Schüler im privaten PKW mitnehmen???

  • Hallo zusammen,


    weiß jemand von euch zufällig an welcher Stelle das Mitnehmen von Schülern im Privat-Auto geregelt ist? Sprich: Gibt es einen entsprechendes Gesetz (für Hessen)?
    Meine Schulleitung vertritt die Ansicht, dass die Mitnahme von Schülern kein Problem sei (egal, ob zur Klassenfahrt, zum Schulausflugsziel, zum Arzt oder einfach nur nach Hause, falls der Bus weg ist) sofern die Eltern ihre schriftliche Einwilligung geben.
    Von der Schulleitung einer benachbarten Schule weiß ich aber, dass diese selbst im allergrößen Notfall den Schülertransport im Privat-PKW verbietet.


    Im HSchG habe ich leider nichts dazu gefunden; wisst ihr vielleicht was Konkretes?


    Viele Grüße und einen schönen Nikolaustag :niko:
    Potilla

    Man muss nicht immer jeden da abholen, wo er steht - manchmal ist es auch wichtig jemaden da zu lassen, wo er sein will!

  • Das ist wirklich kein Problem - sofern du bereit bist, das Haftungsrisiko zu tragen. Bei einem Unfall könnten dich die Eltern zivilrechtlich auf Schmerzensgeld und Schadenersatz verklagen. Ob deine Haftpflichtversicherung alles übernimmt, ist fraglich.
    Dass deine Schulleitung nichts bezahlt, ist dagegen sicher.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • uuiiii, ich weiß nur, dass es uns strengstens verboten ist, aber wo das steht, kann ich dir leider nicht sagen.
    SOll ich mal meine Schulleitung fragen???

  • Hallo,


    wie das gesetzlich geregelt ist weiß ich nicht. Ich würde aber die Finger davon lassen. Wenn's blöde läuft bekommt man nur eine Menge Ärger. Wurde der Bus verpasst etc. muss der Schüler auf den nächsten warten, Eltern anrufen o.ä. Dafür sind wir als Lehrer nicht zuständig. Ausflüge mache ich nur mit dem Bus / der Bahn oder die Eltern fahren ihre Kinder selbst zu einem Treffpunkt.


    Im medizinischen Notfall den Notarzt rufen!


    Ich nehme keine Schüler in meinem PKW mit! Das Risiko wäre mir zu groß, dass da was passiert.


    Schönen Nikolaustag euch!


    sunshine_lady

    • Offizieller Beitrag

    hi,


    ich machs - und kenne kein "gesetz", das dagegen spräche. nach möglichkeit informiere ich die eltern vorher, aber manchmal gehts auch so.


    dabei sind es keine fälle, wo die schüler einen bus verpasst haben o.ä., sondern es geht vor allem um die situation, dass die smv bei veranstaltungen anwesend war und dann am späten abend keine busse mehr fahren. einzelne wohnen in der einöde und dann fahr ich die eben heim.


    es geht also um derlei schulveranstaltungen.


    sollte ich mich immer um versicherungen oder ähnliches kümmern, würde ich keinen schritt mehr mit schülern vor die tür gehen.


    grüße


    h.

  • Zitat

    Original von Potilla
    Meine Schulleitung vertritt die Ansicht, dass die Mitnahme von Schülern kein Problem sei (egal, ob zur Klassenfahrt, zum Schulausflugsziel, zum Arzt oder einfach nur nach Hause, falls der Bus weg ist) sofern die Eltern ihre schriftliche Einwilligung geben.


    Viele Grüße und einen schönen Nikolaustag :niko:
    Potilla


    Vorsicht! Oft enthalten diese "schriftlichen Einwilligungen" einen Verzicht auf Schadensersatzansprüche / Schmerzensgeldansprüche sofern diese die Deckungssummen von KFZ-Haftpflichtvesicherung oder Schülerunfallversicherung übersteigen. Solch einen "Verzicht" können die Eltern aber nicht wirksam für ihrer Kinder erklären (wäre ein "Vetrag zu Lasten Dritter").


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Kommt für mich eh nicht in Frage, da ich in meinem Auto keine Kindersiitze mehr habe.
    Und Grundschulkinder sind meistens kindersitzpflichtig.

    Das Leben ist unberechenbar. Iss das Dessert zuerst!

  • Da meine Schule sehr laendlich gelegen ist (also..wirklich in der Pampa) ist das bei uns keineswegs verboten. Wenn Kinder den Bus verpassen (und das passiert relativ schnell mal) werden die Eltern angerufen und muessen abholen. Generell koennen wir aber auch Kinder heimbringen, wenn das uns persoenlich keine Umstaende macht und die Eltern informiert sind und eingewilligt haben (per Telefon). Meine Autoversicherung schliesst Schuelertransporte mit ein, und zusaetzlich ist man noch ueber die Schule abgesichert, wenn was passiert.
    Kindersitze braucht man bei uns in dem Fall nicht, da dies als Ausnahme zaehlt. ("In cases of unexpected necessity over a short distance.")


    Gemacht hab ich's bisher aber noch nicht, weil bei uns die meisten Eltern normalerweise ab 4 Uhr daheim sind.

  • Hallo zusammen,


    bei SLV-NRW habe ich dazu Folgendes gefunden:
    http://www.slv-nrw.de/Service/Schuelertransport.html
    Dort wird u.a. eine ausreichende Amts- und Privathaftpflicht empfohlen.


