ZitatGerichtsvollzieher erhalten neben ihrer Beamtenbesoldung eine pauschale Aufwandsentschädigung für die Unterhaltung eines Büros.
http://www.sozialticker.com/ge…st-behalten_20081124.html
Wie gesagt, gibt halt Beamte erster, zweiter und dritter Klasse.
Beamte erster Klasse haben ein eigenes Büro.
Beamte zweiter Klasse bekommen eine Bürokostenentschädigung.
Beamte dritter Klasse sind Lehrer und Lehrerinnen.
Gruß !