Welche "Strafen" gibt es bei euch?

  • Hallo...
    Ich komme gerade aus dem Schwimmbad. In der Umkleidekabine der Jungen fielen mehrfach Begriffe wie zum Beispiel "du Jude" oder "Hooligan". Dies riefen sie voller Begeisterung, fast so wenn sie ihre Fußballmannschaft anfeuern. Ich habe das unterbunden, möchte das aber nicht einfach so auf sich beruhen lassen. Ich vermute, dass sich die Kinder nicht ganz bewusst sind, was sie da eigentlich gesagt haben. Dennoch denke ich, sollte ich etwas unternehmen. Nur was? Es sollte ja schon etwas sinnvolles sein. Was würdet ihr machen? Ich hab in solchen Fällen noch wenig Erfahrung und bräuchte dringend bis heute Abend ein paar Vorschläge.
    Sollte man sie vielleicht berichten lassen, was diese Worte eigentlich bedeuten?


    Liebe Grüße, monster

  • Hallo monster:


    Auch verbale Gewalt ist Gewalt und in dem von dir geschilderten Fall eine Verletzung der Menschenwürde. Ich habe es so verstanden, dass die Worte gegen einen anderen gerichtet wurden.


    Zitat

    Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland [ Übersicht ] [ weiter ] I. Die Grundrechte Artikel 1 (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. Artikel 2 (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden. Artikel 3 (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.


    Ich würde in diesem Fall sogar die Schulleitung einschalten, die Eltern informieren und es vllt sogar - falls keine Einsicht erfolgt - zu einer Disziplinarkonferenz kommen lassen.


    Grüße


    klöni

  • Um welche Klasse handelt es sich denn?
    Ich denke, vor allem in der Grundschule, ist den Kindern wahrscheinlich die Bedeutung der Begriffe nicht klar, sie verwenden sie gleichbedeutend mit "Doofmann". Daher halte ich eine Klassenkonferenz oder das Einschalten der Schulleitung nicht für sinnvoll.


    Vielleicht sprichst du mit der Klasse mal darüber, welche Schimpfwörter "noch gehen" und welche nicht, oder du schreibst ins Mitteliungsheft


    ".. hat heute seine Mitschüler mit den Worten ... beschimpft, bitte besprechen Sie mit ihm die Bedeutung dieser Worte. MfG ... "


    LG smali

  • Vielleicht sollte man erst mal das Ganze im Unterricht thematisieren. Du hast es mit Grundschulkindern zu tun, die sich vielleicht gar nicht darüber im Klaren sind, welche Worte sie da benutzen und welche Bedeutung sie haben. Kinder denken doch meistens, Wörter wie *A*....... etc. sind "böse Wörter", welche man nicht benutzen darf. Das sie andere mit dem Wort "DU Jude" auch beschimpfen ist ihnen mit Sicherheit nicht klar.
    Abgesehen davon, dass man mal herausfinden müsste, WOHER sie das haben......


    Die Eltern würde ich aber auf jeden Fall informieren. Über ein Elterngespräch oder auf dem Elternabend mit der Bitte, das zu hause ebenfalls anzusprechen.



    @ klöni:
    Für Schüler ab SEK I gebe ich dir voll Recht! Die sollten eigentlich wissen, WAS sie da sagen.....
    die "Kleinen" reden das ja oft nach, ohne dass sie wissen, was es bedeutet.


    Daher: Auf jeden FAll thematisieren!



    Panama

    "Du musst nur die Laufrichtung ändern..." sagte die Katze zur Maus, und fraß sie.

  • Zitat

    Vielleicht sprichst du mit der Klasse mal darüber, welche Schimpfwörter "noch gehen" und welche nicht, oder du schreibst ins Mitteliungsheft


    Das ist sicherlich sehr wichtig und die Wörter sollten auch besprochen werden. Auch wenn die Kurzen die Sachen nicht einordnen können und nur nach plappern geht das Verhalten nicht.


    Außerdem hält man sich in einem öffentlichen Schwimmbad auf und da kann man sich auch leise und anständig benehmen. Ich arbeite in einem Brennpunkt und gehe zweimal in der Woche Schwimmen mit Kindern. Wer sich nicht benimmt, muss beim nächsten Mal in einer anderen Klasse bleiben.

  • Meiner Erfahrung nach plappern die Kinder die Begriffe nicht nur nach - gerade in der Grundschule. Zwar ist ihnen die Bedeutung oft nicht bewusst, sie nehmen aber sehr wohl war, dass zwischen "Blödmann" und "du Hure" ein Unterschied liegt.


    In meiner Klasse bis vor kurzem ganz aktuell "fick dich!" u.ä. Ich habe die Kinder dann zu mir geholt, und sie ruhig aufgefordert, nochmals zu wiederholen, was sie gesagt haben. Das war allen schon extrem unangenehm ("Blödmann" nochmal zu wiederholen wäre ihnen nicht so schwer gefallen...). Manchmal habe ich dann noch angeboten, die Mama einzuladen und dann kann er/sie ihr direkt nochmal erzählen, was er/sie hier in der Schule für Äußerungen von sich gibt, da schaute dann doch jeder sehr erschroken (und so konnte ich diese verbalen Äußerungen recht gut eindämmen... - hoffentlich!)

  • »Strafen« gibt es gar keine, sondern alleine Maßnahmen, die im Schulrecht geregelt sind und sich in pädagogische und Ordnungsmaßnahmen aufteilen. Ordnungsmaßnahmen haben die Aufgabe, einen geordneten Unterricht und gegebenenfalls die Sicherheit der Mitglieder einer Schule zu garantieren.
    Pädogogische Maßnahmen in Deinem Fall können beispielsweise sein:
    – Ein Gespräch mit den Schülern.
    – Ein Arbeitsauftrag, der eine schriftliche Klärung der Begriffe verlangt, verbunden mit einer Stellungnahme, welche Probleme beim Einsatz solcher Begriffe auftauen.
    – Information der Eltern, die in den Schülerakten dokumentiert wird (also entweder per Brief oder als ein Gespräch über das eine AKtennotiz angefertigt wird). Die Dokumentation ist wichtig,um im Wiederholungsfall eine Ordnungsmaßnahme verhängen zu können.


    Über die in Deinem Bundesland möglichen Ordnungsmaßnahmen und dem damit verbundenen Prozedere informierst Du Dich am besten in den entsprechenden Verordnungen, die in der Schule vorhanden oder aber meist auch via Internet abrufbar sind.

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