Voraussetzungen Präsidentschaftskandidatur USA

  • Ein Schüler schreibt in seiner Klassenarbeit, ein us-amerikanischer Präsidentschaftskandidat dürfte (neben weiteren Voraussetzungen) keine Vorstrafen aufweisen.


    Ich halte dass für plausibel, kann aber nichts dazu finden. Weiß jemand Bescheid?

  • Die Voraussetzungen für den Antritt des Amts sind in Artikel II der US-Verfassung niedergelegt. Hier ist von Vorstrafen NICHT die Rede.


    Ob es zusätzliche Gesetze gibt, in denen dies doch niedergelegt ist, weiß ich nicht. Es sind aber Zweifel angebracht.


    Eventuell handelt es sich um eine Sache, die so auf der Hand liegt, dass sie nicht schriftlich fixiert wurde. Artikel II erklärt immerhin auch, dass ein Präsident bei schweren Vergehen/Verbrechen aus dem Amt gehoben werden soll.

  • Danke unter uns. Artikel II ist mir bekannt. Ich denke auch, dass sich so eine Regelung wenn dann nur auf Gesetzesebene finden kann. Vielleicht findet sich hierzu ja noch ein "Experte"...

    • Offizieller Beitrag

    So strikt kann die Gesetzeslage dann aber nicht sein, sonst wäre Bush nicht Präsident geworden: drei Festnahmen, davon "one conviction in 1976, for drunken driving" samt Führerscheinentzug ...

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

  • Naja, auch in den USA wird es vermutlich den Unterschied zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat geben. Der Führerscheinentzug würde vermutlich keine Vorstrafe nach sich ziehen.

  • Ich kann nicht darauf schwören, aber es würde mich wundern, wenn es in den USA neben der Verfassung noch ein Gesetz gäbe, dass die Zulassung zur Kandidatur regelte. Das scheint mir dem amerikanischen Rechtssystem (soweit meine beschränkte Perspektive reicht ;)) doch eher zu widersprechen. Ich vermute also, dass es kein explizites Gesetz gibt (zumal man es nirgendwo erwähnt findet...)


    So. Hier http://www.answerbag.com/q_view/21287 wurde die Frage auch diskutiert. Die Antwort lautet: Auch mit Vorstrafen kann man Präsident werden.

  • Na, lieber Errschaffer - du disqualifizierst dich. Und Lehrer bist du mit solchen Kommentaren (und dieser Rechtschreibung) sicher nicht. Dies ist ein ***Forum für Lehrer*** - Kann einer der Mods diesen Nutzer bitte sperren?


    back to topic:
    Erwähnt wurde im Präsidentschaftswahlkampf, dass Schwarzenegger nicht für das Präsidentenamt kandidieren könne. Kandidaten müssen in den USA geboren sein. Da scheint es schon irgendwo dezidierte Regelungen zu geben.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    2 Mal editiert, zuletzt von alias ()

  • Zitat

    Original von alias
    Erwähnt wurde im Präsidentschaftswahlkampf, dass Schwarzenegger nicht für das Präsidentenamt kandidieren könne. Kandidaten müssen in den USA geboren sein. Da scheint es schon irgendwo dezidierte Regelungen zu geben.


    Richtig, das ist auch so in der Verfassung niedergelegt. Das Thema Vorstrafen wird dort aber nicht thematisiert.

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