Hallo ihr,
ich wollte an unserer Schule demnächst eine Musical AG anbieten und habe voller Vorfreude auch schon etwas passendes im Netz bestellt. Nun habe ich etwas vom Aufführungsrecht gelesen und da ist mir erstmal das Herz in die Hose gerutscht, denn daran hatte ich überhaupt nicht gedacht.
Wisst ihr zufällig, ob man sich darum nur kümmern muss, wenn man das Musical öffentlich aufführt und dabei Eintritt verlangt? Oder muss man dieses Recht auch schon erwerben wenn man das Stück nur am Ende des Schuljahres in der Schule vorführt?
Aufführungsrecht bei Musicals?
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Wir haben letztes Jahr am Ende ein Musical aufgeführt und mussten die Rechte dafür erwerben.....
Grüße
Panama -
In welchem Rahmen habt ihr es denn aufgeführt?
Nur den anderen Klassen oder auch den Eltern? -
So bald du Geld verlangst musst du Gebühren zahlen. Die können schon recht hoch sein.
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Wir haben das vor den Eltern vorgeführt. Wir haben Eintritt verlangt, WEIL wir die Rechte daran kaufen mussten, nicht umgekehrt.
Sobald du quasi etwas öffentlich aufführst, musst du auch Gebühren zahlen.
Wie viel das war müsste ich noch mal Chef fragen, das weiß ich nicht mehr genau.Grüße
Panama -
Um das Öffentliche geht es ja...das soll es eben nicht sein.
Naja, danke auf jeden Fall für eure Antworten. Werd einfach mit meiner Schulleiterin sprechen. -
Wir mussten bei unserem Kindermusical 50 Euro Aufführungsgebühr bezahlen.
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