Berufs- oder Dienstunfähigkeit???

  • Bin total durcheinander... ich hab immer geglaubt, dass ich als Referendarin, wenn ich mich denn entscheiden sollte eine Dienstunfähigkeitsversicherung abzuschließen, dass es dann auch eine Dienstunfähigkeitsversicherung und keine Berufsunfähigkeitsversicherung sein sollte, jetzt hat mein neuer Bankberater versucht mir eine Berufsunfähigkeitsversicherung anzudrehen... und meinte, dass es für Lehrer da keinen Unterschied gebe...
    Ich hoffe ihr könnt mir hier weiterhelfen.


    Danke schon mal vorab.


    Gruß,
    steffi

  • Hallo Steffi,


    ich bin auch noch in der Suchphase nach einer Dienstunfähigkeitsversicherung, habe mich deshalb in letzter Zeit mit diesem Thema schon etwas auseinandergesetzt. Wir brauchen auf jeden Fall eine Dienstunfähigkeitsversicherung bzw. eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel. Da muss drin stehen, dass der Versicherer zahlt, wenn man dienstunfähig wird. Heißt: Wenn das Land dich aus gesundheitlichen Gründen aus dem Dienst entlässt, dann zahlt die Versicherung und schaut nicht, wie krank du wirklich bist, oder ob du nicht einen anderen Beruf ausüben kannst.
    Hier im Forum gibt es einige Threads zu dem Thema!

    • Offizieller Beitrag

    Nicht veräppeln lassen. Hab bei einem Versicherer mal angefragt und habe stes betont, dass ich eine Dienstunfähigkeitsversicherung brauche. Sie wollte mir dann was für Berufsunfähigkeit zuschicken und auf penetrante Nachfrage, musste sie sich erst erkundigen, um mir dann mitzuteilen, es gäbe bei Ihnen keine DU, sondern nur die Berufsunfähigkeitsversicherung...

  • Viele Anbieter haben die für uns so wichtige DU-Klausel in den vergangenen Jahren aus ihren Vertragswerken entfernt. Andere haben die DU-Klausel eingeschränkt. Z.T. nähern sich die Bedinungen dann denen einer normalen BU an. Man muss also vor Vertragsschluss genaustens hinschauen.


    Grundsätzlich unterscheidet man zwischen eingeschränkten und uneingeschränkten (auch 'echte') Dienstunfähigkeitsklauseln. Bei der Auswahl einer DU-Versicherung sollte man darauf achten, dass die DU-Klausel möglichst uneingeschränkt formuliert ist.
    Die Unterschiede werden z.B. hier beispielhaft beschrieben: http://www.richterdienst.de/du-info1.html


    Meines Wissens gibt es derzeit nur einen einzigen Anbieter, der eine vollständig uneingeschränkte DU-Klausel im Vertrag stehen hat.

  • Habe vor längerer Zeit zufällig rausgefunden, dass die Versicherung nicht zahlt, wenn man "durch den Beruf" krank wird: z.B. burn out, Gehörschäden (verursacht durch den Lärm in den Klassen), ....


    Weiss jemand, ob sich in dieser Sache was geändert hat?

  • Zitat

    Original von Ute Arendt-Söhngen
    eine dienstunfähigkeitsabsicherung schütz doch gerade davor


    eben

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