Gefährdungsbeurteilungen in NW - Fächern ???

  • Wir sind von Seiten der Schulleitung aufgefordert worden für jeden Versuch in den Naturwissenschaften, bei denen "Gefahrstoffe" bzw. auch ungefährliche Stoffe (wie z.B. Sals, Zucker, Öl,...) verwendet werden, sogenannte Gefährdungsbeurteilungen anzufertigen.
    Bei Zuwiderhandlung wäre dies als grob fahrlässig zu werten, und wenn dann etwas passiert, wäre das bestimmt unlustig.


    Wer kennt sich mit diesen "Gefährdungsbeurteilungen" aus?
    Was haltet ihr davon?
    Kann man diese "lästigen" Beurteilungen umgehen?


    MfG Markus

  • Hallo,
    ja, wir sind auch darüber informiert worden. Das geht im Prinzip sogar so weit, dass man sich die Anwendung von Kleber im Unterricht überlegen muss.


    Man könnte für die Standardversuche, die jedes Jahr wiederholt werden, die Gefährdungsbeurteilungen ausfüllen und kopieren. Es dürfte eigentlich nichts dagegen sprechen, wenn man sie dann mit dem jeweiligen Datum versieht und unterschreibt.


    Natürlich mache ich mir bei den Versuchen Gedanken, ob es weniger giftige Ersatzstoffe gibt, ein Blick auf die Tabelle mit den Gefahrensymbolen etc. ist auch Pflicht, aber ehrlich gesagt, fülle ich nicht jedesmal so ein Ding aus. Das ist einfach zu viel Bürokratie. Wenn ich verantwortungsvoll mit den Stoffen umgehen, Sicherheitshinweise mündlich und in der Arbeitsanleitung gebe, jedes Halbjahr eine Sicherheitsbelehrung mache und auch im Klassenbuch vermerke etc., müsste das reichen. Unfälle können trotzdem passieren. Ich würde im Fall der Fälle den Wisch dann nachträglich ausfüllen. Das ist nicht die vorgesehene, aber eine für mich pragmatische Lösung. Für mich ist das Wichtigste, dass man sich der Gefahren bewusst bleibt und auch den Schülern bewusst macht und natürlich nur das kleinstmögliche Risiko eingeht.


    Mich würde aber auch die Handhabung an anderen Schulen interessieren.

  • Bevor ich hier ein neues Thema eröffne, hänge ich mich hier ran:


    Inzwischen habe ich den Überblick verloren, und kann keine Vorlage für die GHS-Gefährdungsbeurteilung finden.


    Von Klett (Prisma) gibt es ein pdf, wo pro Chemikalie eine Zeile mit H und P Sätzen vorhanden ist, was dort aber auch Gefährdungsbeurteilung heißt.
    Dann gibt es zu den "Chemische Freihandversuche" eine CD mit GHS-Gefährdungsbeurteilungen, die wiederum eine Zeile pro Versuch haben.


    Im Internetz gibt es aber auch, z.B. brd.nrw.de, GHS-Vorlagen mit 1 bis 4 Seiten pro Experiment; teils mit Fliessdiagrammen usw.


    Seit Jahren arbeite ich mit LaTeX und würde gerne auch dort mit dem ghsytem-Paket eine Vorlage erstellen für Beurteilungen, aber woran orientiere ich mich denn nun?


    Und muss bei gleichem Versuch/gleichen Vorschriften jedes Mal eine neue Beurteilung stattfinden? Je Lerngruppe?


    Danke für Eure Erfahrung/Praxistipps

  • Und muss bei gleichem Versuch/gleichen Vorschriften jedes Mal eine neue Beurteilung stattfinden? Je Lerngruppe?


    Ein paar Infos kannst du (trotz anderen Bundeslandes) vielleicht dem Muster-Gefährdungsbeurteilungen zu Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (RLP) entnehmen. Unser Bildungsministerium verlangt demnach keine neue Beurteilung bei gleichem Versuch. "Je Lerngruppe" vielleicht schon, weil es Versucht/Gefahrstoffe gibt, bei denen Altersbezogene Regelungen bestehen.


    Vielleicht auch Hilfreiche: Die DGUV-Regeln Unterricht in Schulen mit Gefährlichen Stoffen


    Gruß
    Nitram

  • Gibt es nicht für so ziemlich sämtliche Stoffe Sicherheitsdatenblätter?


    Die könnte man doch als Grundlage bzw. Bestandteil einer solchen Beurteilung und Belehrung nehmen.

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

    Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen.

  • Nunja, also wirklich hilfreich ist das nicht. Es steht zwar viel in den Dokumenten, die mir auch nicht fremd waren, aber ein einheitliches Formular nach den neuen GHS-Regeln findet sich nirgends.


    Beim Lesen der DGUV-Regeln fällt auch auf, dass dort ein Beispiel "Dokumentation der Lehrkraft" genannt wird, welches woanders im Internet dann Gefahrstoffbeurteilung heisst. Beim DGUV ist die Beurteilung zwei Seiten lang, und später kommt dann nur das Ergebnis der zwei Seiten Gefährdungsbeurteilung auf die eine Seite "Dokumentation der Lehrkraft".


    Aber wie sieht denn meine Pflicht wirklich aus? Ist sie 3 Seiten lang, oder doch nur 1 Seite?


    Sinn machen solche Sachen zwar schon, aber momentan nervt mich dieses "zwischen den Stühlen".
    Mehr und viel kann ich immer, aber natürlich will ich mir Arbeit sparen.


    Und heute kam ein Kollege auf mich zu, der für das Benutzen von Streichhölzern eine Gefahrgutbeurteilung gefunden hatte bei Klett:
    muss das wirklich so weit gehen?


    In der Zwischenzeit denke ich mir einfach mal was aus.

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