Stundenweises Beurlauben von Schülern

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    weiß einer, in welchem Maße es einem Lehrer überlassen ist, einen Schüler wegen Aktivitäten in der Schule in seinem Unterricht freizustellen?


    Hintergund:
    wir haben auf Initiative von 2 Schülerinnen (9. und 10. Schuljahr) einen Schulchor.
    Dieser findet (sinnvoll oder nicht sei dahingestellt) in der 7. Stunde statt. Parallel ist in ca. 4 Klassen noch Unterricht.
    Der Termin ließ sich nicht anders legen.


    Eine Kollegin hat nun ihren Schülern erlaubt, ggf. jede 2. Woche in der 2. Stunde ihrer Doppelstunde (6. und 7. Stunde) zu fehlen, damit sie am Chor teilnehmen können. Ausgenutzt wird es meines Wissens nicht.


    Eine andere Kollegin möchte diese Situation nun in der Lehrerkonferenz klären. Damit ich (als Lehrerbetreuer des Chores) da was sagen kann, würde es mich halt interessieren, in welchem Rahmen ein Lehrer diese "Beurlaubung" auf seine Kappe nehmen kann.


    Danke im Voraus.


    kl. gr. Frosch

  • Hallo Frosch,


    wie lange ein Klassenlehrer bzw. Fachlehrer beurlauben darf, steht im Schulgesetz. In Ba-Wü sind es bis zu 2 Tagen.


    [Für alle Fälle gilt: Die Beurlaubung muss rechtzeitig vorher schriftlich beantragt werden. Für die Beurlaubung für einzelne Unterrichtsstunden ist der Klassenlehrer bzw. der Fachlehrer zuständig. Für die Beurlaubung bis zu zwei Tagen ist der Klassenlehrer und für einen längeren Zeitraum der Schulleiter zuständig.]


    Gruß
    Super-Lion


    Als Klassenlehrerin sehe ich es aber eigentlich so, dass Schüler eben nur in Ausnahmefällen zu befreien sind. Wenn die Schüler allerdings jede 2. Woche fehlen, finde ich das ein bisschen viel.

  • Zwei Tage mit vorheriger schriftlicher Anfrage der Eltern, ja klar.... aber das hat ncihts mit dem regelmäßigen Besuch einer AG zu tun.
    Da geht in jedem Fall der PFlichtunerricht vor.
    Ich würde nur bei Proben vor einer Aufführung eine Ausnahme nachen, ansonsten müssen die Kinder den Pflichtunerricht besuchen.

    • Offizieller Beitrag

    Ich wollte die Frage noch einmal konkretisieren:


    Ich weiß, dass die Schüler kein "Recht" haben, den Besuch der AG zu verlangen.


    Aber hat die Kollegin das "Recht", den Schülern ihrerseits den Besuch der AG zu erlauben und somit in ihrem Unterricht zu fehlen?


    Oder gibt es Regelungen, die ihr dies nicht erlauben.


    In die Richtung geht meine Frage eher.


    Danke schon einmal für die Antworten.


    kl. gr. Frosch

  • Ich denke (ohne nach einem Beleg gesucht zu haben), dieses Recht hat nur die Schulleitung. Wenn die Schulleitung das verbietet, darf der Lehrer das nicht gestattet, wenn die Schulleitung das erlaubt, muss der Lehrer das hinnehmen.


    In der Praxis wird die Schulleitung vermutlich oft nicht gefragt oder will vielleicht auch nichts davon wissen. Dann entstehen unschöne Situationen wie die, dass das in einer Klasse erlaubt ist und in der anderen nicht.

    Seit 2004 unter dem gleichen Namen im Forum, weitgehend ohne ad hominem.

Werbung