Öffentliche Notenbekanntgabe

  • Hallo!


    Ich hab mal eine Frage, ob man Noten von Schülern öffentlich bekanntgeben darf...
    Meine Freundin hat einen Lehrer, der immer vorm Herausgeben der Exen u.ä. seine Schüler raten lässt, welche Noten sie denn haben, um sich selbst einzuschätzen. Im Anschluss an das Raten sagt er die richtige, tatsächlich erzielte Note... Soweit kein Problem.
    Meine Freundin war jedoch heute nicht in der Schule, und hat am Nachmittag erfahren, dass eine Mitschülerin für sie, ohne explizite Erlaubnis bzw. Aufforderung, Raten durfte und der Lehrer die Note meiner kranken, also bei der Notenbekanntgabe fehlenden Schülerin, öfftenlich, sprich der gesamten Klasse, bekanntgab.


    Nun meine Frage, gibt es rechtlich eine Richtlinie, die die öffentliche Bekanntgabe einschränkt oder gar verbietet? Vor allem, wie ist es, wenn derjenige Schüler nicht anwesend ist?
    Oder ist es mehr oder weniger eine Grauzone, in der nicht wirklich die Vorgehensweise geklärt ist?


    PS: Falls es hilft, es handelt sich um Bayern.

  • Ich hab dir doch vorhin gesagt, dass ich momentan noch im 7. Semester studier und dann im Februar Staatsexamen mache....

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