    Viele Grüße
    volare

    Eine Lösung kommt fast immer aus der Richtung, aus der man sie am wenigsten erwartet, was bedeutet, dass es keinen Sinn hat, in diese Richtung zu gucken, weil sie nicht von dort kommen wird.


    (Douglas Adams)

    • Offizieller Beitrag

    Ich weiß zumindest, dass es ... ziemlich riskant ist, als Lehrer (also männlich) Schülerinnen oder Schüler mitzunehmen.


    Diese sollten mindestens immer zu Zweit im Auto sitzen. Wobei ich diese "Mindestregelung" konkret auch nicht verstehe.


    Warum ist es riskant? Wenn ich eine Schülerin oder einen Schüler alleine im Auto mitnehme, werde ich erpressbar. Denn der Schüler könnte mir irgendwelche ... Dinge unterstellen, die ich gemacht hätte.


    kl. gr. Frosch


    P.S.: ich frage mich immer wieder, warum es nur riskant ist, als männlicher Lehrer eine Schülerin /einen Schüler einzeln im Auto zu haben. Bei weiblichen Erwachsenen besteht scheinbar kein Risiko eines gewaltsamen Übergriffs.

  • Zitat

    Original von kleiner gruener frosch
    Bei weiblichen Erwachsenen besteht scheinbar kein Risiko eines gewaltsamen Übergriffs.


    Das halte ich für ein Gerücht:


    Zitat

    In Regensburg ist ein 13-Jähriger von seiner Lehrerin sexuell misshandelt worden. Die Pädagogin wurde zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Doch auf Bestreben der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft wird der Fall jetzt neu aufgerollt.
    (...)
    In den Wochen danach wurde der Bub von seiner Klassenlehrerin mit Kurzmitteilungen aufs Handy und Liebesbriefen belästigt. Dabei setzte sie ihn auch mit ihren persönlichen Problemen unter Druck. So schrieb sie ihm "Ich höre mir gerade meine persönliche Selbstmord-CD an" und "Ich muss mir jetzt die Pille danach besorgen, damit ich nicht schwanger werde." Erst ein halbes Jahr später flog der Missbrauch auf.


    Bis zum Bekanntwerden der Vorwürfe galt die Frau an der Schwandorfer Schule als kompetent und engagiert. Auch Eltern schätzten die bei den Schülern beliebte Vertrauenslehrerin. Unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorwürfe musste die Lehrerin die Schule verlassen.


    Quelle: http://www.sueddeutsche.de/panorama/artikel/434/94340/

  • Also in BY ist es meines Wissens so, dass wenn die Schulleitung es für notwendig hält, dass du entsprechende Schüler mitnimmst (z.B. zu irgendwelchen Preisverleihungen für Projekte oder Sportveranstaltungen) dann darfst du das und die Schulleitung haftet in eine Schadensfall auch.....

  • Zitat

    Original von CKR
    Wobei das wohl eher die seltene Ausnahme ist.


    Dass ein männlicher Lehrer eine Schülerin belästigt ist wohl auch eher eine Ausnahme. Bei allen mir bekannten Fällen, die in die Richtung gingen, hat sich bisher am Ende rausgestellt, dass es sich lediglich um Gerüchte oder Verleumdungen gehandelt hat. (Was nicht heißen soll, dass es nicht doch gelegentlich solche Fälle gibt)
    Trotzdem - oder gerade deswegen - würde ich als Lehrer vorsichtig sein. Eine Schülerin nach einer Schulveranstaltung spät Abends nach Hause zu fahren, weil sie in der Einöde wohnt und keine Busse mehr verkehren käme mir eher nicht in den Sinn, völlig unabhängig von versicherungstechnischen Überlegungen.


    Grüße,
    Moebius

  • Als ich an der Uni war, war es so, dass die Dozenten und Professoren Beratungen von Studentinnen nur bei geöffneter Bürotür durchführten. Du wussten wohl, warum sie das taten.
    Ich wundere mich immer darüber, dass es ausgerechnet immer Lehrer sind, die die Welt verbessern wollen.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Wenn wir unsere SuS im privaten PKW mitnehmen, müssen die Eltern vorher schriftlich einwilligen und uns von einer Haftung im Falleeines Unfalls befreien. Das hat natürlich zur Folge, dass man ganz spontan nicht mal eben einen Schüler mitnehmen kann.

  • Hallo,


    vielen Dank für eure zahlreichen Antworten!
    Wirklich schlauer bin ich nun aber immernoch nicht :P Irgendwie erscheint das Ganze ja ziemlich willkürlich bzw. nicht wirklich gesetzlich geregelt zu sein...?!
    Der eine macht´s halt, der andere nicht.


    Konkret geht es bei mir darum, dass mich eine Schülerin gefragt hat, ob sie nächste Woche mit mir zur Weihnachtsfeier unserer Schule fahren könne, da sie gern teilnehmen würde und keine anderweitige Fahrgelegenheit hat (außer allein mit dem Fahrrad 7km durch die ländliche Dunkelheit zu fahren).


    Ich werde sie wohl dann nach Absprache mit Schulleitung und Eltern mitnehmen und mir in diesem Fall dann nicht mehr so viele Gedanken machen - wenn ich allerdings alle möglichen Eventualitäten in Betracht ziehe (bis hin zur oben erwähnten Erpressbarkeit), wird mir ganz mulmig... :angst:


    Also, nochmals danke an euch


    Gruß
    Potilla

    Man muss nicht immer jeden da abholen, wo er steht - manchmal ist es auch wichtig jemaden da zu lassen, wo er sein will!

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