Elternzeit und Elterngeld

  • Hallo alle zusammen,


    wir bekommen am 3. April 2009 (errechneter ET) unser Kind.
    Hat jemand Erfahrungen mit der Beantragung von Elterngeld und Elternzeit? Wir haben folgendes vor. Im 1. und 2. Lebensmonat wollen wir gemeinsam (ja ein Lehrerhaushalt; wir sind beide Lehrer) zu hause bleiben. Dafür muss nach unserer Information 6 bzw. 8 Wochen vor Entbindungstermin Elternzeit von beiden Eltern beantragt werden. Wann beginnt dann die Elternzeit für meinen Mann? Am errechneten ET oder mit Tag der Geburt?
    Den 3. bis einschließlich 8. Lebensmonat möchte ich alleine Elternzeit und Elterngeld beziehen. Dann möchte ich wieder ganz arbeiten gehen und mein Mann die letzten 4 Montate Elternzeit nehmen und Elterngeld beziehen. Danach ist bis jetzt geplant, dass ich eine halbe Stelle und mein Mann eine ganze Stelle arbeiten wird (oder ich ganz und mein Mann halb).


    Ist dieses Modell möglich? Gibt es Probleme hinsichtlich der Elternzeit?
    Hab Ihr Erfahrungen oder kennt Euch aus mit diesem Thema?
    Grüße
    Hanka

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Hanka
    Hallo alle zusammen,


    wir bekommen am 3. April 2009 (errechneter ET) unser Kind.
    Hat jemand Erfahrungen mit der Beantragung von Elterngeld und Elternzeit? Wir haben folgendes vor. Im 1. und 2. Lebensmonat wollen wir gemeinsam (ja ein Lehrerhaushalt; wir sind beide Lehrer) zu hause bleiben. Dafür muss nach unserer Information 6 bzw. 8 Wochen vor Entbindungstermin Elternzeit von beiden Eltern beantragt werden.


    Ne, du musst die Elternzeit nicht 6 oder 8 (weiß die genaue Zahl grade nicht, sind es nicht 7?) Wochen vor dem Entbindungstermin beantragen - du weißt ja vorher nicht, wann genau das Kind kommt, sondern VOR dem Beginn der Elternzeit und die beginnt ja erst nach dem Mutterschutz. Dieser dauert in der Regel 8 Wochen (Ausnahme: Kind kommt zu früh). Es reicht also, wenn du Elternzeit kurz NACH der Geburt beantragst.

  • Zitat

    Original von Referendarin
    sondern VOR dem Beginn der Elternzeit und die beginnt ja erst nach dem Mutterschutz. Dieser dauert in der Regel 8 Wochen (Ausnahme: Kind kommt zu früh). Es reicht also, wenn du Elternzeit kurz NACH der Geburt beantragst.


    Ja, prinzipiell ist das so, aber das gilt ja nicht für Hankas Mann. Wenn ich das richtig verstehe, will der auch direkt nach der Geburt in Elternzeit gehen, oder? Er hat ja keinen Mutterschutz...


    Am besten rufst du mal direkt bei deiner Elterngeldstelle an; bei uns waren die sehr nett und haben alle Fragen beantwortet - dann hast du es wasserdicht.


    Gruß
    Britta

  • Achtet darauf, dass ihr VOR Bezug des Elterngeldes die Steuerklassen richtig wählt, weil sich das Elterngeld am Nettoeinkommen orientiert ;)


    Falls ihr derzeit noch Steuerklassen 4-4 habt, flugs nach 3-5 wechseln, sodass derjenige, der die längste Zeit in Elternzeit geht, ein höheres Nettogehalt bekommt. Nach Bezug des Elterngeldes wieder zurück auf 5-3. Den Steuerverlust gibt es beim Jahresausgleich zurück :wink:

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    Einmal editiert, zuletzt von alias ()

  • Gilt zumindest für BaWü:


    Für deinen Mann: Er beantragt (glaube auch 7 Wochen) vor dem ERRECHNETEN Termin auf selbigen die Elternzeit. Vermerke das so in dem Formular. Wenn das Kind dann da ist schnellstmöglich anrufen, der Beginn der EZ ändert sich dann ggf. entsprechend des TATSÄCHLICHEN Geburtstermins.


