10. Klasse, Schüleri mit sehr vielen sprachlichen Problemen - in Klasse 8 LRS festgestellt

  • Hallo,
    ich habe in einer Deutschklasse 10 (Gym) einen Schüler, der die Klasse bereits wiederholt. Im Unterricht sitzt er meistens recht ratlos dar und kommt auch oft in die Schule ohne sinnvolle HA, weil er "es nicht gekonnt" habe.
    In der KA hat er eine einigermaßen analytisch vernünftige Arbeit geschrieben, doch sprachlich war es fast inakzeptabel für eine Klasse 10: sehr viele Kommafehler, Satzbaufehler, Groß- und Kleinschreibung recht wahllos, unfertige Sätze. Für mein Empfinden wirkte es wie der Text von jemanden, dem Regeln nicht bewusst sind oder dem sie 'egal' sind.
    Dem Schüler wurde geraten, nach der 10 auf jeden Fall die Schule zu verlassen, weil er in der Oberstufe nicht weiter kommen wird; genau genommen ist es sowieso sehr sehr knapp bei ihm.
    Nun kam der Schüler zu mir und sagte mir, bei ihm sei in der 8 (also jetzt dann ja vor 3 Jahren) LRS festgestellt bzw. attestiert worden.
    Eine Kollegin, die sich damit genauer auskennt, sagte mir, dass es in der der 10 sowieso keinen Notenschutz mehr gibt. Der Schüler will mir das Zertifikat nächste Woche zeigen; er will seiner Aussage nach v.a. wissen, was er tun kann.
    Könnt ihr mir Tipps geben, was ich ihm raten kann?

  • liebe ak,


    die aussagen deiner kollegin

    Zitat

    die sich damit genauer auskennt, sagte mir, dass es in der der 10 sowieso keinen Notenschutz mehr gibt.


    denn der LRS-Erlass für NRW sieht den Notenschutz durchaus in begründeten Einzelfällen vor


    Zitat

    Zusätzliche Fördermaßnahmen kommen in Betracht für Schülerinnen und Schüler- der Klassen 1 und 2, denen die notwendigen Voraussetzungen für das Lesen- und Schreibenlernen noch fehlen und die die grundlegenden Ziele des Lese- und Rechtschreibunterrichts nicht erreichen,- der Klassen 3 bis 6, deren Leistungen im Lesen oder Rechtschreiben über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten den Anforderungen nicht entsprechen ( § 25 Abs. 1 Nr. 5 Allgemeine Schulordnung – BASS 12 – 01 Nr., 2 ),- der Klassen 7 bis 10, wenn in Einzelfällen deren besondere Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben bisher nicht behoben werden konnten. Im Bedarfsfalle sollte hier eine schulübergreifende Fördergruppe eingerichtet werden


    und


    Zitat

    Bei einer schriftlichen Arbeit oder Übung zur Bewertung der Rechtschreibleistung im Fach Deutsch und in den Fremdsprachen kann die Lehrerin oder der Lehrer im Einzelfall eine andere Aufgabe stellen, mehr Zeit einräumen oder von der Benotung absehen und die Klassenarbeit mit einer Bemerkung versehen, die den Lernstand aufzeigt und zur Weiterarbeit ermutigt. In den Fremdsprachen können Vokabelkenntnisse durch mündliche Leistungsnachweise erbracht werden.
    Die Erziehungsberechtigten sind über den Leistungsstand ihres Kindes zu informieren.


    Die Rechtschreibleistungen werden nicht in die Beurteilung der schriftlichen Arbeiten und Übungen im Fach Deutsch oder in einem anderen Fach einbezogen.


    was du dem Schüler nun raten sollst, ist sicherlich schwierig, da der Schüler ja (wenn ich es richtig verstanden hat) die ihm zustehende Förderung an eurer Schule ja nicht bekommen hat, wird es sicherlich schwer für ihn, die Klasse zu schaffen. Aber er könnte zumindest nun einfordern, dass er eine Förderung erhält, so lange er noch an eurer Schule ist. Vielleicht reicht die nicht erforderte Förderung auch aus, um ein erneutes Wiederholen (wenn das grundsätzlich als sinnvolle Variante angesehen werden kann) zu bewirken.


    Liebe Grüße,
    Schnuppe

  • Es ist immer wieder schade, wenn LRS erst so spät festgestellt wird. Sinnvollerweise sollte eine Förderung in der Grundschule beginnen, spätestens aber in KLasse 5. Jetzt ist da nicht mehr viel zu machen.
    Der LRS ERlass sieht bis KLasse 7 NOtenschutz vor, in drastischen Fällen, deiner könnte einer sein, kann der Lehrer aber auch danach die Rechtschreibleistung bis KLasse 10 unbewertet lassen.
    Lass dir aber das Attest zeigen, evtl. noch einmal ein neues erstellen.
    Ob er in der Oberstufe so weiter kommt kann ich nicht beurteilen.
    Es ist immer fraglich, ob LRS vorliegt oder einfach ein Nichtbeachten der Regeln. Unfertige Sätze oder Wörter, ausgelassene oder vertauschte Buchstaben sind aber grob als Einschätzung für LRS zu sehen.


    Gruß Nof.

