Seiteneinstieg in NRW Dipl.-Des. (FH)

  • Hallo zusammen,


    ich bin Dipl.-Designerin (FH) und möchte gerne über den Seiteneinstieg an einem Berufskolleg unterrichten.
    Ich habe vorher eine Ausbildung zur Mediengestalterin und später ein nebenberufliches Studium zur Medienfachwirtin absolviert. Hinzu kommen einige Jahre Berufserfahrung in der Druck- und Grafischen Industrie.


    Da sich die Gesetzeslage seit dem 1.1. 2009 geändert hat, scheinen viele Sachbearbeiter der Bezirksdirektionen verunsichert oder nicht auf dem laufenden Stand zu sein. Deshalb meine Fragen an euch:


    Ist es richtig und der einzige Weg einen Antrag auf Anerkennung des FH-Diploms an die Bezirksregierung Köln zu stellen?
    Und funktioniert das nur mit Anerkennung auf ein Fach und muss somit ein zweites Fach später parallel nach studiert werden?


    Nun gibt es doch noch die zweite Möglichkeit als Werkstattlehrer/Technischer Lehrer zu unterrichten. Zu einer Anerkennung als solcher konnte mir niemand weiterhelfen.
    Wo und unter welchen Bedingungen kann ich diese beantragen?


    Es wäre toll, wenn ihr mir helfen könntet!
    Danke!


    Katinka

  • Hallo Katinka,


    "Ist es richtig und der einzige Weg einen Antrag auf Anerkennung des FH-Diploms an die Bezirksregierung Köln zu stellen?"
    -> JA!! Die Bezirksregierungen haben sich die Anerkennungen untereinander "aufgeteilt". Köln ist u.a. für FH-Abschlüsse zuständig!


    "Und funktioniert das nur mit Anerkennung auf ein Fach und muss somit ein zweites Fach später parallel nach studiert werden?"
    -> Ja, seit 1.1.2009 werden FH-Abschlüsse nur für ein Fach anerkannt (ist aber im Grunde seit dem Erlass vom 01.02.2005 so).
    -> Du kannst nur parallel nachstudieren wenn du gleichzeitig eine Anstellung an einer Schule bekommen hast.
    --> Als regulärer Lehrer musst du 2 Fächer studiert haben. Nur für das "Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen" gibt es eine Ausnahme: Kunst und Musik als einzelnes Fach.

    "Nun gibt es doch noch die zweite Möglichkeit als Werkstattlehrer/Technischer Lehrer zu unterrichten. Zu einer Anerkennung als solcher konnte mir niemand weiterhelfen.
    Wo und unter welchen Bedingungen kann ich diese beantragen?"


    -> Die Anerkennung von der hier geschrieben wird bezieht sich auf des 1. Staatsexamen. Für den Technischen bzw. Werkstattlehrer gibt es KEINE Anerkennung sondern nur Voraussetzungen:
    http://www.bezreg-duesseldorf.…hnische_Lehrer_in8398.php


    Technische Lehrer (im Sinne der Ausbildung) brauchen NICHT das 1. und/oder 2. Staatsexamen besitzen.



    Generell gibt es zur Zeit diese Möglichkeiten (NRW) in den Schuldienst zu kommen:


    1. Anerkennung des FH / UNI Abschlusses als 1. Staatsexamen. Oft muss aber noch ein Fach oder Prüfungsleistungen "nachstudiert" werden. DANACH ins reguläre Ref ODER berufsbegleitendes Ref. - jeweils mit dem Abschluss 2. Staatsexam. ==>"richtiger" Lehrer
    http://www.schulministerium.nr…se/Anerkennungserlass.pdf


    2. Als "klassischer" Technischer Lehrer" Voraussetzungen:
    http://www.bezreg-duesseldorf.…hnische_Lehrer_in8398.php


    3. Als Werkstattlehrer (siehe Punkt 2)


    4. Seit Ende 2008 gibt es noch eine weitere Möglichkeit. Mit der TEILANERKENNUNG für ein Fach kannst du dich direkt an einer Schule (Berufskolleg) bewerben. Mit der Anstellung erhältst du eine Pädagogische Einführung bzw. wenn das neue Lehrergesetz verabschiedet worden ist kannst du das berufsbegleitende Ref. besuchen. PARALLEL kannst du die fehlenden "Sachen" nachstudieren. In der Zeit bis zum 2. Staatsexam wirst du mit der BERUFSBEZEICHNUNG "Technischer Lehrer" eingestellt (arbeitest aber wie ein "richtiger" Lehrer).
    http://www.schulministerium.nr…ng_von_FH-Absolventen.pdf


    5. Modellstudiengang in Münster (FH und UNI) – siehe mein Posting vom 15.04.2008
    Master of Education (Zulassung etc.)


    6. Last but not least ;) das reguläre Lehramtsstudium mit Abschluss 1. Staatsexam danach Ref. mit Abschluss 2. Staatsexam.


    WICHTIG:
    Lehrer mit 2. Staatsexamen MÜSSEN (Erlass vom Ministerium - NRW) von den Schulen IMMER vorrangig eingestellt werden. Dabei ist es aber egal ob das 2. Staatsexamen über die reguläre Lehrerausbildung oder über den Seiteneinstieg abgelegt worden ist!


    Hast du in MG studiert?



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