Mobile Notenverwaltung

    • Offizieller Beitrag

    Hilfe!


    Momentan hab ich die Noten auf dem Handy, würde aber gerne zum besseren Arbeiten die Noten auch auf dem Pad. Haben. Die eine Klasse, die ich vor Besitz des Pads komplett eingetragen habe, ist auch vorhanden. Allerdings schaffe ich es nicht, die Nten aufs Pad zu übertragen, weil das Päd. Die WLAN-Verbindung immer trennt.


    Gibt es noch andere Möglichkeiten der Übertragung? Die eine Liste ist ja auch vollständig, weil sie aus der Cloud ergänzt wurde. Aber es erfolgt momentan kein Abgleich über die Cloud.


    Außerdem irritiert mich, dass laut Einstellungen ein Passwort abgefragt werden sollte, was aber auch nie passiert.


    Weiß jemand Rat?

  • Hallöchen,



    da ich auch mit einem Tabletkauf liebäugle, wollte ich mal anfragen, ob ihr von einer brauchbaren Notenverwaltungsapp für Windows-Tablets wisst? Ich habe heute Tapucate (ehemals Androclass) ausprobieren dürfen und bin etwas enttäuscht, dass es das nur für Android gibt - ist nämlich ein tolles Programm. Bin richtig neidisch geworden.


    Nach wie vor möchte ich dennoch ein Windows-Tablet kaufen, weil ich mich damit einfach wohler fühle und die Synchronisierung mit dem heimischen PC besser laufen wird.


    Habt ihr Ideen?


    Bisher habe ich nur TeacherStudio in der Beta-Version gefunden...bisher nicht sonderlich überzeugend.



    Danke für eure Hilfe!



    Liebe Grüße

  • Ich möchte nur einmal darauf Hinweisen, dass Datenschutzbestimmungen gibt:


    Für NRW:
    http://www.schulministerium.nr…ht/Datenschutz/index.html


    Daher für alle in NRW: Unbedingt eine schriftliche Genehmigung vom Schulleiter holen!
    https://www.ldi.nrw.de/mainmen…m_Schulbereich/antrag.pdf


    Auf die Frage, ob es Sinn macht oder nicht. Ob ein Passwort ausreicht oder nicht (Tut es übrignes nicht, vgl. Antrag.), brauchen wir hier nicht zu diskutieren. So ist schlicht die Gesetzeslage und die können wir in diesem Forum nicht ändern.

  • Daher für alle in NRW: Unbedingt eine schriftliche Genehmigung vom Schulleiter holen!
    https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Datensch…eich/antrag.pdf


    Interessant, und dieses jetzt bitte gemäß jener Erklärung (Zitat aus: http://www.schulministerium.nr…ht/Datenschutz/index.html:(

    Zitat

    Die §§ 120 bis 122 Schulgesetz bilden die grundlegenden Bestimmungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten von Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrerinnen und Lehrern im Schulbereich. Diese bereichsspezifischen Regelungen sind zum Teil strenger als das allgemeine Datenschutzgesetz NRW. Sie gelten unabhängig davon, ob die personenbezogenen Daten auf herkömmliche Weise in Listen, Karteien oder Akten erfasst oder elektronisch verarbeitet sind.


    ...entsprechend auf die Papiervariante anwenden und erklären wie man da insbesondere den Punkt III umzusetzen gedenkt.
    Das Ansinnen ist sicherlich löblich, die Umsetzung bzw. die Anforderungen eher lächerlich.


    Grüße
    Steffen

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

    Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen.

    2 Mal editiert, zuletzt von SteffdA ()

  • Die Papiervariante braucht Punkt 3 nicht erfüllen. Sie haben bei ihrem Zitat einen wichtigen Satz vergessen:
    "Die Einzelheiten der Datenverarbeitung werden durch Rechtsverordnungen umfassend geregelt. "
    Und Punkt 3 ist eine "Einzelheit" der el. Datenverarbeitung.
    Daher ist es rechtlich sauber. (Zumindest in meinen Augen, ich bin da kein Experte.)
    Die Anforderungen finde ich nicht lächerlich, sondern notwendig.
    Bei der Umsetzung gebe ich ihnen aber Recht, die ist zwar löblich, aber eher l...

