ZitatOriginal von Elysium
So, das ist die rechtliche Seite. Da gibt es auch keine Diskussion. Die gibt es aber, wie gesagt, natürlich in der Praxis. Wer will das so handhaben...?
Keine Diskussion? Na da wäre ich mir nicht so sicher. Wenn ich einem anderen Menschen (ganz egal ob Kind oder Unbekannter) ein offensichtlich notwendiges Notfallmedikament braucht, derjenige dieses mit Anleitung bei sich trägt, dann kann das schon als unterlassene Hilfeleistung ausgelegt werden (z.B. du bist Klassenlehrerin, bist über eine lebensbedrohliche Allergie informiert, weißt, dass eine Notfallspritze im Schulranzen/in der Schule deponiert ist und du tust im Falle eines Notfalls außer dem Absetzen des Notrufes nichts).
Ganz eindeutig ist die Rechtslage in diesem Bereich nämlich nicht - und das ist nicht Schulrecht, sonder Zivil- und Strafrecht.
Zur Praxis: Auf Klassenfahrten ist es mir lieber, dass ich die Medikamente verwahre, da weiß ich, dass damit kein Unfug geschieht.