Viele Fragen zu Elternzeit bei verbeamteter Lehrerin in NRW

  • Also, wo soll ich anfangen ... unsere Maus machte sich irgendwann im Juli auf den Weg und nun bin ich in der 22. Woche.
    Leider verlief meine Schwangerschaft bisher nicht schön - Übelkeit, Magen-Darm, Migräne, Zahnwurzelentzündung, die erst sehr spät erkannt wurde, Grippe, Schwangerschaftsdepression.
    ich war in der Schwangerschaft bisher 3 Wochen und 3 Tage in der Schule, den Rest immer krankgeschrieben, vom Krankenhaus oder Frauenarzt.


    Mir werden zu meiner Freunde, aber zu meinem schlechten Gewissen im Moment die Vorteile der Verbeamtung zuteil - ich bekomme meine Gehalt weiter und auch das Weihnachtsgeld ist bereits auf meinem Konto.


    Lange habe ich gehadert, weil meine Kollegen nun mehr ackern müssen (es ist eh ein hartes Schuljahr, weil wir keinen neuen Kollegen, aber zwei neue Klassen bekommen haben), aber ich musste erkennen, dass es einfach nicht geht. Ich bin nach wie vor nicht belastbar und langsam freunde ich mich mit dem Gedanken an, für mein Baby auch schon vor der Geburt zuhause zu sein, auch wenn ich zunächst daran verzweifelte...ohne die Schule hat mir zunächst so eine Art "Lebenssinn" gefehlt, zumal ich mich wegen der Krankheiten zuhause auch nicht wohlgefühlt habe.


    Nun stellen sich mir viel Fragen bezüglich der nächsten Monate.
    Mein Mutterschutz beginnt Ende Februar und ich denke, dass ich bis dahin nach wie vor nicht arbeitsfähig bin.


    Ich würde nach der Geburt (wenn alles gutgeht, im April 09) gerne ein Jahr zuhause bleiben und dann nach den Sommerferien, also im August 2010 wieder einsteigen, am liebsten mit 12 Stunden.


    Wie ist das mit dem Elterngeld? Bekomme ich mein Gehalt bis zur Geburt oder bis zum vermuteten Entbindungstermin?
    Danach bin ich 6 Wochen im Mutterschutz, ist das richtig? Bekomme ich da auch noch volles Gehalt? Und wie lange bekomme ich dann die 2/3 Elterngeld?
    Was ist mit dem Monaten April-August 2010? Ich will für die paar Monate nicht arbeiten gehen - mitten im Schuljahr kommen ist Quark.


    Folgendes kommt dazu: Ich weiß nicht, ob ich an meiner Schule bleiben möchte und eine "Auszeit" von einem Jahr eröffnet einem ja immer die Möglichkeit, sich neu zu bewerben und dafür nicht das OK von der Schulleitung bekommen zu müssen (sonst würde sie mich nicht gehen lassen), falls ich das richtig verstanden habe.
    Kann ich mich vorher an einer anderen Schule umhören, ob eine Stelle für mich frei ist und wenn ich dann einen Versetzungsantrag stelle, "holt" sie mich (habe 2 Mangelfächer)?


    Leider ist mein Verlobter in einer schrecklichen Lage - Die Firma seiner Mutter, in der er arbeitet, geht pleite und man weiß nicht, wie lange sich das noch hinzieht, es kann also sein, dass ich nach dem Jahr Elternzeit wieder volle Stelle arbeite, damit wir finanziell über die Runden kommen.
    Neu bewerben ist so eine Sache - es gibt kaum Stellen für ihn (Wirtschaftskrise), außerdem hat er bei seiner Mutter die Möglichkeit, nach der geburt 4 Wochen Urlaub zu bekommen.


    Wann muss ich in der Schule sagen, was ich "will"?

    Einmal editiert, zuletzt von Micky ()

