Islamische Feiertage... automatisch frei für die Schüler?

  • Zitat

    Original von caliope
    Bekommen jüdische Kinder eigentlich dann auch zu jüdischen Festtagen frei?
    Und was ist mit Buddhisten?
    Oder Shintoisten?
    Oder mit Naturreligionen?


    Ich habe weder die einen noch die anderen in meiner Klasse... aber vielleicht ihr?


    Hast du den Link, den ich gepostet hatte, eigentlich gelesen? Da werden auch die Feiertage anderer anerkannter Religionsgemeinschaften aufgeführt; selbst redend gelten für die Regelungen auch für diese. (Bezugs-Bundesland: NRW)


    Ein wenig bekomme ich bei dem Verlauf der Diskussion hier den Eindruck, dass es nicht um Information geht, sondern um Ressentiment.

  • Ich habe den Link gesehen.
    Und ich habe auch gesehen, dass da jede Menge religiöser Feiertage angegeben sind.
    Geben wir an all diesen Tagen automatisch schulfrei?


    EDIT: *vergessenhab*


    Keine Sorge wegen Ressentiments... ich persönlich lebe zum Beispiel in einer Beziehung mit einem Moslem... und habe viele internationale Freunde. Es geht mir nur um die Frage,wer wann automatisch schulfrei bekommt.
    Und... gilt das eigentlich auch für moslemische Lehrer?

    Das Leben ist unberechenbar. Iss das Dessert zuerst!

    Einmal editiert, zuletzt von caliope ()

  • Zitat

    Original von caliope
    Und ich habe auch gesehen, dass da jede Menge religiöser Feiertage angegeben sind.
    Geben wir an all diesen Tagen automatisch schulfrei?


    Nicht *wir*, sondern - auf Antrag - die Schulleitung; so sieht es nämlich das Schulgesetz vor; der entsprechende Paragraph ist über der "Menge religiöser Feiertage" angegeben.


    Und vermutlich gilt das dann auch für muslimische Lehrkräfte; es sei denn dies ist gesetzlich anders geregelt. (So sind ja zum Beispiel auch nicht alle christlichen Feiertage automatisch Feiertage im Sinne des Gesetzes.)

  • Zitat

    Ein wenig bekomme ich bei dem Verlauf der Diskussion hier den Eindruck, dass es nicht um Information geht, sondern um Ressentiment.

    Oder "ums Prinzip".


    Wir haben übrigens einen nicht-christlichen Kollegen, der auch jeden Feiertag gewissenhaft wahrnimmt. Da stellt sich die Prinzipienfrage tatsächlich schon eher.

  • bedeutet das, dass man die "Fehltage" nicht ins Klassenbuch einträgt?

    Doch, weshalb nicht? Es sind - falls die Entschuldigung der Eltern vorliegt, 'entschuldigte' Fehltage.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Oder "ums Prinzip".
    Wir haben übrigens einen nicht-christlichen Kollegen, der auch jeden Feiertag gewissenhaft wahrnimmt. Da stellt sich die Prinzipienfrage tatsächlich schon eher.


    Selbstverständlich geht es dabei ums Prinzip. Und zwar darum, ob man §4 des Grundgesetzes der BRD respektiert:


    Zitat

    Artikel 4
    (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
    (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

    Das bedeutet:
    Ich arbeite nicht an Ostern, Pfingsten oder Weihnachten - mein muslimischer Kollege nicht am Opferfest.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Das bedeutet:
    Ich arbeite nicht an Ostern, Pfingsten oder Weihnachten - mein muslimischer Kollege nicht am Opferfest.


    Interessant. Eure Schule hat also Ostern, Pfingsten und Weihnachten geöffnet? Kommen die Schüler denn dann auch?


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Nö.


