ZitatInternatskosten bis 5.000 Euro von der Steuer absetzbar
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So wird die Abzugsmöglichkeit von Schulgeld bei der Steuer verbessert. Im ursprünglichen Entwurf war vorgesehen, dass 30 Prozent des Schulgeldes bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 Euro im Jahr steuerlich geltend gemacht werden können. Jetzt wird der Höchstbetrag auf 5.000 Euro erhöht.
http://bildungsklick.de/pm/646…von-der-steuer-absetzbar/
Schade nur, dass den sozial und finanziell Benachteiligten die Einkünfte fehlen, um auch absetzen zu können (aber neee, für die gibt's ja bald die kostengünstige Einheitschule).
Gruß !