Hallo zusammen,
weiß jemand von euch zufällig an welcher Stelle das Mitnehmen von Schülern im Privat-Auto geregelt ist? Sprich: Gibt es einen entsprechendes Gesetz (für Hessen)?
Meine Schulleitung vertritt die Ansicht, dass die Mitnahme von Schülern kein Problem sei (egal, ob zur Klassenfahrt, zum Schulausflugsziel, zum Arzt oder einfach nur nach Hause, falls der Bus weg ist) sofern die Eltern ihre schriftliche Einwilligung geben.
Von der Schulleitung einer benachbarten Schule weiß ich aber, dass diese selbst im allergrößen Notfall den Schülertransport im Privat-PKW verbietet.
Im HSchG habe ich leider nichts dazu gefunden; wisst ihr vielleicht was Konkretes?
Viele Grüße und einen schönen Nikolaustag
Potilla