Medikamente an Schüler ausgeben?

  • Hallo,
    eine unserer Schülerinen hat heute ihr Antibiotikum in die Schule mitgebracht und wir sollen es ihr nach Anweisung geben.
    Wir sind eine Ganztagsschule und die Kinder essen hier Mittag und sind zwischen 8.30 und 16h hier.
    Ich habe nun gehört dass man KEINE Medikamente mehr ausgeben darf- AUCH NICHT MIT ELTERLICHER SCHRIFTLICHER ERLAUBNIS- stimmt das?
    Wir sitzen in Hamburg.


    Weiß jemand was?


    Liebe Grüße.

    • Offizieller Beitrag

    Meines Wissens bezieht sich das darauf, dass man keine eigenen Medikamente herausgeben darf. Wenn die Kinder ihre Medikamente mitbringen, ist das wohl was anderes.


    Ich will aber nicht ausschließen, dass das in Hamburg ganz anders gesehen wird.


    kl. gr. Frosch

  • Zitat

    Original von moneypenny79
    Hallo,
    eine unserer Schülerinen hat heute ihr Antibiotikum in die Schule mitgebracht und wir sollen es ihr nach Anweisung geben.


    Ich kenne die Rechtslage zwar nicht, aber ich würde das nicht machen.


    Was ist, wenn es zu Komplikationen kommt, die man mit dem Medikament in Zusammenhang bringt? Wie willst Du dann beweisen, dass Du es dem Kind in der richtigen Dosierung gegeben hast?

  • Das ist juristisches Glatteis. Was ist, wenn du die Medikamentengabe mal vergisst oder selbst krank wirst und ein Vertretungslehrer einspringen muss?
    Andererseits können nur auf diese Weise chronisch kranke Kinder die Schule besuchen. Leider gibt es in Deutschland nicht - wie in manchen anderen Ländern - einen Schulsanitätsdienst, der sowas übernehmen müsste.


    Im Grunde dürften wohl die Hinweise aus diesen Papieren gelten:
    http://www.vbe-lsa.de/download…amenten_in_der_Schule.pdf


    http://www.thueringen.de/de/tk…info/2008_01/content.html


    Hier wird ausdrücklich betont, dass Art und Umfang der Medikamentengabe sowie ein Haftungsausschluss mit den Eltern schriftlich getroffen werden soll.


    In Hessen wurde die Medikamentengabe wegen unklarer Rechtslage anscheinend mal verboten, nach Protesten von Eltern chronisch kranker Kinder jedoch wieder eingelenkt. Spritzen darf ein Lehrer auf keinen Fall verabreichen - es sei denn er wurde dafür geschult, da mit einer Spritze Nerven- und Lymphbahnen oder Organe geschädigt werden könnten.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    Einmal editiert, zuletzt von alias ()

  • Die Eltern müssen schriftlich und personengebunden ein Anweisung geben und das Medikament muss verwechslungssicher verwahrt werden.


    So ist es hier in SH.

    ~*~ Lache nicht über jemanden, der einen Schritt zurück macht - er könnte Anlauf nehmen!~*~

  • Bei uns werden keine Medikamente verabreicht.... wenn ein Kind Antibiotikum nehmen muss: Es gibt soweit ich auch weiß welches, dass man nur einmal am Tag nehmen muss, dass aber eine Langzeitwirkung hat. Vielleicht weiß der Arzt nicht, dass das Kind in einer Ganztagesschule ist!!??
    Ich würde keine Medikamente "verabreichen". Wir hatten mal ein Kind mit Diabetes, welches aber selbst in der Lage war, bei Bedarf sich zu messen und sich eine Spritze zu verabreichen.


    Ich bin kein Arzt und nicht die Mutter!


    Panama

    "Du musst nur die Laufrichtung ändern..." sagte die Katze zur Maus, und fraß sie.

  • Intramuskuläre bzw. zu spritzende Medikamente dürfen auch wir nicht geben.


    Auf Klassenfahrten musst man doch aber auch mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit Medikamente geben.

    ~*~ Lache nicht über jemanden, der einen Schritt zurück macht - er könnte Anlauf nehmen!~*~

  • Zitat

    Original von alias
    Das ist juristisches Glatteis. Was ist, wenn du die Medikamentengabe mal vergisst oder selbst krank wirst und ein Vertretungslehrer einspringen muss?
    Andererseits können nur auf diese Weise chronisch kranke Kinder die Schule besuchen. Leider gibt es in Deutschland nicht - wie in manchen anderen Ländern - einen Schulsanitätsdienst, der sowas übernehmen müsste.


