Beförderung A13 -> A14

  • N'Abend zusammen,
    ich hätte da mal eine Frage:
    Was muss man für Voraussetzungen haben und für "Prüfungen" machen, wenn man eine Beförderung von A13 nach A14 erreichen möchte?
    Ist es dabei egal was es für eine Stelle ist? Für mich ist eine Stellenausschreibung in der Verwaltung interessant, weil ich schon seit einigen Jahren für den Vertretungsplan zuständig bin.
    Was ist, wenn sich noch jemand auf die Stelle bewirbt?


    Ich hoffe auf viel Rat... Ich bin nämlich recht ratlos zur Zeit...
    LG
    Coco

  • Hallo Coco,


    hm, keine Ahnung, ob das am Gymnasium vielleicht anders ist, aber soweit ich weiß, wird man ja nicht einfach so befördert. Man bewirbt sich auf eine Funktionsstelle, die im Allgemeinen mit einer höheren Besoldung verbunden ist, die allerdings natürlich auch unterschiedlich hoch sein kann.
    Solch eine Bewerbung zieht im Allgemeinen auch Prüfungen nach sich, wenngleich es natürlich Situationen gibt, in denen nach Aktenlage entschieden werden kann. Aber das weiß man natürlich vorher noch nicht, hängt ja auch von den Mitbewerbern ab.
    In aller Regel muss man sich zumindest auf die "Prüfungen" vorbereiten, selbst wenn sie dann doch nicht statt finden sollten. Wie diese konkret aussehen, ist abhängig vom Schulamt, Schule und Stelle. Häufig sind Kolloqien mit vorausgegangenem Vortrag sowie ein "Praxisteil" z.B. einer Beratung.
    Da muss man sich konkret vor Ort informieren, was Usus ist.
    Und welche Voraussetzungen du haben musst, ist natürlich auch sehr von der Stelle abhängig. Da helfen die Stellenausschreibungen aber in aller Regel schon sehr viel weiter.


    Bei diesem ganzen Ablauf ist es natürlich auch nicht egal, was für eine Stelle das dann ist. (Bei dieser Aussage kann ich dir aber auch grad nicht folgen, was du damit meinst. Vielleicht hab ich da auch was falsch verstanden.)


    Was meinst du denn mit Verwaltung? Die Schulleitung? Unter Verwaltung verstehe ich normalerweise das Sekretariat. Das ist doch bestimmt weniger, was du möchtest. Da jibbet kein A14. :D
    Oder möchtest du ganz aus der Schule raus ins Amt? (Dann ist mir der Zusammenhang mit dem Vertretungsplan allerdings nicht ganz klar. Ich glaub, das reicht nicht als Qualifikation.^^)


    Gruß
    Mia

    Man soll denken lehren, nicht Gedachtes.
    (Cornelius Gustav Gurlitt)

  • Hallo Mia,
    das ist lieb, dass Du so ausführlich antwortest.


    Vielleicht noch eine kleine Erklärung hinten dran: Ich bin A13 und mache seit über vier Jahren den Vertretungsplan an unserer Schule, zusätzlich dazu mache ich seit einiger Zeit beim Stundenplan mit und bin der große Organisator für alles mögliche an unserer Schule. Mein Direktor hat mir gesagt, dass er eine A14-Stelle als Funktionsstelle "Verwaltung" ausschreiben will. Auf die soll ich mich dann bewerben. Ich wollte nun wissen, ob man dafür z.B. eine Unterrichtsstunde vorführen muss, denn eigentlich hat ja die Stelle mit meinem Unterricht nichts zu tun.
    Ich weiß, dass andere A14-Bewerber eine Unterrichtsstunde zeigen mussten... Ist das immer so?!
    Jetzt hat ein Kollege gesagt, dass er sich auch auf die Stelle bewerben will...


    Immer noch ratlos. Coco

    • Offizieller Beitrag

    die Leute, die ich kenne und die sich auf A 14 beworben haben, mussten Unterrichtsstunden zeigen. Das war allerdings in Niedersachsen.
    Dort war es auch üblich, dass bei gleicher Eignung eine Frau die größeren Chancen auf die Stelle hatte.... X(

  • Hallo coco142,


    bei der von Dir genannten Stelle sähe das Bewerbungsverfahren so aus (Niedersachsen): 2 Unterrichtsstunden zeigen, wobei auch jeweils Unterrichtsentwurf dabei sein muss; Gespräch zum Amt, d.h. was Du Dir denkst, die Du das Amt führen / ausfüllen willst.


