Verbeamtung- Frage

  • Hallo,
    ich dachte, vielleicht kann mir hier jemand eine Antwort geben oder weiß zumindest wo ich mich erkundigen kann.


    Ich bin über 27 und habe bis vor den Sommerferien im Angestelltenverhältnis gearbeitet und habe dann erst eine Beamtenstelle bekommen.
    Weiß jemand ob die Unterrichtsbesuche im Rahmen meines Angestelltenverhältnisses angerechnet werden und ich so früher auf Lebenszeit verbeamtet werden könnte?
    Oder zählen diese BEsuche nichts?


    Vielen Dank

  • Bei mir hatte es was mit der Note im Gutachten der SL zu tun. Je nachdem, wurde man nach einem oder mehreren Jahren. verbeamtet.
    Mehr weiß ich leider auch nicht.


    Ich drück dir die Daumen, dass es flott geht.




    LG Ismo

  • Zitat

    Ich bin über 27 und habe bis vor den Sommerferien im Angestelltenverhältnis gearbeitet und habe dann erst eine Beamtenstelle bekommen.


    Gratuliere :)


    Zitat

    Weiß jemand ob die Unterrichtsbesuche im Rahmen meines Angestelltenverhältnisses angerechnet werden und ich so früher auf Lebenszeit verbeamtet werden könnte?


    Jein. Zwar werden deine Jahre als Angestellter angerechnet, du musst aber trotzdem mindestens ein Jahr auf Probe arbeiten, bevor es dann Lebenslänglich heißt. Und das heißt wiederum neue Besuche.


    Also die Fakten:


    - maximal 3 Jahre Beamter auf Probe (Jahre im Angestelltenverhältnis werden miteingerechnet)
    - ABER: mindestens ein Jahr als Beamter auf Probe (noch kürzer geht nicht!)
    - Schulleitung muss dich in der Zeit "auf Probe" noch einmal neu besuchen und beurteilen ... das liegt daran, dass die Besuche in der Probezeit einen anderen "Verwaltungsakt" darstellen, wie die als Beamter

  • VIelen Dank, Schlaubi.


    Das heißt also, dass die Zeit zählt, aber die Note dann eigentlich nicht von den bisherigen Besuchen.
    Wie oft muss ich denn besucht werden?
    Wenn es mindestens ein Jahr ist, dann heißt das ich könnte schon zum September diesen Jahres auf Lebenszeit verbeamtet werden, wenn ich Glück habe, oder?
    Das sind gute Aussichten wobei es ja eigentlich auch nicht soooo wichtig ist wahnsinnig schnell auf Lebenszeit verbeamtet zu werden. Wenngleich schon schön :)

  • Ich habe meine Frage schon in einem anderen Thread gestellt, hatte den hier nicht gesehen. Aber es passt besser hierher.
    Ich war 2 Jahre KV, jetzt festangestellt. Mein Rektor war bei mir schon zu Besuch und kommt im Februar noch mal.
    Aber was eben bei mir nicht stimmt, ist die Note vom Staatsexamen, die war nämlich 2,6.


    Ich bin ganz verwirrt, weil keiner weiß,ob die KV-Zeit angerechnte wird oder nicht.
    Vielleicht mir jemand eine Antwort geben!
    Danke!


    LG Tiggy

    Verstehen kann man das Leben nur rückwärts,
    leben muss man es vorwärts. (Sören Kierkegaard)

  • Soweit ich mich entsinne, besteht bei der Anrechnung eine (ziemlich verflixte) Einschränkung: Die Arbeitszeiten dürfen nicht unterbrochen sein. Selbst 1 Tag Arbeitslosigkeit zwischendrin unterbricht die Anrechnung.
    Aus diesem Grund bleiben KV-Kollegen, die vor den Sommerferien entlassen werden und im neuen Schuljahr wieder eingestellt werden, ständig in derselben Dienstaltersstufe.
    Zweite (verflixte) Einschränkung: Wechselst du von einem kirchlichen oder privaten Arbeitgeber zu einem öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber im Angestelltenverhältnis, werden die Vordienstzeiten nicht angerechnet - und du bekommst wieder eine niedrigere Einstufung. Kirche und Staat haben ihre Tarifverträge gegenseitig nicht anerkannt.
    Einschränkung: Wechselst du vom kirchlichen Arbeitgeber in das Beamtenverhältnis beim Staat, werden die Vordienstzeiten angerechnet und du steigst mit der höheren Dienstalterstufe ein...


    Genau dieselbe Einschränkung könnte hier gelten. Hast du dein Gehalt über die Sommerferien weiter erhalten? Falls nicht, besteht kein nahtloser Übergang. Da könnte es mit der Anrechnung problematisch werden.


    Ziemlich verquer das Ganze. Da hilft wohl nur eine Beratung beim Personalrat bzw. der GEWerkschaft.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

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