Mal eine Frage an Schulleiter

  • Ich habs zwar schon off-Topic reingestellt.... da kam mir die Idee, das hier vielleicht doch einige ehr bescheid wissen könnten:


    Ab Sommer werde ich wohl ein Jahr Elternzeit nehmen. Wie sieht es aus danach?? Kann ich wieder an meine alte Schule?? Ich hab ein bisschen Bammel, dass das Schulamt mich irgendwohin schickt!
    Das wäre mit zwei Kindern für mich kaum machbar. Schon alleine, weil ich mit vollem Deputat und diversen anderen Aufgaben eigentlich immer von 7 Uhr bis 13.30 Uhr in der Schule bin und ja dann auch noch meine Kinder holen müsste (Krippe und Schule)


    Wer weiß bescheid?? *leichtpanikhabe*


    Danke!
    Panama

    "Du musst nur die Laufrichtung ändern..." sagte die Katze zur Maus, und fraß sie.

  • In NRW ist es so, dass du nach einem Jahr Anspruch darauf hast, an deine alte Schule zurückzukehren. Du wirst danach gefragt, wenn du die Elternzeit beantragst. Allerdings kann ich dir leider auch nicht sagen, wie es bei euch in BaWü ist...


    Gruß
    Britta

  • Da würde ich am besten den Schulleiter fragen - bei uns z.B. hast du keine gesetzlichen Ansprüche, allerdings wird wohl berücksichtigt, was mit zwei Kindern zumutbar ist.


    Alles Gute auf jeden Fall! :)

    • Offizieller Beitrag

    Irgendwie hat dieser thread im Schulleitungsforum nicht wirklich was verloren, da kein Schulleitugsthema bearbeitet wird (und auch kein SL antwortet) - ich verschieb ihn dann mal.

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

Werbung