Integrationshilfe / Lernbegleitung

  • Hallo,


    meine Klasse war zu Beginn des Schuljahres sehr schwierig. Also wurde für ein besonders auffälliges Kind eine Integrationshilfe beantragt. Mittlerweile klappt es in der Klasse recht gut, auch das Kind, für das die Hilfe VOR WOCHEN beantragt wurde, ist inzwischen umgänglicher geworden. Nun steht jedoch bereits fest, dass die Integrationshilfe nach den Weihnachtsferien täglich für mehrere Stunden in meine Klasse kommt. Ich weiß nicht so recht, ob ich mich darüber freuen soll... Endlich läuft in der Klasse nahezu alles, wie ich es will und jetzt kommt wieder eine Neuerung, jemand, von dem ich nicht weiß, wie ich mit ihm und die kinder mit ihm klarkommen... nun meine frage: welchen bereich meines unterrichts kann ich der lernbegleitung übertragen? wie soll ich es organisatorisch regeln, ist die lernbegleitung immer bei mir im unterricht dabei oder schicke ich die person lieber mit einer kleingruppe schwieriger / schwacher schüler in ein anderes zimmer?


    Grüße.

  • Hey,
    also im Prinzip ist es doch prima, wenn du für so viele Stunden eine Integrationskraft bekommst!
    Obwohl es bei dir bzw. bei dem auffälligen Kind jetzt gut läuft, kann die Integrationskraft eine große Hilfe sein und dich entlasten.
    Bei uns läuft es im Allgemeinen so, dass Klassenlehrer und Integrationslehrer sich absprechen und im besten Falle gemeinsam festlegen, wo und wie die Integrationskraft arbeitet; das kann durchaus in der Kleingruppe mit leistungsschwachen Kindern sein aber eben auch unterstützend in der Klasse.
    Ich kenne das "Problem" von der Integrationslehrer-Seite aus - für viele Kollegen an den Regelschulen ist es ungewohnt, dass da plötzlich jemand kommt, der einem scheinbar über die Schulter schaut und mögliche (oft völlig zu Unrecht befürchtete) Unterrichtsfehler entdeckt. Die Kollegen sind anfangs oft sehr reserviert und unsicher - aber wenn die ersten Gespräche gelaufen sind und man sich ein wenig kennen gelernt hat, bietet der Intergartionsunterricht für ALLE Beteiligten echt Chancen!
    Also, freu dich, dass euch für so viele Stunden eine Integrationskraft bewilligt wurde, mach dir im Vorfeld nicht zu viele Gedanken und warte erstmal die ersten Gespräche ab.


    Gruß
    Potilla

    Man muss nicht immer jeden da abholen, wo er steht - manchmal ist es auch wichtig jemaden da zu lassen, wo er sein will!

  • Ich versteh das nicht ganz.
    Bekommst du jetzt einen Integrationshelfer? Der wäre dann für ein einzelnes Kind da... das läuft dann eher auf Antrag der Eltern übers Jugend- oder Sozialamt?
    Oder habt ihr ein Kind, das nun sonderpädagogisch betreut wird durch einen Sonderschullehrer? Das hat Potilla ja schon gut erklärt ;)
    Aus welchem BL kommst du denn?

  • Hi Kroko,
    seit den Herbstferien habe ich auch für ein besonders schwieriges Kind einen Integrationshelfer. Wie du hatte ich auch zuerst ein mulmiges Gefühl. Es hängt sicherlich davon ab, wie der Mensch ist, den man plötzlich ständig in der Klasse hat, aber das ist ja eigentlich mit allen Teamlehrern so. Ich hatte Glück, das klappt wunderbar und ist für den gesamten Unterricht eine RIESIGE Bereicherung. Integrationshelfer - so ist es zumindest bei uns - werden für ein spezielles Kind beantragt und müssen auch immer im Zusammenhang mit diesem Kind eingesetzt werden. Das hat zum Beispiel den Vorteil, dass der mir nicht für einen Vertretungsunterricht in einer anderen Klasse abgezogen werden kann. Wenn er mit einer Kleingruppe in einen anderen Raum geht, dann übernimmt er halt immer die Gruppe, in der "sein" Kind ist. Das geht nach Absprache eigentlich sehr gut.

    • Offizieller Beitrag

    Ich hänge meine Frage hier an (betrifft GU in NRW).
    folgende Ausgangslage: Schüler mit Förderschwerpunkt emotional/sozial; Sonderschullehrer nicht immer in der Klasse; empfohlen für eine erfolgreiche Beschulung im GU wird aber eine ständige Begleitperson


    An welche Stelle richtet man den Antrag auf eine Integrationshilfe? Sozialamt oder Jugendamt?
    Wer stellt den Antrag? Eltern oder Schule oder beide?
    Ist so ein Integrationshelfer immer ein Zivi? Das würde uns reichen, weil wir damit gute Erfahrungen gemacht haben.
    Eine Anfrage bei einer entsprechenden Förderschule ergab, dass die Eltern zunächst eine Schwerbehinderung bescheinigen lassen sollen. Das kommt mir etwas komisch vor. Bevor ich morgen im Schulamt von einem Sachbearbeiter zum nächsten weitergereicht werde (wenn überhaupt jemand ans Telefon geht ...), weiß vielleicht jemand von euch weiter.


    Gruß
    Talida

    Ein Niederrheiner ist einer, der nix weiß und alles erklären kann.
    Hanns Dieter Hüsch

  • Na ja, ein Integrationshelfer bei ES (Ausnahme Autismus) ist nicht so häufigl, daher vermutlich der Wunsch der Förderschule, dass ihr erst ein Schwerbehindertengutachten verfasst. Bzw dass euer Sonderpäd. das macht, damit deutlich wird, dass alle anderen Optionen im GU ausgeschöpft sind...


    Zuständig bei ES - bzw bei psychischen Beeinträchtigungen - ist das Jugendamt.


    Ich kenne es bisher so, dass die Eltern den Antrag stellen, wohl aber mit Unterstützung der Schule.


  • Da arbeite ich grad dran. Über die Eltern musste ein Antrag ans JA gestellt werden. Dann muss der Junge, obwohl E als Förderschwerpunkt bereits im Gutachten bestätigt ist, jetzt zu einer Kinderpsychiaterin. Es MUSS eine seelische Behinderung festgestellt werden, damit die Integrationshilfe bewilligt wird.


    Dauert bei uns jetzt schon ein halbes Jahr das Verfahren ... ich als Integrationslehrerin bin grad mal 4 Stunden in der Woche in der Klasse .... Sehr mühsam alles!!!

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