Besoldung: Wer kann mir sagen...

  • ... wie hoch meine Besoldung A12 in der niedrigsten Stufe mit 24 Arbeitsstunden wäre oder wo ich das heraus bekommen kann?


    LG
    Summer

  • habe mal eine andere Frage, es fällt mir nur gerade hierzu ein:


    Wie viele Unterrichtsstunden umfasst eine Vollzeit-Lehrerstelle an der Grundschule in euren Bundesländern?


    In Hessen sind es 29.

  • Hi!


    Die Besoldungstabellen kenne ich ja. Aber wie kann ich denn daraus ersehen, wieviel Geld man bei reduzierter Stundenzahl - also beispielsweise für 24 Stunden - erhalte?


    In der Besoldungstabelle geht man doch von voller Stundenzahle (also hier in NRW 28 Stunden) aus.


    LG

  • *oberlehrermodus an*


    nur mut, summer2010 - wenn du nachdenkst wirst du sicher auf die lösung kommen!


    *oberlehrermodus aus*


    teilzeitlohn = (stunden/sollstunden) * vollzeitlohn


    also (bei 28 stunden vollzeit):


    teilzeitlohn = ( 24/28 ) * vollzeitlohn = 0,86 * vollzeitlohn

  • Bei uns im Saarland arbeitest du 28,5 Stunden voll. D.h. ein jahr machst du 28 Stunden, das nächste 29...

  • Ja, bei den Stunden sollte man aber auch dazu schreibem, welche Minutenzahl: In Rp sind es 25 * 50 Minuten = 1250 Minuten / Woche.

  • Ich kram das hier mal wieder hoch, weil ich auch nicht so recht fündig werde.


    Wieviel Geld bekomme ich, Grundschullehrerin in NRW (also A12), volle Stundenzahl, Steuerklasse 1? Ich plane gerade eine neue Wohnung anzumieten und irgendwie sagen mir die Besoldungstabellen alle etwas anderes.


    Hier zum Beispiel http://oeffentlicher-dienst.in…tj=2014&stkl=1&r=nw&zkf=0 sagt man mir: Brutto-Lohn 3167.92 €. Fängt man bei A 12 sofort mit Stufe 4 an?


    Bei den Besoldungstabellen hier http://www.lbv.nrw.de/beztab/b…2014/beso_abrw_010114.pdf sind es brutto 3084,42 €.


    Womit darf ich denn jetzt rechnen? :autsch:

  • Ich würde sagen, im ersten Ergebnis ist die allgemeine Stellenzulage eingerechnet, die zumindest hier in Hamburg nicht gezahlt wird. Geh also von dem niedrigeren Betrag aus.

  • Ich würde sagen, im ersten Ergebnis ist die allgemeine Stellenzulage eingerechnet, die zumindest hier in Hamburg nicht gezahlt wird. Geh also von dem niedrigeren Betrag aus.


    Naja, aber bei dem Rechner ist in Hamburg auch angegeben, dass die evtl. abgezogen werden muss. In anderen Bundesländern nicht.

  • 3084,42€ sind es, wenn du dieser stufe zugeordnet wirst (6,65 VL nicht eingerechnet mit Kirchensteuer für NRW).
    Die Zulage wird nicht gezahlt.,

  • Bei mir (Stufe 7 = 9 Dienstjahre) sind es pro Wochenstunde etwa 100 Euro, die ich überwiesen bekomme. Da die Unterscheide pro Stufe bei 28 Wochenstunden keine 100 Euro/ Monat ausmachen, kann der Unterschied zu einer niedrigeren Stufe nciht erheblich sein und soweit ich weiß, fängt man nie bei Stufe 0 oder 1 an...

  • Danke für die Antworten. Ganz schlau bin ich daraus jetzt jedoch immer noch nicht geworden. :rotwerd:

    Zitat

    3084,42€ sind es, wenn du dieser stufe zugeordnet wirst (6,65 VL nicht eingerechnet mit Kirchensteuer für NRW).


    Die Zulage wird nicht gezahlt.,

    3084,42 € bekomme ich als Einstiegsgeld (ohne anzurechnende Erfahrungen) in NRW A 12 Stufe 4? RIchtig? Da werden nun noch die 6,65€ Vermögenswirksamen Leistungen abgezogen, richtig? Und was meinst du, coco 77, mit der Kirchensteuer? Die ist auch noch nicht abgezogen? *verwirrt*

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