Hallo Leute,
ich hätte da eine Frage...
Und zwar: Ich bin gezwungen mich während der Schulzeit für eine Woche in eine Klinik zu begeben (OP). Wie lange ich danach krank geschrieben bin, hängt vom Verlauf und Ergebnis der Op ab, unter nochmals einer Woche werde ich wohl nicht hinkommen.
Ich bin Angestellte an zwei Schulen im BAT...
Jetzt frage ich ich mich, ob meine beiden Schulen meine Abwesenheit aus dem normalen U-Plus-Pot, der ja mehr oder weniger abgeschafft werden soll, bezahlen müssen, also die Vertretungslehrkraft meine ich... Oder gibt es für solche Fälle einen anderen Fundus?
Muss ich meinen Klinikaufenthalt beantragen oder darf ich mich einfach krank schreiben lassen? Aufschieben lässt sich die OP nicht, so oder so.
Liebe Grüße Jenny