    Das mit dem Sanitätsdienst war mir gerade auch noch eingefallen.

    Ich finde, wir sollten das nicht übernehmen. Wenn dafür Bedarf besteht, müssen eben auch deutsche Schulen einen Sanitätsdienst einrichten, indem sie z. B. eine Krankenschwester einstellen.


    Und bei Moneypenny geht es ja um ein Antibiotikum, also vermutlich nicht um eine chronische Erkrankung, sondern um eine akute. Da kann man sich auch fragen, ob das Kind nicht zuhause besser aufgehoben wäre, solange es das Antibiotikum braucht.

  • Ich würde mich definitv weigern so etwas zu verabreichen. Zum einen bin ich wahrlich schon für genug Dinge zuständig an einem Vormittag (was ist, wenn ich in dem ganzen Trubel das Medikament vergesse?), zum anderen hätte ich Angst vor Nebenwirkungen etc...
    Ich kenne es aus England so, dass die Schulkrankenschwester so etwas macht. Ich habe keine Ausbildung zur Krankenschwester!
    Entweder müssen Eltern in die Schule kommen, oder das Kind muss zu Hause bleiben!


    Gruß, sunshine_lady

  • In der Parallelklasse ist ein Junge, der um Punkt 12 Uhr seine Ritalin-Tablette nehmen muss. Bei der Lehrerin steht eine kleine Uhr auf dem Tisch, die zu dieser Uhrzeit 2x piept und den Jungen so auf seine Einnahme aufmerksam macht. Klappt gut - und alle haben sich dran gewöhnt (3. Klasse).

    ~*~ Lache nicht über jemanden, der einen Schritt zurück macht - er könnte Anlauf nehmen!~*~

  • Zitat

    Original von Feenstaubflocke
    In der Parallelklasse ist ein Junge, der um Punkt 12 Uhr seine Ritalin-Tablette nehmen muss. Bei der Lehrerin steht eine kleine Uhr auf dem Tisch, die zu dieser Uhrzeit 2x piept und den Jungen so auf seine Einnahme aufmerksam macht. Klappt gut - und alle haben sich dran gewöhnt (3. Klasse).


    Dabei nimmt der Junge sein Tablette aber selber und hat sie auch selber dabei. Wahrscheinlich muss man da unterscheiden zwischen 'daran erinnern, die Tablette zu nehmen' und 'die Tablette geben'. Letzteres würde ich jedenfalls nicht machen.

  • In einem Erste-Hilfe-Kurs hatte uns der Leiter ausdrücklich davor gewarnt, Medikamente oder Spritzen zu verabreichen. Und da ging es um Notfallsituationen! Dann sollte das für den Schulalltag erst recht gelten.


    Lehrern und Lehrerinnen sollen wohl alles machen: Vom Sozialarbeiter, Psychologen, Polizisten und jetzt auch Krankenschwester? Demnächst dürfen wir wohl auch noch die Beichte abnehmen?


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Zitat

    Original von Mikael
    Demnächst dürfen wir wohl auch noch die Beichte abnehmen?


    Gruß !



    Machen wir das nicht sowieso oft genug schon? *g* Also, ich höre (als Verbindungslehrer) oft mehr als mir lieb ist.

    Wenn ich so bin,
    wie ich bin,
    bin ich
    ich !

  • Ich würde mit den Eltern vereinbaren, dass die Verantwortung nicht bei mir als Lehrerin liegt, dass ich aber gerne bereit bin, dem Kind daran-denken zu helfen.
    Die Idee mit dem Piepsewecker ist gut.
    So ähnlich habe ich es auf einer Klassenfahrt auch schon gemacht.
    Im Sinne von : Das Kind unterstützen, seine Medizin zu nehmen.

