Minderj. Schüler auf Party nach 24 Uhr

  • Ich bin heute mit Kollegen auf einer Abivorparty in einem Club in der Stadt, eigentlich als Privatmenschen. Es werden sich sicherlich auch Schüler zwischen 16 und 18 und vermutlicherweise auch unter 16 dort aufhalten, ggf. sogar nach 24 Uhr.


    Ist es rein Aufgabe des Clubbetreibers (wir Lehrer haben organisatorisch und namentlich nichts damit zu tun), sich um sowas zu kümmern oder bin ich da auch ggf. "mit drin" ,weil ich ja weiß, dass die Schüler zu jung sind? Dann gehe ich nämlich um 24 Uhr wieder ;)

  • Hallo,


    als erstes würde ich hier mal den Betreiber in der Pflicht sehen - aber auch die Eltern, denen sollte ja schließlich bekannt sein, dass ihre 15-jährigen Kinder sich um 1 Uhr noch nicht zuhause befinden. Wenn was passiert ist das juristische natürlich eine andere Frage. Bei der heutigen Tendenz die Verantwortlichkeit des Lehrer ins unendliche auszudehnen ist es nicht auszuschließen, dass sich hinterher ein Richter findet der dir eine Mitschuld gibt, wenn einem Schüler bei einer solchen Aktion was passiert und du dabei warst und nicht eingegriffen hast.
    Ich persönlich würde es eher vermeiden, mich bei solchen Veranstaltungen länger aufzuhalten, wenn der Betreiber offensichtlich einen Dreck auf das Jugendschutzgesetz gibt.


    Grüße,
    Möbius

  • So, die Feier ist vorbei.
    Die Schüler, bei denen ich weiß, dass sie z.B. erst in der 10 sind, waren an einem gewissen Punkt nicht mehr zu sehen. Ob sie allerdings auch tatsächlich weg waren, weiß ich nicht. Aber man muss sich ja auch nicht auf die Suche machen.
    Dafür mussten meine Kollegin und ich am Eingang den Eingang zeigen ;) - Kommentar "Wir müssen das." - Es war der Spaß schlechthin für die Schüler an dem Abend ... und ich war froh, dass ich den Ausweis dabei hatte, das wäre ja noch was gewesen, wenn man mich weggeschickt hätte wegen fehlendem Ausweis!

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