    Für die Frau: Siehe oben.


    Ansonsten ist, soweit ich weiß euer Modell absolut machbar - 14 Monate sauber aufgeteilt :)!



    Alles gute und Gratulation!


    Gruß, Andi

  • Euer Modell geht so. Nur darauf achten, dass die Elternzeit wirklich in Lebensmonaten genommen wird.


    Angemeldet werden muss die Elternzeit 7 Wochen vor Beginn bzw. vorm dem VET bei deinem Mann. Beginnen tut sie dann mit dem tatsächlichen ET.
    In Elternzeit kannst du übrigens bis zu 30h/Woche arbeiten, also bietet es sich evtl. an, dass einer in Elternzeit bleibt.


    Der Tipp mit den Steuerklassen bringt nicht viel fürs Elterngeld, denn es laufen zwar Klagen, damit dieser anerkannt wird, aber bisher sagen die Richtlinien zur Bearbeitung ganz klar, dass er nicht anerkannt wird.


    Und nein, Elterngeld wird nicht vom Netto berechnet!

  • Bei uns gibt es regelmäßige (einmal in 4 Wochen) Sprechstunden der Elterngeldstelle im Landratsamt, obwohl die Anträge eigentlich 100 km entfernt im Bezirk bearbeitet werden. Ich empfand die Sprechstunde als sehr hilfreich, die Angestellte ging mit mir den Antrag sorgfältig durch und hat mir alle Fragen sehr nett und kompetent beantwortet. Außerdem organisiert hier die Frauenklinik zweimal im Jahr einen sehr informativen Vortragsabend zum Elterngeld. Vielleicht gibts so was bei Euch auch? Dabei habe ich z.B. erfahren, dass das Weihnachts- und Urlaubsgeld nicht angerechnet wird, da Einmalzahlungen nicht gelten :( Auf Steuerklassenwechsel reagieren sie auch sehr allergisch, das funktioniert definitiv nicht. Außerdem wird noch die Werbungskostenpauschale abgezogen. Da kommt dann durchaus eine etwas geringere Summe zusammen als gedacht...
    Zur Zeit habe ich noch eine Diskussion mit der Elterngeldstelle, da ich im letzten Jahr über einen Zeitraum von 5 Monaten 2 Stunden Überstunden die Woche gearbeitet habe und mir das Geld von der Bezügestelle auf einmal ausgezahlt wurde. Die Elterngeldstelle sieht das Ganze nun als Einmalzahlung an :( Also: Eventuelle Überstunden nicht auf einmal auszahlen lassen...

  • Für den Papa beginnt die Elternzeit mit dem Tag der Geburt. Für meine Schule war das heftig, da unser kleiner 6 Wochen zu früh kam und ich von einem Tag auf den anderen weg war. Aber so ist es.


    Damals erfragte ich dies beim Bundesfamilienministerium, da dies ein Bundesgestz ist müsste es in jedem Bundesland gleich sein.

  • DANKE für die Antworten,


    jetzt ist noch ein Problem aufgetreten. Da mein Mann auch Lehrer ist, gibt es eine 6 Wochenfrist zu den Sommerferien. D.h., die Elternzeit muss mindestens 6 Wochen vor den Sommerferien beendet sein, da es sonst finanzielle Einbußen gibt.
    Die gemeinsame Elternzeit geht vom 3.4. bis 2.6.09. Am 2.7.09 beginnen die Sommerferien. Das sind leider keine 6 Wochen.


    Gilt diese Frist von 6 Wochen Abstand zu den Sommerferien auch für meinen Mann (da er "nur" 2 Monate Elternzeit nimmt) ? Oder verkürzt sich hier diese Frist?


    Grüße
    Hanka

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