Versetzung - 2. Klasse

  • Hallo ihr,


    ich habe eine Frage bezüglich der Versetzung am Ende der zweiten Klasse (Bundesland: Baden-Württemberg).
    Ein Schüler meiner Klasse hat die erste Klasse freiwillig wiederholt. Nun könnte es sein, dass ihm die Versetzung in Klasse 3 nicht gelingt.
    Was sind die weiteren Schritte? Wie oft darf ein Kind der Grundschule sitzen bleiben?


    Liebe Grüße
    Pim

  • Hast du schonmal einen Kooperationsantrag gestellt? In dem Fall würde ein Lehrer einer Förderschule dazukommen, den Schüler ggf. genauer hinsichtlich seiner Lernschwierigkeiten anschauen und gemeinsam mit dir ein Förderkonzept entwickeln. Ich denke, dass das sinnvoll sein könnte (ohne das Kind natürlich zu kennen). Falls diese Maßnahme nicht fruchtet kann der Lehrer dich auch bzgl. eines Schulwechsels beraten, aber das gilt erstmal noch abzuwarten.


    So Herr F.J. Neffe, und jetzt Sie ;)


    Gruß, Andi

  • Man muss zwischen Freiwilligem Wiederholen und Pflichtwiederholung unterscheiden. Sie zählen zumindest in Bayern nicht gleichwertig. Aber deine Schulleitung muss das eigentlich genau wissen. Hast du mit ihr geredet?

  • Bin mir recht sicher, dass man in BaWü in der ersten Klasse gar nicht "sitzenbleiben" kann, sondern es immer eine freiwillige Wiederholung ist. 1. und 2. Klasse werden als Einheit angesehen, erst am Ende von Kl. 2 werden die Kinder (nicht) versetzt.


    Ein Kinder, das zwei Mal Klasse 1 besucht hat und in Klasse 2 wieder massive Schwierigkeiten hat wäre doch aber an einer Förderschule besser aufgehoben (wobei ich deinen Schüler natürlich nicht kenne!). Bei einer nochmaligen Wiederholung wäre das Kind ja dann auch schon sehr alt und noch immer in Klasse 2. Außerdem erlebt es ständig, dass es nicht mithalten kann. Das ist doch frustrierend!


    Nur so meine Gedanken...

  • freiwillige Wiederholung ist nicht gleich sitzen bleiben.


    D.h. ein Schüler kann soweit ich weiß einmal freiwillig wiederholen und einmal sitzen bleiben



    Panama

    "Du musst nur die Laufrichtung ändern..." sagte die Katze zur Maus, und fraß sie.

  • Doch, freiwillige Wiederholung entspricht dem Sitzenbleiben!!! Zumindest zählt sie laut Schulgesetz als "Wiederholung aufgrund einer Nichtversetzung."
    Denke auch, dass man das Kind mal hinsichtlich Förderschule testen sollte.

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    Doch, freiwillige Wiederholung entspricht dem Sitzenbleiben!!! Zumindest zählt sie laut Schulgesetz als "Wiederholung aufgrund einer Nichtversetzung."


    Das wurde bei uns in der Zeugniskonferenz anders dargestellt. Da hieß es, dass eine freiwillige Wiederholung nicht gleichzusetzen sei mit Sitzenbleiben und man bei der freiwilligen Wiederholung selbst mit schlechten Leistungen die nächste Klasse absolvieren dürfe, weil man ja beim ersten Versuch die Versetzung regulär geschafft habe...

  • ich denke schnuppe hat recht!!! Eine freiwillige Wiederholung heißt ja nicht, dass man auf jeden Fall sitzen geblieben wäre...


    Also MUSS es unterschiedlich behandelt werden.



    Panama

    "Du musst nur die Laufrichtung ändern..." sagte die Katze zur Maus, und fraß sie.

  • Also schulgesetzlich gibt es in der Grundschule in BW keine Reglung bezüglich dem Sitzenbleiben. Aber natürlich ist das Kind inzwischen so alt, dass es auf keinen Fall mehr sitzenbleiben sollte. Ich hatte heute ein Elterngespräch und es bekommt keinerlei Unterstützung von zu Hause. Eine Beratungslehrerin kann nur durch eine Unterschrift der Eltern eingeschaltet werden.

  • Hm, das ist aber ein schwieriger Fall! Leiden wird auf jedenfall das Kind. Kann der Wechsel auf eine Förderschule eigentlich ohne Einwilligung der Eltern sozusagen erzwungen werden?


    Wir haben einen ähnlichen Fall in der HS, Klasse 6. Kind wird seit Jahren "mitgezogen", völlig überfordert. Eltern haben Umschulung immer abgelehnt und angeblich ist dann ein erzwungener Wechsel sehr schwierig. Hatte jemand von euch schon einen solchen Fall? Rein interessehalber, es betrifft mich nicht direkt.


    Gruß, sunshine_lady

  • Elternwille ist letztendlich entscheident. Man kann aber auch (soweit ich weiß) gegen deren Zustimmung einen Antrag auf Klärung des Förderortes stellen, da in dem Gutachten nur eine Empfehlung ausgesprochen wird. Evtl. entscheidet das Schulamt dann sogar auf eine Umschulung, aber die Eltern können Widerspruch einlegen. Besser ist immer: Versuchen die Eltern ins Boot zu holen, indem man das Wohl des Kindes als gemeinsames Interesse ins Zentrum rückt. Ich weiß selber, dass das in der Praxis sehr schwierig sein kann!!!
    Wenn du Fragen hast ist die für euch zuständige Förderschule wohl der beste Ansprechpartner, Du kannst davon ausgehen, die hatten solche Fälle schon etliche Male.


    Viel Erfolg, Andi

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