Hallo zusammen!
Wir erwarten unser Baby im März und nun beschäftige ich mich mit dem Elterngeldantrag. Ich bin verbeamtete Lehrerin und seit letztem Jahr auch als selbständige Autorin tätig. Diese Tätigkeit möchte ich gerne nach der Geburt des Kindes weiterführen.
Ich weiß, dass ich bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten darf, wenn ich Elterngeld beziehe und dass meine Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit auf das Elterngeld angerechnet werden.
Gibt es hier andere, die in derselben Situation waren/sind und mir berichten können wie sie ihrer selbständige Tätigkeit beim Elterngeldantrag dargestellt haben? Monatliche Auflistung der Einkünfte (ist ja nicht in jedem Monat gleich) oder ein Durchschnittsbetrag? Muss ich eine Bescheinigung vom Verlag, für den ich arbeite, einholen, der mir bestätigt wie viel ich nach der Geburt voraussichtlich monatlich durchschnittlich verdiene? ....
Ich freue mich über alle erfahrungsbezogenen Infos, denn inzwischen raucht mir der Kopf nach meinen REcherchen und dem Lesen diverser Gesetzesauszüge...
Gruß Eulenspiegel