offensichtlich abgeschrieben während Schulaufgabe

    • Offizieller Beitrag

    Folgender Fall:
    ein extrem schwacher Schüler sitzt neben einem starken, auch während der Schulaufgabe. Umsetzen ging nicht, da hohe Schülerzahl und bereits Umsetzungen erfolgt waren, um Unruheherde zu kappen.


    Nun korrigiere ich die Schulaufgabe: eine Lektüreübersetzung im 9.Schuljahr.
    Der schwache Schüler hat die sehr prägnante Übersetzung seines Nachbarn wortwörtlich bei sich stehen.
    Auch das, was der starke Nachbar ursprünglich geschrieben, dann aber wieder durchgestrichen hat, weil es tatsächlich falsch war, steht wortwörtlich beim schwachen Nachbarn.
    In flagranti habe ich sie trotz aller Aufmerksamkeit dummerweise nicht erwischt :qualm:
    Was mache ich nun ?


    An der Schule gilt die Regel, wenn gemogelt wird, wird das Heft weggenommen und eine 6 erteilt wegen "Unterschleifs".


    bevor ich mich bei Kollegen schlaufragen kann (Feiertage halt!!) wollte ich mal um eure Meinung bitten. :schreibmal:

    • Offizieller Beitrag

    Konfrontiere die beiden Schüler im neuen Jahr mit ihren Heften und bitte sie, sich doch dazu zu äußern.


    Wenn der Schwächere es zugibt, ist die Sache relativ schnell erledigt.


    Falls nicht, setzt Du die Arbeit für beide neu an. Vermutlich wird da dann derjenige, der abgeschrieben hat, es letztlich zugeben, weil er den anderen nicht reinreiten will.


    Gruß
    Bolzbold

  • In meinem Schulrecht-Buch wird in so einer Situation auf den Anscheinsbeweis verwiesen: Wenn der (gut) begründete Verdacht nahe liegt, dass der schwächere Schüler vom besseren abgeschrieben hat, dann darf dies - juristisch gesehen - auch so angenommen werden. Du könntest also eine 6 geben. Nun wäre der Schüler dran, das Gegenteil zu beweisen. Soweit jedenfalls die juristische Seite. Wie man damit dann pädagogisch umgeht, ist eine andere Sache.

    • Offizieller Beitrag

    Bolzbolds Vorschlag, die Arbeit für beide neu anzusetzen, geht in Bayern leider definitiv nicht. (Welche Note hätte der schwächere Schüler denn eigentlich erreicht, nachdem er doch auch wohl einiges falsch abgeschrieben hat?)
    Was aber auch möglich wäre, ist, den schwächeren Schüler bei der Verbesserung mündlich oft dranzunehmen und ihm dann eine mündliche Note zu erteilen, abgesehen davon, dass du ihm damit den Unterschleif nachweisen könntest und die Lage dann absolut klar wäre.
    Bei einem ähnlichen Fall habe ich den zwei Delinquentinnen im Gespräch angedroht, das nächste Mal, auch wenn ich es erst bei Korrektur bemerke, tatsächlich zwei Mal die Note 6 zu verteilen.
    Bei denen hat es gewirkt.
    Liebe Grüße
    Hermine

    • Offizieller Beitrag

    der schwächere Schüler hat das Fach bereits anscheinend abgehakt. Man gerade, dass er sich nicht rückwärts zum Lehrer dreht, um sein Desinterese zu bekunden. Wenn ich mich um ihn persönlich kümmere, zeigt er zeitweilig wieder Kooperationsbereitschaft.


    Fachlich ist er extrem schwach, so dass im Mündlichen, wenn er überhaupt weiß, worum es geht, nichts zu erwarten ist.


    Die Idee, ihn bei der Besprechung der Schulaufgabe besonders dranzunehmen, finde ich gut.
    Auch werde ich mal mit dem Fachbetreuer bzw. jemandem aus der Schulleitung sprechen.

