Datenschutzfrage

  • Hallo,
    ich gebe meine 2. Klasse ab, weil ich in Mutterschutz und Elternzeit gehe. Zum Abschied würde ich jedem Kind gerne eine gebrannte Cd schenken, mit Fotos, die ich in den ersten 2 Jahren von ihnen im Unterricht, bei besonderen Projekten, Ausflügen etc. gemacht habe.
    Darf ich das oder muss ich vorher jeden Erziehungsberechtigten um Erlaubnis fragen und mit die Genehmigung einholen?
    Bisher habe ich diese nur für einzelne Ausstellungsplakate innerhalb der eigenen Klasse genutzt.
    LG ALema

  • Da greift das "Recht am eigenen Bild". Ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten, ist das Eis dünn. Aber es gilt auch: "Wo kein Kläger ist, gibt es auch keinen Richter"


    http://www.lehrer-online.de/fa…tos-ausfuehrlich.php?sid=


    Da findest du auch einen Link zu einem Mustertext. Wer den nicht unterschreibt, findet eben die Einzel-Bilder seines Kindes nicht auf der CD.
    Gruppenbilder sind m.E. erlaubt.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    • Offizieller Beitrag

    Schließe mich alias an. Ich gebe jedes Jahr mit dem Zeugnissen ne CD des Jahres an die Schüler raus.


    Die Eltern unterschreiben vorher, dass sie erlauben, dass ich Bilder ihres Kindes auf cd brenne. Und bisher haben alle unterschrieben.


    Ich sage allerdings auch immer: wer nicht unterschreibt, bekommt natürlich auch die cd nicht. Ich denke mal, dass dies im Rahmen ist, denn warum sollte man die cd haben wollen, wenn eh keine Bilder von einem selbst drauf sind.


    kl. gr. Frosch

  • oh - oh
    obwohl ich unsere Datenschutzbeauftragte bin, habe ich mir noch nie solche UNterschriften eingeholt........................ upsi.................... werde das mal ändern....................... aber wie sagt ihr so schön: Wo kein Kläger, da kein Richter :)

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