Hallo,
mein Fall: mein befisteter Vertrag läuft bis zu den Sommerferien (Juli). Dann bin ich wieder arbeitslos. Ein paar Tage später fängt mein Mutterschutz (August) an.
meine Frage: Habe ich dann trotzdem Anspruch auf Elterngeld, das sich aus dem Durchschnittsgehalt des letzten Jahres errechnet?
Ich bin nicht verheiratet.
Hoffe, es kann mir jemand helfen!??
Grüßle ellilu