  • Liebe Micky,
    alles Gute erst einmal für die Schwangerschaft, Geburt und die ersten Wochen danach. Ich hoffe, dass bei allen Gedanken auch ein bisschen Entspannung kommt.
    Ich kann dir leider nicht alle Fragen beantworten. Zum Elterngeld folgendes:
    Du bist sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen (!) danach im Mutterschutz. Bis dahin bekommst du als Beamtin dein volles Gehalt. Nach der Geburt solltest du sofort das Elterngeld beantragen, dass ein Jahr rechnerisch ab Geburt gezahlt wird. Allerdings werden dein Gehalt, dass du im Mutterschutz bekommst gegengerechnet. Zahlungsgrundlage ist das durchschnittliche Einkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt. Auch das Kindergeld musst du sofort nach der Geburt beantragen, sind ja immerhin auch 154,-€. Allerdings haben bei mir die "Mühlen der Demokratie" langsam gearbeitet, wir haben vier Monate auf das erste Elterngeld gewartet, das Kindergeld hat noch zwei Monate gebraucht, um auf unserem Konto zu landen! Darauf solltest du dich schon einmal vorbereiten!!
    Spätestens acht Wochen nach der Geburt musst du bei deiner Behörde bekannt geben, wie lange du in Elternzeit gehen möchtest. Vorher nicht bzw. du kannst alles widerrufen. Diese Angabe gilt dann aber und ist im Nachhinein schwer zu verändern. Wenn du trotz einer anderen Angabe früher wieder einsteigen möchtest, ist das kaum möglich, verlängern ist aber einfacher.
    Für die Zeit zwischen April und August 2010 bekommst du nichts! Überlege dir also gut, ob du wirklich aus "Fürsorge" gegenüber deinem Arbeitgeber erst im August wieder anfangen möchtest. Du hast das Recht im April, so ungüstig dieser Zeitpunkt für eine Schule auch sein mag, wieder einzusteigen. Ich glaube, du brauchst dir über Arbeit keine Sorgen zu machen. Vertretungsunterricht kann man immer geben! Wer weiß, wer bis dahin wieder schwanger ist, u.s.w. Wer dankt es dir letztlich, dass du erst wieder im August einsteigst, wenn du es eigentlich nicht möchtest. Niemand!
    Meine Erfahrungen als frischgebackene Mutter (ich bin nach 12 Wochen wieder eingestiegen) waren nicht besonders positiv. Ich dachte bis dahin, dass mir Benachteiligungen wegen Kindern nicht passieren würden. Das war leider nicht so. Ich in ziemlich unter Druck gesetzt worden, damit ich nicht so ein hohes Vertretungsrisiko bin. (andere Geschichte...) Nur daraus resultieren meine Auffassungen heute, mein Recht auch einzufordern, denn ich habe überhaupt nichts geschenkt bekommen, obwohl ich dachte, bis dahin gute Arbeit geleistet zu haben.
    Auch über deinen jetzigen Zustand würde ich mir keine weiteren Gedanken machen; wir hatten auch eine Kollegin, die ab der 12. Woche krank geschrieben war. Das geht alles! Wenn die Schulen nicht so knapp mit Lehrerstunden ausgestattet wären, könnten sie solche Ereignisse auch besser ausgleichen. Das ist eben nicht nur die Verantwortung des einzelnen Lehrers, dass Schule funktioniert!
    Letzter Gedanke zu deinem Verlobten: Der kann ja noch zwei zusätzliche Monate Elternzeit für sich beantragen. Zum Beispiel im Anschluss an deine. Auch er erhält dann Elterngeld, soviel ich weiß, ebenfalls nach der oben genannten Berechnungsgrundlage, so dass ihr letztlich auf 14 Monate Elterngeld kommt. Vielleicht hilft diese Idee in eurer Situation weiter! Vier Wochen Urlaub deines Verlobten nach der Geburt sind großartig! Das hilft enorm, sich auf den neuen Alltag einzustellen. Nach vier Wochen ist das Gröbste überstanden und es gibt einen gewissen Rhythmus. Solltet ihr unbedingt machen!
    Zu den Fragen nach Bewerbungen an anderen Schulen kann ich nichts sagen. Da muss jemand anders Rat geben.
    Ansonsten wünsche ich dir alles, alles Gute für die letzten Monate!!!!!
    Viele Grüße
    Inixx

  • Vorsdichtig, normaler Weise muss man eine Woche nach der Geburt, also 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit sich auf die ersten zwei Jahre festlegen (allerdings muss auch Teilzeitarbeit erst 7 Wochen vor Beginn festgelegt werden). Das ist allerdings nach dem BEEG so und das gilt nicht für Beamten. Bei Beamten ist es Bundeslandabhängig, was die genauen Vorschriften sagen.


    Da merke ich wieder, dass es mir als Angestellte mit dem einfachen Rückgriff aufs BEEG doch sehr viel besser geht ;)


    Fürs Elterngeld gilt das BEEG auch bei Beamten. Ihr habt insgesamt 14 Monate zur Verfügung, wie ihr die Aufteilt ist eurer Sache, aber jeder muss mindestens zwei genommen haben (um 14 Monate zu haben) und dein Einkommen im Mutterschutz wird aufs Elterngeld angerechnet, sprich die Monate gelten als verbraucht, der Rest wird taggenau gezahlt.


    Solltest du innerhalb der Elterngeldzeit wieder Teilzeit anfangen, wird das voll aufs Elterngeld angerechnet!


    Das Ministerium hat eine ganz gute Broschüre, ansonsten kannst du mich bei Fragen gerne ansprechen.


    Viele Grüße von Susanne und Babzicke (33.SSW)

  • Vielen lieben Dank für eure Antworten!
    Ich komme erst jetzt zum antworten, weil .. naja.... die Schwangerschaft ist echt kräftezehrend und ein Besuch bei einem Ostheopathen vorgestern hat irgenwie geholfen. Morgen heirate ich und habe nicht mehr ganz so viel Angst davor, dass ich den Tag nicht genießen kann bzw. nicht durchstehe.


    Ich denke, ich werde wirklich wieder im April einsteigen - irgendwas wird es immer zu tun geben.


    Lieben Dank!

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