  • Ich BIN sogar Kinderkrankenschwester mit abgeschlossener Berufsausbildung... das habe ich vor meinem Studium gemacht.
    Aber ich würde niemals Medikamente verabreichen oder Spritzen geben.
    Erinnern ist in Ordnung... aber nur als zweite Instanz... die erste Instanz ist immer das Kind und es ist bitte selbstverantwortlich! Ich übernehme keine Verantwortung diesbezüglich.
    Wenn ein Kind so krank sein sollte, dass es das nicht kann... dann muss es eben zu Hause bleiben.... oder die Mutter muss zur Medikamentenuhrzeit in die Schule kommen und dem Kind das Medikament verabreichen.
    Auf Klassenfahrten erinnere ich ebenfalls nur. Alles andere lehne ich ab. Wenn Kinder so krank sind, dass sie ihre Medikamenteneinnahme nicht alleine hinbekommen, dann können sie auch keine Klassenfahrt mitmachen.

    Das Leben ist unberechenbar. Iss das Dessert zuerst!

  • Zitat

    Original von caliope
    Auf Klassenfahrten erinnere ich ebenfalls nur. Alles andere lehne ich ab. Wenn Kinder so krank sind, dass sie ihre Medikamenteneinnahme nicht alleine hinbekommen, dann können sie auch keine Klassenfahrt mitmachen.


    Auf Klassenfahrten wird das bei uns genau anders gehändelt: Auf keinen Fall bleiben irgendwelche Medikamente in den Taschen der Kinder - was weiß ich denn, wer da an wessen Tasche geht, in welche Hände die Medis geraten und wer dann nachher was schluckt? Das find ich noch gefährlicher...


    Ansonsten gebe ich auch grundsätzlich keine Medikamente, es sei denn, es ist schriftlich vereinbart. Auf Klassenfahrten lasse ich mir deshalb alles schriftlich geben, im Schulalltag betrifft das eigentlich nur Notfall-Medis (z.B. das Notfall-Medikament für das Kind mit der Wespenstich-Allergie, das ansonsten möglicherweise die Zeit bis zum Eintreffen der Rettung nicht überleben würde).


    Gruß
    Britta

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Britta


    Auf Klassenfahrten wird das bei uns genau anders gehändelt: Auf keinen Fall bleiben irgendwelche Medikamente in den Taschen der Kinder - was weiß ich denn, wer da an wessen Tasche geht, in welche Hände die Medis geraten und wer dann nachher was schluckt? Das find ich noch gefährlicher...


    Britta, stimmt, an diesen Punkt hatte ich noch gar nicht gedacht. Ich war aber bisher auch noch nie in der Situation, dass Eltern mich gebeten hätten, ihrem Kind Medikamente zu geben oder es daran zu erinnern.


    Was mich in diesem Thread ein bisschen erschreckt ist die Tatsache, dass es anscheinend zu solchen Dingen keine offiziellen Richtlinien gibt. Irgendwie scheinen das alle aus dem Bauch heraus zu entscheiden / entscheiden zu müssen, wie anscheinend so oft im Schulalltag.

  • Nein, die Rechtslage ist sogar sehr eindeutig, nur eben nicht praktikabel. Rechtlich gesehen ist jedes Medikament ein Gift, daher die Gabe eines Medikaments Körperverletzung und strafbar, nachzulesen in jedem Betäubungsmittelgesetz. Und das gilt für Asthmaspray, Antibiotikum bis zu Nasentropfen ohne Ausnahme. Und: Rechtlich ist es, da wir die Aufsichtspflicht haben, auch kein Unterschied, ob das Kind es selbst nimmt (mit unserem Wissen) oder wir es ihm geben. Fraglich wäre höchstens, inwieweit wir aufpassen müssen, ob ein Kind alleine ein Medikament nimmt, das ist aber eine Frage der Aufsichtspflicht und NICHT der Medikamente.


    Die einzigen Personen, die das Betäubungsmittelgesetz in Bezug auf Medikamente aushebeln können, sind die Menschen mit einem entsprechenden Staatsexamen, also Ärzte etc. - punktaus. Der rechtlich richtig handelnde Lehrer nimmt also dem asthmakranken Kind das Spray weg und wählt 112. Nur - ist das praktikabel?!


    Noch ein Weg, das zu umgehen: 1.) Einverständnis der Eltern, 2.) Verschreibung des Arztes (=Rezeptkopie), 3.) persönliche Eignung (Hustentropfen kann ich abzählen, Spritzen eher nicht setzen).


    So, das ist die rechtliche Seite. Da gibt es auch keine Diskussion. Die gibt es aber, wie gesagt, natürlich in der Praxis. Wer will das so handhaben...?

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