    Was Friesin bezüglich der Einstellungschancen stimmt ebenfalls.


    Zur Mitbewerbung anderer Kollegen kann ich nichts sagen. Wir hatten bei uns Fälle, wo gut für die Stelle qualifizierte Kollegen die Stelle nicht bekamen, sondern neue Kollegen, die erst sehr kurz da waren.


    Liebe Grüße vom
    Raket-O-Katz

  • Zitat

    Original von coco142
    Vielleicht noch eine kleine Erklärung hinten dran: Ich bin A13 und mache seit über vier Jahren den Vertretungsplan an unserer Schule, zusätzlich dazu mache ich seit einiger Zeit beim Stundenplan mit und bin der große Organisator für alles mögliche an unserer Schule. Mein Direktor hat mir gesagt, dass er eine A14-Stelle als Funktionsstelle "Verwaltung" ausschreiben will. Auf die soll ich mich dann bewerben. Ich wollte nun wissen, ob man dafür z.B. eine Unterrichtsstunde vorführen muss, denn eigentlich hat ja die Stelle mit meinem Unterricht nichts zu tun.
    Ich weiß, dass andere A14-Bewerber eine Unterrichtsstunde zeigen mussten... Ist das immer so?!
    Jetzt hat ein Kollege gesagt, dass er sich auch auf die Stelle bewerben will...


    Hallo Coco,


    ja, man muss in NRW immer zwei Stunden in einem Beförderungsverfahren zu A14 zeigen. Zum Revisionsverfahren beim SL gehört auch ein Kolloqium zu rechtlichen Fragen z.Bsp. Schulgesetz. Es können auch Fragen zu deiner bisherigen Arbeit an der Schule kommen.
    Wenn dich dein SL darauf angesprochen hat sich darauf zu bewerben ist das doch ein gutes Zeichen.
    Entscheidend ist zum Schluss die Note und bei gleicher Note die Anzahl der Arbeitsjahre. Die Note gilt dann für drei Jahre.


    Ich wünsche dir viel Erfolg beim Verfahren.


    miltona

  • Hallo Coco,


    hier in Hessen ist es so, dass man für die Bewerbung eine Dienstbeurteilung benötigt. Und die ist immer verbunden mit einem Unterrichtsbesuch. Selbst wenn danach nach Aktenlage entschieden wird, muss zumindest eben die Dienstbeurteilung vorliegen.
    Im Überprüfungsverfahren selbst braucht man hier nicht zwangsläufig noch einmal eine Stunde zu zeigen, der praktische Teil kann wie gesagt auch eine Beratung sein. Ist bei uns für Stellen wie den stellvertrenden SL (deine Stellenbeschreibung klingt ja danach) eigentlich eher üblich, weil die Beratung (Mitarbeitergespräche etc.) immer mehr in den Vordergrund rückt.
    Aber das scheint ja von Bundesland zu Bundesland wieder sehr verschieden zu sein.


    Wobei, wenn ich mir so durchlese, wie klar der Ablauf in anderen Bundesländern ist, dann stelle ich mal wieder fest: Hessen ist ein Sumpf. :D


    Gruß
    Mia

    Man soll denken lehren, nicht Gedachtes.
    (Cornelius Gustav Gurlitt)

  • Zunächst: Da die Software es nicht hinbekommt, mir ein neues Passwort an meine Mail-Adresse zu senden, da ich Schussel das alte verschlampt habe, ist dies mittlerweile mein 3. Account hier :rolleyes:


    Nun zum Thema:


    Lieber OP, ein wenig mehr Selbstbewusstsein bitte ! Deine Aufgabenbeschreibung deutet auf mindestens eine A14 Aufgabe hin.
    Leider denken die Bürokraten, dass sich der Stunden-/Vertretungsplan von alleine erledigt und diesen Job jeder machen könnte.
    Überlege mal, was an deiner Schule passieren würde, wenn du sagen würdest: Ich mach es nicht mehr. Als Vertretungsplaner (sollte eher "Personalchef" heißen) steht man zwischen allen Stühlen und übernimmt eine Aufgabe, die eindeutig zur Schulleitung gehört. Wenn dann noch die Stundenplanung dazukommt.....
    Für jeden gegenüber der Bezirksregierung Buckelnden wird irgendeine Pseudo-A15-Stelle geschaffen, während diejenigen, die wirklich Verantwortung übernehmen, abgebügelt werden !
    Und sag deinem Kollegen: "Viel Spaß bei der neuen Aufgabe". Und komme bitte nicht auf die Idee, ihn auch noch einzuarbeiten, das soll er gefälligst selber leisten, wenn er dich verdrängen will.

