Quereinstieg ohne Referendariat?

  • Hallo zusammen,


    wer könnte mir folgende Frage beantworten:


    Ist eine Verbeamtung ohne Referendariat möglich? - zum Beispiel durch Anerkennung meiner früheren Lehrertätigkeit, die ich selbstverständlich nachweisen kann.


    Welche Möglichkeiten hat man eventuell sonst, verbeamtet zu werden, ohne den sonst üblichen Ref.-Weg gehen z müssen?


    Meine Frage bezieht sich auf die Tatsache, dass ich altersbedingt es nicht mehr schaffen werde, noch vor dem 45. Lebensjahr (Verbeamtugs-Altersgrenze) das 1,5-jährige Referendariat zu machen.


    Wer kann mir hierzu Tipps geben?


    Vielen Dank und Gruß
    ataeb:)

  • Vielen Dank Susannea!


    Könntest du bitte deine Antwort noch etwas genauer erläutern? Und zwar: Wie konkret wird die Berufstätigkeit angerechnet? (gibt es dafür eine "Formel"?)


    Hat noch jemand andere Erfahrungen und könnte mir diese mitteilen?


    Für jeden Tipp bin ich dankbar:)


    Viele Grüße
    ataeb

  • Hallo ataeb,
    ich kann nur für NRW sprechen (Altersgrenze 35):


    Die notwendige Befähigung für einen "vollen" Leher erhälst du durch das Ablegen des 1. UND 2. Staatsexamens. Eventuell kann das 1. Staatsexamen auch durch frühere Studien voll oder teil anerkannt werden.


    Als weitere Optionen inkl. Verbeamtung gibt es den Technischen- bzw. Werkstattlehrer. Diese arbeiten in NRW am Berufskolleg.


    Neuerdings - seit Ende 2008 - können sich Interessierte direkt bei den Schulen bewerben - auch OHNE Anerkennung!!!. Bei einer anschließenden Teilanerkennung (ein Fach) werden sie ENTWEDER wie Technische Lehrer "eingestuft" ODER sie können das 1. und 2. Staatsexamen berufsbegleitend ablegen.


    Textmarker

  • Zitat

    Original von textmarker
    ...
    Die notwendige Befähigung für einen "vollen" Leher erhälst du durch das Ablegen des 1. UND 2. Staatsexamens. Eventuell kann das 1. Staatsexamen auch durch frühere Studien voll oder teil anerkannt werden....


    Danke an Textmarker für diese Informationen :)
    Das 1. Staatsexamen habe ich so zu sagen in der Tasche - durch Anerkennung meiner früheren Abschlüsse und Diplome. Man hat mir vorgeschlagen (und das plane ich auch für April/Mai dieses Jahres), die so genannte Eignungsprüfung beim Lehrerprüfungsamt abzulegen. Es ist die "andere Version" des 2. Staatsexamens. Danach soll ich wohl "fertig" werden und im Lehrerberuf wieder arbeiten dürfen... Aber wie ist es mit der Verbeamtung??? Heißt es nach der Eignungsprüfung, dass ich dann sofort den Antrag auf Verbeamtung stellen kann? Diese Frage hat mir im zuständigen Amt noch niemand klar beantwortet. Immer wieder war in meinem Fall mein Alter das Hauptproblem (Ende dieses Jahres werde ich 45!). Wenn ich es aber richtig verstehe, erreiche ich mit meiner Eignungsprüfung den selben Status wie Referendare nach ihrem 2. Staatsexamen - d.h. auch NACH dem Referendariat.


    Stimmt es? Wenn nicht, was ist dann der Unterschied und was erwartet mich noch danach?


    Vielen Dank für weitere Aufklärungen... :)

  • Zitat

    Original von Friesin
    ich habe übrigens mein Referendariat mit über 45 begonnen, war kein Problem. Ich war dann wie alle anderen auch, Beamtin auf Widerruf (Nds).
    Nur anschließend war nix mehr mit Verbeamtung


    Hallo Friesin,
    wenn du nicht mehr verbeamtet werden konntest: Hast du davon im Voraus gewusst/nicht gewusst, oder warum hast du dich für diesen Weg entschieden?...


    Viele Grüße
    ataeb

  • Hallo ataeb,


    "Danke an Textmarker für diese Informationen" Bitte!!! Danken wird leider immer seltener!


    Für die Verbeamtung in NRW musst du folgende Voraussetzungen erfüllen:


    Du darfst noch nicht deinen 35. Geburtstag gefeiert haben wenn du NACH dem Ref (also mit 1. und 2. Staatsexamen) eine UNBEFRISTETE Stelle (=Planstelle) antrittst. Das du EU-Bürger, gesund (Amtsarzt) und nicht vorbestraft bist ist selbstredend. In NRW brauchst du keinen extra Antrag für die Verbeamtung stellen. Obige Voraussetzungen reichen. Die Noten der Staatsexamen sind egal.


    Die Anerkennungsregeln sind wie die Verbeamtungsvoraussetzungen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.


    Gruß Textmarker

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