Hallo!
Ich bin sehr daran interessiert, mit demnächst 30 Jahren nochmal neu anzufangen und Sonderpädagogik zu studieren. Ich bin ausgebildeter Polizeibeamter und seit ca. 5,5 Jahren im Beruf.
Nun habe ich folgende Frage: IN NRW gibt es die Höchsaltergrenze von 35 Jahren für die Einstellung als Beamter. Würde ich nun erfolgreich anfangen zu studieren und dann im Anschluss mein Ref. absolvieren, wäre ich natürlich über 35 Jahre alt. Ich habe bereits bei den Bez. Regierungen nachgefragt, ob die Zeiten, in denen ich als Beamter im öffentlichen Dienst beschäftigt war, eben diese knapp 6 Jahre Polizei dasein, für das Höchstalter angerechnet werden könnten. Da kam ein klares NEIN...was ich mir jedoch einfach nicht vorstellen kann.
Weiß jemand von Euch, wo das ganze geschrieben steht, oder ob es wirklich keine Anerkennung von meinen Jahren als Beamter gibt?
Würde mich über ein paar Antworten freuen!!! Danke...
Antworten bitte an " vangough@web.de "