  • Zitat

    Original von CKR
    In meinem Schulrecht-Buch wird in so einer Situation auf den Anscheinsbeweis verwiesen: Wenn der (gut) begründete Verdacht nahe liegt, dass der schwächere Schüler vom besseren abgeschrieben hat, dann darf dies - juristisch gesehen - auch so angenommen werden. Du könntest also eine 6 geben. Nun wäre der Schüler dran, das Gegenteil zu beweisen. Soweit jedenfalls die juristische Seite. Wie man damit dann pädagogisch umgeht, ist eine andere Sache.


    Wie pädagogisch darf man denn, deinem Schulrecht-Buch nach, sein? Ich finde das sehr schwierig! Ich hatte neulich zwei sehr, sehr ähnliche Arbeiten da liegen. Die enthielten die gleichen abwegigen Fehler, der Fall war also eigentlich klar. Hätte ich nicht eigentlich beiden eine 6 geben *müssen*?

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Piksieben
    [quote][i]Wie pädagogisch darf man denn, deinem Schulrecht-Buch nach, sein? Ich finde das sehr schwierig! Ich hatte neulich zwei sehr, sehr ähnliche Arbeiten da liegen. Die enthielten die gleichen abwegigen Fehler, der Fall war also eigentlich klar. Hätte ich nicht eigentlich beiden eine 6 geben *müssen*?


    und was hast du getan ?

  • Zitat

    Original von Piksieben
    Wie pädagogisch darf man denn, deinem Schulrecht-Buch nach, sein?


    Ist ein Schulrecht-Buch. Von daher steht da nicht allzuviel pädagogisches. Der Verfasser würde aber wahrscheinlich auch beiden eine 6 geben, da er offensichtlich sehr gegen täuschen ist.

  • Ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass ich nur etwas unternehmen kann, wenn ich einen Schüler "auf frischer Tat" beim Abschreiben erwische (oder den Spicker während der Schulaufgabe bei ihm finde) - ich glaube, das steht bei uns (Bayern) auch in der Schulordnung. Außerdem steht sicher drin, dass man nur dem die Note 6 geben darf, der abschreibt.


    Wenn der schwache Schüler nun die Note auf die Schulaufgabe bekommt, die er bei Annahme seiner Unschuld bekommen würde - ändert sich dann so viel? Ich würd ihm wenn ich ihn nicht erwischt hab, diese Note geben - und in der nächsten Schulaufgabe sitzt er entweder allein oder ich passe halt noch besser auf.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    ich glaube, das steht bei uns (Bayern) auch in der Schulordnung. Außerdem steht sicher drin, dass man nur dem die Note 6 geben darf, der abschreibt.


    Nein, weder noch. Unter § 58 der GSO findet man folgendes:

    Zitat

    1 Bedient sich eine Schülerin oder ein Schüler bei der Anfertigung einer zu benotenden schriftlichen oder praktischen Arbeit unerlaubter Hilfe (Unterschleif), so wird die Arbeit mit der Note 6 bewertet. 2 Bei Versuch kann ebenso verfahren werden. 3 Als Versuch gilt auch das Bereithalten nicht zugelassener Hilfsmittel.


    Hier steht nichts davon, dass man die Arbeit nicht noch im Nachhinein mit 6 benoten darf. Allerdings liegt dann natürlich die Beweislast auf Seiten des Lehrers und das ist nicht immer ganz eindeutig.
    Von einer "Beihilfe zum Unterschleif" steht in der GSO gar nichts bzw. hab ich nichts dazu gefunden.


    Grundsätzlich tendiere ich zu Nighthawks Lösung, anderseits finde ich es ungerecht, den Schüler gänzlich ungestraft davon kommen zu lassen. Insofern würde ich dem Schüler evtl. nach Absprache mit dem Fachbetreuer die entsprechende Note geben, ihn mir aber bei der Verbesserung so zur Brust nehmen, dass er sich das Spicken von vorne weg gut überlegt.
    Liebe Grüße
    Hermine

  • Gut das Lehrer keine Richter sind, sonst würde in Deutschland kaum ein Bankräuber verurteilt, die werden nämlich nur ganz selten direkt beim Verlassen der Bank verhaftet.