  • Wobei mir gerade einfällt, dass Punkt 3 auch bei der Papiervariante vorkommt.
    z.B. Bei den Abschlusszeugnisssen liegen Kopien, Noten im Schülerstammblatt und Noten in den Zeugislisten vor. Punkt 3 ist also zumindest bei dem Fall sogar doppelt erfüllt.


    Ich denke man muss hier einfach aufpassen, dass man nicht bei jedem Punkt einen Nachteil findet und dann als Schlussfolgerung gar nichts macht.
    Ansonsten könnte man auch sagen, dass el. Datenverarbeitung unsicherer ist, da Punkt 2 bei der Papierform wesentlich einfacher und besser erfüllbar ist als elektroisch.

  • Irgendwie habe ich das Gefühl, hier hat jemand gerade tierisch Lust Probleme zu suchen oder sich auch mit grübelnden Gedanken den Tag zu versauen ...
    Was führst du im Schilde, Volker_D???


    Nur sich? :(

    • Offizieller Beitrag

    Man kann Volker jetzt alle möglichen unlauteren Motive unterstellen, man könnte ihn auch schlichtweg ernst nehmen, denn er hat Recht mit dem, was er schreibt.


    Mein Schulleiter würde eine solche Genehmigung nicht erteilen und die Bezirksregierungen tun dies nach seiner Aussage auch nicht mehr.
    Das Ansinnen, seine Notenverwaltung sicherer, überschaubarer, zugänglicher oder schlichtweg für uns bequemer und angenehmer zu machen, wird durch die erwähnten Gesetze und Verordnungen klar abgelehnt.


    Über Sinn und Unsinn dieser Rechtslage kann man diskutieren, es führt nur nicht weit.


    Das Grundproblem besteht darin, dass es immer noch zu viele digitale Analphabeten auch unter den Lehrern gibt. Wenn diese nun - eine rechtliche Legalisierung der digitalen Datenverwaltung vorausgesetzt - auf digitale Notenverwaltung zurückgreifen, sind dem Datenmissbrauch Tür und Tor geöffnet.


    Es ist jedem selbst überlassen, ob er sich an dieses Gesetz halten möchte oder nicht. Solange die Daten nur für den vorgesehenen Zweck der Notenverwaltung verwendet und gespeichert werden und dies einzig der Einsichtnahme und Bearbeitung der jeweiligen Lehrkraft vorbehalten bleibt, werden sich kein Kläger und kein Richter finden.


    Gruß
    Bolzbold

  • Hallo Steffen,


    ich habe mir eben mal durchgelesen, wie ihr das in Hessen machen müsst. Sooo viel anders ist das ja jetzt auch nicht. Viele Punkt sind sehr ähnlich.


    Unterschiede sehe ich hier:
    Ok. Ihr braucht keine schriftliche Genehmigung, aber zumindest eine schriftliche Anzeige.
    Das tolle bei eurer Anzeige ist, dass ihr nicht selbst Erläutern/Erklären müsst, sondern nur ankreuzen braucht.
    Interessant finde ich, dass ihr es auch gleich für alle erwachsenen Mitbewohner im Haushalt anzeigen müsst und das ihr den Datenschützer nach Hause einladen müsst.


    Ansonsten sehe ich noch unterschiede in der Datenspeicherung.
    Wir (NRW) müssen die Daten ein Jahr lang sichern. Nach einem Jahr müssen wir sie löschen.
    Ihr (Hessen) müsst die Daten gar nicht sichern. Ihr sollt sie sofort löschen.


    Gruß,
    Volker

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