  • Also zum Verfahren in Nds. wurde ja schon einiges gesagt. Ich selbst habe den Spaß vor einer Woche durchlaufen: 2 Stunden plus Nachbesprechung sowie das Gespräch zum angestrebten Amt.
    Was ich allerdings nicht verstehe ist, dass Du als Stunden- und Vertretungsplanerin mit A14 abgespeist werden sollst. Bei uns ist das eindeutig eine Funktion in der Schulleitung, deshalb ist die Stelle, auf die ich mich beworben habe, mit A15 ausgeschrieben. Und für weniger würde ich das nicht machen, denn der Unterschied zwischen A13 und A14 ist ja nur marginal. Der Arbeitsmehraufwand ist (bei 5 Stunden Entlastung) aber erheblich, ebenso die Verantwortung.

  • Ich sehe gerade, dass der Thread schon etwas älter ist. Ich wollte mich nicht als Leichenfledderer hervortun. Aber vielleicht hat sich ja zwischenzeitlich was getan in Deiner Karriere. Dann berichte doch mal...

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Hannes77
    Also zum Verfahren in Nds. wurde ja schon einiges gesagt. Ich selbst habe den Spaß vor einer Woche durchlaufen: 2 Stunden plus Nachbesprechung sowie das Gespräch zum angestrebten Amt.
    Was ich allerdings nicht verstehe ist, dass Du als Stunden- und Vertretungsplanerin mit A14 abgespeist werden sollst. Bei uns ist das eindeutig eine Funktion in der Schulleitung, deshalb ist die Stelle, auf die ich mich beworben habe, mit A15 ausgeschrieben. Und für weniger würde ich das nicht machen, denn der Unterschied zwischen A13 und A14 ist ja nur marginal. Der Arbeitsmehraufwand ist (bei 5 Stunden Entlastung) aber erheblich, ebenso die Verantwortung.


    Vielleicht hat der TE seine Funktion auch nicht genau genug erklärt.
    Bei uns gibt es den "Hauptverantwortlichen", der in der Tat A15er ist, und einen "Mitarbeiter", der A14 ist und für gewöhnlich der Vertreter des A15er ist.


    Dass man als Schulleitung engagierte und ambitionierte Studienräte je nach Schule erst einmal die Aufgaben und Verantwortungsbereiche übernehmen und machen lässt und hinter vorgehaltener Hand sagt, dass man ggf. irgendwann dafür eine Beförderungsstelle ausschreibt, ist doch fast schon normal.


    Welcher Lehrer, der "noch etwas werden will", würde da konsequent nein sagen und dann später eiskalt gegen den "Dummen" bei der Bewerbung um die entsprechende Funktionsstelle antreten, der das jahrelang für lau gemacht hat?


    Gruß
    Bolzbold

  • "Welcher Lehrer, der "noch etwas werden will", würde da konsequent nein sagen und dann später eiskalt gegen den "Dummen" bei der Bewerbung um die entsprechende Funktionsstelle antreten, der das jahrelang für lau gemacht hat?"
    Arschlöcher gibt es eben immer wieder... Bei uns gibt es keine inoffiziellen Vertreter der A15er mit A14 Besoldung. Niemand im Kollegium übernimmt irgendwelche Aufgaben der Schulleitung, außer der Schulleitung selbst. Mir als jungen Kollegen ist das recht, denn deshalb konnte ich mich nach nur drei Jahren auf eine A15er Stelle bewerben als diese kurz vor Weihnachten plötzlich frei wurde und eine Aushilfe gesucht wurde und wenn alles glatt läuft, geht die Sache zum 1.8. klar. Natürlich müsste ich dann 1,5 bis 2 Jahre warten, bis ich von A13 auf A15 komme, aber damit ließe sich leben. Ich kann nur hoffen, dass sich nicht noch eine Frau mit gleicher Eignung bewirbt, denn dann ziehe ich den Kürzeren...

Werbung