    Natürlich kann ein Täuschungsversuch auch im nachhinein geahndet werden, wenn er nachgewiesen wird und ein Nachweis ist bereits, wenn ein Ergebnis, nach Würdigung aller Möglichkeiten, nicht anders als durch Täuschung zu Stande gekommen sein kann. Das ist hier (falsche Lösung vorher wortgleich und durchgestrichen ebenfalls identisch) überhaut keine Frage. Soweit zum juristischen.


    Auch aus pädagogischen Gründen halte ich es für notwendig, sich hier nicht auf den Standpunkt "beim nächsten Mal pass ich halt besser auf" zu stellen, denn dem Schüler ist doch ebenfalls klar, wie durchsichtig sein Täuschungsversuch ist. Wenn der Lehrer das nicht ahndet und einfach so bewertet gibt es für den Schüler nur zwei mögliche Interpretationen: entweder der Lehrer ist nicht gerade der hellste und durchschaut ein ziemlich offensichtliches Abschreiben nicht, oder der Lehrer hat es erkannt, hat aber Angst vor dem Konflikt mit dem Schüler und kneift. Beide Interpretationen machen einem die spätere Arbeit nicht gerade leichter.


    Grüße,
    Moebius

  • Ich stimme Möbius zu. Ich bin da nicht so bange und habe in ähnlichen Fällen auch schon beiden Schülern eine 6 gegeben (weil die Fehler so offensichtlich ähnlich waren.)

    Man muss Partei ergreifen. Neutralität hilft dem Unterdrücker, niemals dem Opfer. Stillschweigen bestärkt den Peiniger, niemals den Gepeinigten.“

    Elie Wiesel

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Birgit
    Ich stimme Möbius zu. Ich bin da nicht so bange und habe in ähnlichen Fällen auch schon beiden Schülern eine 6 gegeben (weil die Fehler so offensichtlich ähnlich waren.)


    genau mein erster Gedanke. bange bin ich da auch weniger: erst neulich hatte ich einen 7t Klässler dabei erwischt, wie er mehrfach zum Nachbarn schielte. Er musste aufhören zu arbeiten und bekam eine 6.
    Schulleitung hats abgesegnet mit den Worten "sonst machen die mit uns, was sie wollen".
    Doch dieses Mal habe ich ja niemanden in flagranti erwischt....


  • Bzgl. Note 6 für den Schüler, der abschreiben lässt:
    Wenn ein Schüler den Nachbarn abschreiben lässt, bekommt er keine Sechs. „Diese unerlaubte Hilfe führt nicht dazu, dass dem helfenden Schüler eine Probearbeit abgenommen und mit Note 6 bewertet werden kann. (Info aus: Information des bayerischen Elternverbandes eV vom 15. Januar 2008 - sie stützt sich auf einen Kommentar zur Volksschulordnung und in einem Schreiben des BllV für Mittelfranken findet sich die gleiche Info ... hm ... gilt das entsprechend nicht fürs Gymnasium?).


    Edit: Noch was gefunden, und zwar aus der Elternzeitschrift des bayerischen Kultusministeriums von 2006:


    Frage einer Mutter:
    Unsere Tochter und ihre Banknachbarin bekamen beide auf die letzte Schulaufgabe in Latein die Note 6. Als Begründung gab die Lehrerin an, dass ihre Arbeiten identisch seien und somit Unterschleif vorliege.
    Dabei blieb die Lehrerin auch, obwohl die Banknachbarin zugegeben hatte, dass sie „gespickt“ habe und unsere Tochter dies nachdrücklich verneint hatte. Ist in diesem Fall die Note 6 für beide Arbeiten wirklich rechtens?
    Virginie C. – M.


    Antwort:
    Nach § 49 Abs. 4 GSO wird eine Arbeit, bei deren Anfertigung sich ein Schüler unerlaubter Hilfe bedient, abgenommen und mit der Note 6 bewertet. Das gegenseitige Abschreiben ist als eine unerlaubte
    Hilfe zu bewerten. Grundsätzlich kann eine solche Bewertung auch im Nachhinein erfolgen, wenn erst zu diesem Zeitpunkt deutlich wird, dass unerlaubte Hilfe in Anspruch genommen wurde. Allerdings muss hier geklärt sein, welcher Schüler abgeschrieben hat. Eine kollektive Strafe, welche auf einer bloßen Verdächtigung beruht, ist nicht möglich.