    Aber unsere Schule schließt an diesen Tagen, weil da so viele von Ihrem Grundrecht nach §4 GG Gebrauch machen, dass sich eine Öffnung der Schule nicht lohnen würde ;)
    Wenn man sich jedoch die Statistik der Glaubensgemeinschaften anschaut - und die Zahl der Kirchenaustritte betrachtet, kann sich das ja in absehbarer Zeit durchaus ändern.
    Dann werde ich es jedoch so halten, wie unser muslimischer Kollege ;)

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Zitat

    ...dass es nicht um Information geht, sondern um Ressentiment.


    Du meinst das gegen die jeweils Ungläubigen? 8)

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

    Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen.

  • Ehrlich gesagt, verstehe ich den Ärger (?) nicht - Ich erlebe inzwischen z.B. auch, dass viele Firmlinge und Konfirmanten einen Tag vom Unterricht befreit werden. Ich glaube, für einen Ausflug, der in der Gruppe in vielen Pfarreien gemacht wird.
    Und sowohl jüdische als auch muslimische Kinder sind an bestimmten Feiertagen in Bayern vom Unterricht befreit, wenn ich diesen Link hier richtig lese:


    http://www.km.bayern.de/minist…ermine/ferientermine.html


    An meiner Schule fällt das zugegeben zahlenmäßig nicht so auf. Aber ich habe sowohl jüdische als auch muslimische Schüler, die dann halt mal fehlen.


    Und mir ist nicht bekannt, dass ich als Katholikin erst gefragt werde, ob ich auch wirklich praktizierend bin, um an Ostern oder Weihnachten frei zu bekommen.
    Tut das jemandem wirklich weh?

  • Hier in Dortmund sind nichtchristliche Feiertage quantitativ nun wirklich kein Randphänomen :) Aber das ist doch alles organisierbar, ich sehe die Schwierigkeit wirklich nicht.


    Nele

  • Die Ausgangsdiskussion ist drei Jahre alt; im aktuellen Beitrag gings ja nur um Einträge ins Klassenbuch. Insofern, tatsächlich: kein – aktueller – Stress. ;)

  • Wie wird das bei euch gehandhabt?

    Ich entsinne mich, dass zu meiner Schulzeit im protestantischen Schleswig-Holstein die katholischen Schüler und Lehrer(!) an den katholischen Feiertagen frei hatten. Mit Muslimen konnte das in Ermangelung konkreter Fälle nicht durchgespielt werden. Keine Ahnung, wie das damals dort geregelt war.


    Jetzt an einen nordrhein-westfälischen Berufskolleg ist mir kein Fall eines muslimischen Schülers bekannt, der eine solche Freistellung in Anspruch genommen hätte. Ich kann mir vorstellen, dass sich das Recht auf eine solche Freistellung aus der Religionsfreiheit ableiten lässt. Das weiß ich aber nicht, das muss ich auch nicht wissen. Im konkreten Fall delegierte ich die Entscheidung an den Herrn Schulleiter. Dafür ist der da.


    Ganz unproblematisch ist eine solche Freistellung aber nicht, der Unterricht geht ja weiter. Da müsste man dann ja mit der Klausurplanung etc. aufpassen.


    hth


    L. A

  • denn das ist perverse Tierquälerei.

    ... während die Stromzange oder der Bolzen im Kopf ja als geradezu fürsorglich gegenüber dem Tier gelten.


    Um es sachlich zu machen: Dass das Ausbluten beim Schächten für das zu schlachtende Tier schlimmer ist als die bei uns gesetzlich erlaubten Methoden, ist nicht ganz unumstritten. Sicher wissen, werden wir das wohl nicht. Die Tiere könne wir schlecht fragen. Wer Tierquälerei _sicher_ vermeiden möchte, könnte über den Verzicht auf Fleischverzehr nachdenken. da wäre man auch bezüglich der Essensvorschriften der meisten Religionen auf der sicheren Seite.


    Ich erlaube mir in der Beurteilung des Quälmaßes der einen oder der anderen Schlachtmethode ebenfalls kein abschließendes Urteil. Ich möchte jedoch empfehlen, Attribute wie "pervers" zu vermeiden. Bedenken gegenüber dem Schächten kann man auch anders äußern.


    L. A

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