Bundeslandwechsel bei Bewerbung auf Funktionsstelle

  • Hallo !


    Ich spiele mit dem Gedanken, mich auf eine Funktionsstelle im benachbarten Bundesland zu bewerben. Jetzt meine Frage:


    Braucht man dazu eine Freigabe des abgebendes Bundeslandes? Ich habe das Gefühl, dass mich mein Schulleiter freiwillig nicht gehen lassen würde (Mangelfächer, nächstes Jahr doppelt so viele Schüler in der Qualifikationsphase wegen G8 ).


    Wer weiß da näheres?


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

    2 Mal editiert, zuletzt von Mikael ()

  • Als Lehrer bist du Landesbeamter. Um in ein anderes Bundesland zu wechseln brauchst du die Freigabe von deinem Bundesland, da du den Arbeitgeber wechselst, was bei Beamten eher schwieriger ist, als bei Angestellten. Die Freigabe bekommst du in der Regel nur, wenn ein geeigneter Tauschpartner zur Verfügung steht.
    Direkt auf eine Funktionsstelle in einem anderen Bundesland kannst du dich meines Wissens nicht bewerben. Entweder erst tauschen und dann auf Funktionsstelle bewerben oder andersrum, wobei letzteres sehr schwierig ist, da es die Auswahl an möglichen Tauschpartnern einschränkt - der muss nämlich die gleiche Besoldungsstufe haben wie du.


    Grüße,
    Moebius

  • Das würde dann aber im Wesentlichen auf die Gleichung:


    Mangelfächer = kaum Chancen auf Bundeslandwechsel


    hinaus laufen. Das kann es doch auch nicht sein.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Doch, so ist es wohl.
    Du kannst natürlich jederzeit deine Entlassung aus dem Dienst beantragen und dich in einem anderen Bundesland neu bewerben. Dann aber nicht direkt auf eine Funktionsstelle.
    Für genauere Auskünfte würde ich mich an den Personalrat wenden.

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