Wir sind von Seiten der Schulleitung aufgefordert worden für jeden Versuch in den Naturwissenschaften, bei denen "Gefahrstoffe" bzw. auch ungefährliche Stoffe (wie z.B. Sals, Zucker, Öl,...) verwendet werden, sogenannte Gefährdungsbeurteilungen anzufertigen.
Bei Zuwiderhandlung wäre dies als grob fahrlässig zu werten, und wenn dann etwas passiert, wäre das bestimmt unlustig.
Wer kennt sich mit diesen "Gefährdungsbeurteilungen" aus?
Was haltet ihr davon?
Kann man diese "lästigen" Beurteilungen umgehen?
MfG Markus