Versetzung innerhalb BaWü

  • Hallo zusammen!
    Ich habe mich für das kommende Schuljahr in ganz Baden-Württemberg beworben und würde gerne folgendes wissen: Wenn ich über Liste eine Stelle zugeteilt bekomme, muss ich an dieser Schule mindestens 2 Jahre bleiben, stimmt's? Angenommen, ich möchte nach diesen zwei Jahren wieder in meine Gegend (d.h. im Umkreis von ca. 50km zu meinem Heimatort) zurück und die SL ist auch einverstanden, wovon hängt es dann noch ab, ob ich tatsächlich versetzt werde? Wenn in meiner Gegend Stellen frei werden, werden dann Leute, die sich versetzen lassen wollen bevorzugt gegenüber Neubewerbern? Ich denke mal schon...
    Viele Grüße
    SchafimWolfspelz

  • Einen schönen Abend, Schaf! :P
    Habe das Thema gerade halbwegs hinter mich gebracht. Ja, an der ersten Schule sollst du laut KM mindestens für die Dauer der Probezeit (dh. je nach SL-Gutachten mind. 2 Jahre) bleiben, von begründeten Ausnahmefällen mal abgesehen. (So einer bin ich...)
    Bei einer `Rückversetzung´ in den Landkreis deiner Wahl bist du ja dann (bei entsprehender Stelle im Landkreis a) bereits verbeamtet und somit wirst du vor den Neubewerbern versorgt.
    So ist´s jedenfalls jetzt bei mir... Bist du denn bereits im Dienst (anderes BL) oder noch Ref?
    Falls ich weiter helfen kann - melden! LG Vanana
    Ach ja: lehrer-online-bw. und dann Versetzung online7landesinterne Versetzung :schnelltipp:

  • Minderjährige Kinder - Familienzusammenführung, Betreuung eines kranken Familienangehörigen, Wohneigentum, ehrenamtliches Arbeiten in Vereinen ...
    LG !

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