Beamtin auf Probe und Schwangerschaft

  • Hallo,


    meine Frau ist Lehrerin an einer Realschule in BW. Derzeit ist sie Beamtin auf Probe. Sie erfüllt alle Vorraussetzung (Noten, Alter(29), etc.) für eine Verkürzung der Probezeit auf 1,5 Jahre. Sie arbeitet seit diesem Schuljahr, müsste also bei normalem Verlauf in ~12-15 Monaten verbeamtet werden.


    Unser Kinderwunsch wird jedoch von Tag zu Tag immer größer und uns beschäftigen da ein paar offene Fragen:


    1) Zählt die Zeit des Mutterschutzes zur Probezeit dazu? D.h. kann meine Frau während sie zuhause im Mutterschutz ist verbeamtet werden? Machen die Schulämter soetwas?
    (Ich meine nicht die Elternzeit! Die zählt ja nicht dazu.)


    2) Gibt es Möglichkeiten die Verbeamtung noch früher wie in 1,5 Jahren zu bekommen? Z.B. Wenn wir unser Kind im Dezember bekommen würden und im Februar die Verbeamtung "normalerweise" anstehen würde?


    3) Hat meine Frau als Beatim auf Probe die gleichen Rechte wie eine Beatim auf Lebenszeit was die Wiederanstellung nach der Elternzeit angeht? Bzw. ein Recht auf eine Stelle an der alten Schule bzw dem Schulbezirk?


    4) Wodurch kann man als Beatim auf Probe noch die Verbeamtung auf Lebenszeit "verlieren"? (Ausser man wird jetzt kriminell oder so :) )


    So, ich hoffe jemand kann uns weiterhelfen.


    Grüße
    axs

  • Ich bin damals in meiner Probezeit schwanger geworden.
    Damals musste noch die Schulrätin zur Revision kommen, damit die Verbeamtung auf Lebenszeit statt finden kann. Ich weiß nicht, wie das heute geregelt wird.
    Ich habe die jedenfalls angerufen, und um einen möglichst frühen Termin gebeten, damit ich noch möglichst fit bin. Sie ist auch gekommen... Revision hat erfolgreich statt gefunden.
    Meine Probezeit betrug auch 1,5 Jahre auf Grund meiner Noten.... aber das wusste ich ja auch im Vorfeld.Habt ihr da keinen Bescheid?
    Ich habe meine Urkunde dann nicht sofort bekommen, sondern erst nach Ablauf der Probezeit. Aber da die Revision ja erfolgreich abgeschlossen war, war die Urkundenüberreichung dann nur noch ein formaler Akt, der bei mir übrigens dann auch im Mutterschutz gemacht wurde.
    Mutterschutz gilt wie normale Arbeitszeit... Erziehungsurlaub sogar auch noch... da dürfen keine Nachteile erfolgen.... soviel ich weiß. das ist dann wie bei *richtigen* Beamten. Aber frag lieber nochmal genau nach.

    Das Leben ist unberechenbar. Iss das Dessert zuerst!

  • Oh... davon konnte ich aber immer ausgehen... *g*
    Aber das ist ja bei jedem anders. ;)

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