Zunächstmal eine Frage: Befindest du dich derzeit noch im Angestelltenverhältnis und dort in einer Probezeit?
Dann endet diese Probezeit mit deiner Verbeamtung.
Allerdings wirst du, so wie ich dass kenne, nicht sofort auf Lebenszeit verbeamtet. Zunächst erhältst du die "Verbeamtung auf Probe". Wie lange diese Phase dauert, hängt u.a. von den Gutachten deines Direktors (erneute Unterrichtsbesuche usw) ab. Die genauen "Grenzwerte" (Noten im Gutachten) die man erreichen muss, habe ich gerade nicht im Kopf.
Zur Versetzung:
Meines Wissens laufen alle Versetzungsanträge über den Dienstweg ans RP. Dein Direktor bekommt also ganz sicher von deinem Versetzungsantrag etwas mit.
Sich einfach mal schulschaft auf eine andere Stelle zu bewerben, ohne die Versetzung zu beantragen, geht als Beamter meiner Meinung nach mit Sicherheit nicht. Wie die Regelungen bei Angestellten aussehen, weiß ich nicht.