Protokolle der Klassenpflegschaftssitzungen

  • Hallo zusammen!


    Könnt ihr mir eine Frage beantworten bzw. kurz berichten wie ihr folgendes regelt oder ob es hier gesetzliche Vorschriften gibt:


    Muss ich das Protokoll einer Klassenpflegschaftssitzung in Kopie an die Eltern verteilen, so dass jeder eines in der Hand hat?


    Reicht es aus, wenn sie es einsehen können, z.B.auf Anfrage in einem Ordner in meiner Klasse?


    Muss ein Stoffverteilungsplan bei diesem Protokoll dabei sein?



    Über kurze Antworten würde ich mich freuen.
    VLG DO_it

  • über gesetzliche Richtlinien weiß ich nicht Bescheid.
    Aber ich habe es bisher so gehandhabt: Abwesenden Eltern habe ich eine Kopie ausghändigt, die anderen wussten ja, was drin steht, dass sie da waren

  • Bei uns ist es so, dass ich ein Exemplar habe und die Klassenpflegschaftsvorsitzende.
    Wenn irgendein Elternteil das Bedürfnis verspürt, nachzulesen, was alles geredet worden ist, dann kann es sich an uns wenden und alles nachlesen.
    Das ist übrigens noch nie vorgekommen.
    Stoffverteilungspläne habe ich vorgestellt aber nicht an die Eltern herausgegeben.


    In der Klasse meiner eigenen Tochter wollten die Eltern gerne eine Kopie diese Pflegschaftsprotokolle. Ich habe dagegen gestimmt, denn es erhöht unnötig die Kopierkosten und was soll ich als Mutter mit dem Protokoll? ich kann doch beim Klassenlehrer nachlesen, wenn ich möchte.
    Ich möchte als Mutter doch nicht unnötig viel Papier abheften.
    Hat nichts genützt... die anderen Mütter waren ganz scharf auf die Protokolle, ich bin überstimmt worden und bekomme nun immer diese Protokolle... und habe Malblätter für meine Kinder.

    Das Leben ist unberechenbar. Iss das Dessert zuerst!

  • Das ist Sache der Eltern, wie die es organisieren möchten. Meine haben es in jeder Klasse anders beschlossen, von es gibt eins in der Klasse, das eingesehen werdenkann, bis zu jeder bekommt eins über das Kind ausgeteilt bis zu sie schreiben gar keine Protokolle.

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