Frage: zeugniskonferenz NDS

  • Moin,


    aus aktuellem Anlass eine Frage an meine niedersächsischen Kollegen.


    Ich habe den Paragraphen 36 durchgelesen und komme daher zu folgender Meinung:


    1.) Lehrer dürfen sich auf Zeugniskonferenzen (Sonderform der Klassenkonferenz/Teilkonferenz) nicht der Stimme enthalten.


    2.) Eltern sind ebenfalls Stimmberechtigt (zumindest mit einer Stimme).


    Beide Punkte werden an unserer Schule anders behandelt, sodass ich hier dringend Klärungsbedarf sehe :) Danke !!!

  • Hallo,


    man beachte die Details:


    Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) §36
    (7) In den Teilkonferenzen haben bei Entscheidungen über die in Absatz 5 Satz 2 Nr.2 genannten Angelegenheiten nur diejenigen Mitglieder Stimmrecht, die die Schülerin oder den Schüler planmäßig unterrichtet haben. Die übrigen Mitglieder wirken an der Entscheidung beratend mit.


    bezieht sich auf:
    (5) Bei Entscheidungen über ... Zeugnisse, Versetzungen, Abschlüsse, Übergänge, Überweisungen, Zurücktreten und Überspringen, ...


    Bedeutet: Alles das, was in der Zeugniskonferenz so meist besprochen wird, ist den Lehrern vorbehalten. Spricht also gegen deinen Punkt 2).



    Und zu deinem Punkt 1):
    Hm, bei uns wird es (glaube ich) auch so gehandhabt, dass es manchmal zu Enthaltungen kommt. Diese Runde habe ich keine "miterlebt", meine mich aber an welche in den Vorjahren zu entsinnen.
    Vielleicht findet sich irgendwo in den tiefen irgendeines Gesetzes ein entsprechender Passus... Was mir nur spontan einfällt: Im Personalvertretungsgesetz heißt es, dass Enthaltungen ebenfalls nicht möglich sind und automatisch als Gegenstimmen zu werten sind. Vielleicht läuft es ähnlich (oder umgekehrt?) mit Enthaltungen in Konferenzen?


    (Genau heißt es im NPersVG: § 31 Nr.2, Satz 2 und 3: Stimmenthaltung gilt als Ablehnung. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.)

  • Hallo,


    Zu 1) Stimmt, gilt aber für alle Konferenzen, Lehrer dürfen grundsätzlich nur mit ja oder nein Stimmen, jede "Enthaltung" zählt als "Nein" Stimme. (Ein Antrag, der 4 nein und 5 ja Stimmen bei 2 Enthaltung bekommt, ist also abgelehnt, das wird aber oft falsch gehandhabt).


    Zu 2) Stimmt so nicht, bei allen Fragen, die Zeugnisse oder Versetzungen betreffen sind Eltern und Schüler nicht stimmberechtigt. Bei Abstimmungen zu anderen Dingen dürften sie, soweit ich weis, mit abstimmen, aber die kommen auf einer Zeugniskonferenz in der Regel nicht vor.


    Grüße,
    Moebius

  • Hallo!


    zu 1.) Ja und nein!


    Alle Lehrkräfte, die die Schülerin/den Schüler planmäßig unterrichtet haben, müssen mit ja oder nein abstimmen.


    Lehrkräfte, die die Schülerin/den Schüler nicht planmäßig unterrichtet haben, haben kein Stimmrecht. (z. B. Koordinatoren, die teilnehmen, obwohl sie nicht in der Klasse unterrichten oder Referendare, die in der Klasse keinen eigenverantwortlichen Unterricht erteilen).



    zu 2.) Nein, Eltern- und Schülervertreter sind in Bezug auf Zeugnisse, Versetzungen, Abschlüsse, Übergänge, Überweisungen, Zurücktreten und Überspringen nur beratend tätig und haben kein Stimmrecht. (siehe § 36, Absatz 7).

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