    => Note 6 im Nachhinein möglich, aber nur für den Schüler, der abgeschrieben hat.

    • Offizieller Beitrag

    Die GSO, aus der ich zitiert habe, ist vom 23.Januar 2007, insofern würde sich das KuMi hier selbst widersprechen. (Macht es aber auch so oft genug ;))
    Vorsicht wäre ich bei aller Liebe bei Infos von anderen Organisationen, wenn sie nicht direkt aus der GSO stammen- so entsteht beispielsweise auch das Gerücht, der Lehrer dürfe im Nachhinein nicht die Note verschlechtern und wenn es noch so offensichtlich sei.
    Liebe Grüße
    Hermine
    Edit: Bei uns kommen zwischen die Schüler so ein Art "Trennwände"- wäre das bei Friesin auch so gewesen, würde ich auf jeden Fall dem besseren Schüler auch die 6 geben, denn das würde bedeuten, er hätte dem schwächeren Schüler seine Arbeit irgendwie zugänglich gemacht. Und damit ist dann der Fall ganz klar.

    • Offizieller Beitrag

    oh ja, ohne die Pulttrenner schreibe ich keine Schulaufgabe !!!!!


    aber wie es sich manchmal entwickelt:
    als ich heute im Kollegenkreis umherfragen wollte, wie ich denn vorzugehen habe, stellte sich heraus, dass der schwächere Schüler am 19.12. zur Realschule gewechselt ist.


    das hilft mir zwar nicht für weitere Fälle, aber es eilt dann wenigstens nicht so.


    Allerdings werde ich mir den besseren Schüler noch mal vorknöpfen.

  • Schön, wenn man die Schulleitung hinter sich weiß...
    Wie ist das eigentlich bei Hausaufgaben geregelt? Ich habe da voriges Jahr eine unschöne Erfahrung in einem Elfer-Deutschkurs gemacht. Die Schüler sollten eine Gedichtinterpretation abgeben, und zwei Jungs lieferten mir auffallend ähnliche Aufsätze ab, der gleiche Gedankengang, nur "geschickt" umformuliert. Für meine Begriffe für beide null Punkte!
    Schüler bzw. deren Eltern marschierten schnurstracks zur Direktorin (die beiden wohnen wegen irgendwelcher verwandtschaftlichen Verbindungen unter einem Dach und hätten ja wohl das Recht, die HA gemeinsam zu erledigen). Tja, am Ende war ich die "Dumme"...


    ;(:heul: ?(


    Liebe Grüße!

    • Offizieller Beitrag

    Leider kann ich dir da gar nicht weiterhelfen, Basti, denn in Bayern ist die Benotung von Hausaufgaben streng verboten...vermutlich auch aus ebensolchen Gründen...
    Liebe Grüße
    Hermine

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Basti zwei
    Schön, wenn man die Schulleitung hinter sich weiß...
    Wie ist das eigentlich bei Hausaufgaben geregelt? Ich habe da voriges Jahr eine unschöne Erfahrung in einem Elfer-Deutschkurs gemacht. Die Schüler sollten eine Gedichtinterpretation abgeben, und zwei Jungs lieferten mir auffallend ähnliche Aufsätze ab, der gleiche Gedankengang, nur "geschickt" umformuliert. Für meine Begriffe für beide null Punkte!
    Schüler bzw. deren Eltern marschierten schnurstracks zur Direktorin (die beiden wohnen wegen irgendwelcher verwandtschaftlichen Verbindungen unter einem Dach und hätten ja wohl das Recht, die HA gemeinsam zu erledigen). Tja, am Ende war ich die "Dumme"...


    ;(:heul: ?(


    Liebe Grüße!


    das gilt auch für Nds.
    Denn letztendlich weiß man nie, ob nicht Oma, Mama, Freund/in, Nachhilfelehrer oder das www die Hände mit drin gehabt haben.

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