Hallo,
weiß einer, in welchem Maße es einem Lehrer überlassen ist, einen Schüler wegen Aktivitäten in der Schule in seinem Unterricht freizustellen?
Hintergund:
wir haben auf Initiative von 2 Schülerinnen (9. und 10. Schuljahr) einen Schulchor.
Dieser findet (sinnvoll oder nicht sei dahingestellt) in der 7. Stunde statt. Parallel ist in ca. 4 Klassen noch Unterricht.
Der Termin ließ sich nicht anders legen.
Eine Kollegin hat nun ihren Schülern erlaubt, ggf. jede 2. Woche in der 2. Stunde ihrer Doppelstunde (6. und 7. Stunde) zu fehlen, damit sie am Chor teilnehmen können. Ausgenutzt wird es meines Wissens nicht.
Eine andere Kollegin möchte diese Situation nun in der Lehrerkonferenz klären. Damit ich (als Lehrerbetreuer des Chores) da was sagen kann, würde es mich halt interessieren, in welchem Rahmen ein Lehrer diese "Beurlaubung" auf seine Kappe nehmen kann.
Danke im Voraus.
kl. gr. Frosch