gelöst: Rechtsquelle zum Vertretungskonzept in Hessen?

  • Hallo,


    habe mich heute auf einer Fortbildung mit jemandem unterhalten, der mir mitteilte, dass es in Hessen möglich ist, ein Vertretungskonzept zu erstellen und von der Gesamtkonferenz abstimmen zu lassen, das vorsieht, in den Klassenstufen 9 und 10 Randstunden ausfallen lassen zu können.
    Leider wusste mein Gesprächstpartner die Rechtsquelle nicht und meine Suche war bisher ergebnislos.


    Könntet ihr, liebe Mithessen mir ggf. mit einem Link oder passenden Suchbegriffen bzw. dem Namen einer Rechtsnorm weiterhelfen?


    Vielen Dank im voraus.


    Maria



    EDIT: Infos zur Zuständigkeit der Gesamtkonferenz habe ich nun gefunden: (Die Zuständigkeit für ein schulisches Vertretungskonzept liegt bei der Ge samt konferenz (§ 133 Abs. 1 Punkt 14 des Hessischen Schulgesetzes, § 8 Absatz 3 der Dienstordnung).


    Wer kann Angaben machen, die sich auf die Sonderstellung der Klassen 9 und 10 beziehen?


    EDIT:
    Das zweite habe ich auch!


    Gesetz zur Änderung des hessischen Schulgesetzes vom 5. Juni 2008. Artikel 1 Änderung des Hessischen Schulgesetzes:
    §15a Abs (1)

    Was man zu verstehen gelernt hat, fürchtet man nicht mehr. Marie Curie

    4 Mal editiert, zuletzt von Maria Leticia ()

  • Hallo,
    also bei uns werden die 9 und auch die 8 in Notfällen heim geschickt oder bekommen sogar mal einen Heimarbeitstag aufs Auge gedrückt, wenns ganz arg brennt.
    Rechtsquelle ist mir dazu allerdings keine bekannt *lach*

    Vermeintliche Rechtschreibfehler sind ein Vorgriff auf kommende Rechtschreibreformen und deren Widerruf.

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