Hallo,
gibts eigentlich einen bestimmten Notendurschnitt den man haben muß um verbeamtet zu werden? Z.B. alle schlechter als 3,5 werden nie verbeamtet? Oder haben diese Kandidaten dann später noch ne Chance auf Verbeamtung?
Danke im Voraus
Hallo,
gibts eigentlich einen bestimmten Notendurschnitt den man haben muß um verbeamtet zu werden? Z.B. alle schlechter als 3,5 werden nie verbeamtet? Oder haben diese Kandidaten dann später noch ne Chance auf Verbeamtung?
Danke im Voraus
Also, THEORETISCH gibt es keine Grenze, praktisch wird es aber schwierig, mit so einer Note eine Stelle zu bekommen (außer man hat Mangelfächer, Physik, Chemie an der Hauptschule oder so )
In Bayern hast du nach dem 2. Staatsexamen 5 Jahre Zeit, verbeamtet zu werden. Falls Deine Note bis dahin noch nicht reicht, dann bleibst du Angestellte/r.
Aber du redest von NRW, ne?
ja ich rede von NRW. Wäre aber wohl auch bereit das Bundesland zu wechseln...
Du musst nur einen Job finden. "Nur"....
Dann wirst du bis 37 (oder38 ?) Jahre auf jeden Fall verbeamtet (in NRW).
Dein Schnitt verbessert sich, indem du Vertratungsstellen annimmst. Darüber wirst du dann von der Bezirksregierung immer informiert. Du kannst aber max. 0,8 Punkte besser werden, also von 3,5 kannst du bis max. 2,7 hochrutschen vom Schnitt.
Hoffe, ich konnte dir helfen.
ZitatOriginal von Prusselise
Dann wirst du bis 37 (oder38 ?) Jahre auf jeden Fall verbeamtet (in NRW).
Meines Wissens ist die Altersgrenze für die Lebenszeitverbeamtung in NRW 35 Jahre und der Mangelfach-Erlass gefallen...
Nel
Was ist der Mangelfach-Erlass?
Bis vor 2 Jahren wurde man bis 37 verbeamtet.
In BaWü wirst du verbeamtet bis du maximal 40 Jahre alt bist. Nach der Anstellung hast du bis zu 5 Jahre Zeit. Sollte deine Note bei der Dienstleiterbeurteilung dann immer noch 4,0 oder schlechter sein, bleibst du angestellt.
Panama
ZitatOriginal von Prusselise
Was ist der Mangelfach-Erlass?
Bis vor 2 Jahren wurde man bis 37 verbeamtet.
Ich antworte mal:
Mit bestimmten Mangelfächern wurde man in NRW bis 45 verbeamtet, allgemein liegt die Verbeamtungsgrenze bei 35. Hier zählt aber das Einstellungsdatum, nicht das Verbeamtungsdatum - das ist auch schon länger so.
Gruß
Britta
Hier zählt aber das Einstellungsdatum, nicht das Verbeamtungsdatum - das ist auch schon länger so.
Gruß
Britta[/quote]
Was meinst du jetzt genau mit dieser Aussage? Wenn ich mit 35 eine Angestelltenstelle bekomme und mal angenommen nach drei Jahren die Möglichkeit auf eine Beamtenstelle bekomme kann ich dann doch in NRW mit 38 noch verbeamtet werden?
Gruß umi
Nein, du musst mit spätestens 35 deine Planstelle antreten, vorherige Vertretungstätigkeiten zählen da nicht.
demnach wird NRW wohl einige Kandidaten verlieren...
In NRW gibt es KEINE "Notengrenze" für die Verbeamtung! wohl aber eine Altersgrenze - 35 Jahre.
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