Hallo zusammen,
ich habe eine ganz wichtige rechtliche Frage, die sich auf das Ref in NRW bezieht: Wen darf ich rein rechtlich zu meinen Unterrichtsbesuchen (speziell in meine BDU-Klassen) einladen?
Schulleiter und AKO klar, aber darf ich auch zusätzlich einen Kollegen mitnehmen, der "einfach so" mitkommt (und sowieso eine Freistunde hat, also kein Unterricht ausfällt) weil ich viel bei ihm im Unterricht bin, und er mir einfach nur beratend zur Seite steht?
Ich habe keine Angaben dazu gefunden.