    Wir helfen einem Menschen mehr, wenn wir ihm ein günstiges Bild seiner selbst vorhalten, als wenn wir ihn unablässig mit seinen Fehlern konfrontieren.
    A. Camus

  • Also meint ihr, dass er sich noch einmal ein solches Attestat ausstellen lassen soll.
    Er rückte mir gegenüber erst jetzt, nach der Klassenarbeit, mit dieser Information heraus und ich bin mir nicht sicher, da er in mehreren Fächern schwach ist, ob es für ihn nicht "nur" der Versuch ist, sich dadurch seine Haut zu retten. Er scheint, trotz des in Klasse 8 festgestellten Befundes, anscheinend ja nichts weder in der Schule noch außerhalb der Schule veranlasst zu haben.
    Ich selber bin nicht in Richtung LRS ausgebildet und kann auch auf die Schnelle keine geeignete Förderung anbieten. Meine Kollegin bietet Förderung derzeit für die Klassen 5 und 6 an, dann sollte sie ggf. noch etwas für den Schüler anbieten. Ich verstehe nur nicht, warum er jetzt, in Klasse 10, sich damit meldet.

    • Offizieller Beitrag

    hi,


    könnte mir jemand kurz sagen, was man unter "notenschutz" versteht? bei uns gibt es diesen begriff nicht (oder ich habe ihn bisher überhört).


    stattdessen gibt es bei uns übliche regelungen und weisungen, die die fachschaften für sich präzisieren bezüglich lrs und legasthenie. daraufhin werden (müssen) dann "erleichterungen" gegeben, wie z.b. vor allem zeitzuschläge oder aber nicht-berücksichtigung der rechtschreibnote in aufsätzen.


    dies gilt aber an der realschule für alle klassenstufen (und ich meine auch am gym). atteste gelten i.d.r. für ein oder zwei jahre und müssen dann erneuert werden.


    gründe, warum schüler dieses attest nicht angeben oder es sich in 9 und 10 nicht mehr attestieren lassen, liegen meiner erfahrung nach zum einen in der angst oder scham oder aber in der überlegung, dass dieses attest im zeugnis erwähnt wird - ergo in ihren bewerbungs- und abschlusszeugnissen. viele eltern wollen das dann nicht haben, weil sie nachteile fürchten.


    in deinem fall wird er torschlusspanik haben, könnte man meinen.


    grüße


    h.


    ps: achja, fördermaßnahmen laufen dann hier oftmals über die schulpsychologen.

  • Mir tut der Junge auch Leid, er ist freundlich, aber total verpeilt. Ich möchte ihm für die Zukunft nicht im Wege stehen und noch mehr möchte ich, dass er seine sprachlichen Schwächen weiter in den Griff bekommt. Ich fürchte aber auch, dass ich instrumentalisiert werde.
    Ich werde ihn bitten, dass er mir seine Wünsche bzw. Hoffnungen konkret offen legt: Geht es ihm darum, an seinen Schwächen zu arbeiten oder will er einen Schutz? Bis jetzt sprach er von "an den Schwächen arbeiten".
    Könnt ihr mir denn dafür etwas empfehlen, was vielleicht auch besonders für Schüler mit Schwächen in Richtung LRS gut ist? Da kann er ja nicht mit einem 'normalen' Heft zur Rechtschreibung und Zeichensetzung aus den gängigen Schulbuchverlagen arbeiten, oder?

    • Offizieller Beitrag

    Meines Wissens (aber ohne Gewähr, ich suche mal nach der Quelle) gilt der Notenschutz in den oberen klassen nur, wenn man seit "Erkennen" des LRS ununterbrochen in der Förderung war.


    Wenn du sagst, dass weder in der Schule noch außerhalb etwas stattgefunden hat, wird ihm der "LRS-Erlass" de3mnach nciht weiterhelfen. Meines Wissens.


    kl. gr. Frosch

  • Zitat

    Meines Wissens (aber ohne Gewähr, ich suche mal nach der Quelle) gilt der Notenschutz in den oberen klassen nur, wenn man seit "Erkennen" des LRS ununterbrochen in der Förderung war.


    Wenn du sagst, dass weder in der Schule noch außerhalb etwas stattgefunden hat, wird ihm der "LRS-Erlass" de3mnach nciht weiterhelfen. Meines Wissens.


    das ist richtig, wobei die Schule ja dann ihrer Förderungspflicht nicht nachgekommen ist, wenn er in der 8. Klasse einen LRS-Nachweis erbracht hat (der streng genommen aber nicht notwendig ist, sondern es reicht, wenn die betreffenden Lehrer, einen erhöhte Fehlerhäufigkeit in einem Zeitraum von drei Monaten diagnostizieren. Von daher hätte der Schüler vielleicht mithilfe des Rechtweges die Möglíchkeit die 10. Klasse erneut zu besuchen. Generell wäre es ja wichtig, dass ihm jetzt Wege aufgezeigt werden, wie er mit seiner LRS leben kann bzw. sie verringern kann, damit er auch im Falle des Schulverlassens eine Perspektive hat.


    Schnuppe

  • Ich muss mich wegen der LRS-Festslellung noch mal erkundigen. Fest steht, dass der Schüler derzeit die 10 zum 2. Mal besucht und so gut wie in allen Fächern Probleme hat.
    Mir ist es jetzt auch vor allem daran gelegen, ihm weiterhelfen zu können, was er tun kann, um an der Fehlerhäufigkeit zu arbeiten.

    • Offizieller Beitrag

    Schnuppe:
    Danke für die Bestätigung. ;)
    Wobei ...

    Zitat

    wobei die Schule ja dann ihrer Förderungspflicht nicht nachgekommen ist,


    ... das dann meines Wissens so gehandhabt wird, dass eine Förderung in der Schule wünschenswert ist. Wenn diese aber nciht stattfinden kann, da z.B. kein Personal für Förderstunden zur verfügung steht, MUSS der Schüler (um die Förderung nachzuweisen) privat gefördert werden.


    Die Schule ist dazu nur im Rahmen ihrer Möglichkeiten verpflichtet.


    kl. gr. Frosch

  • §1 des Schulgesetzes in NRW weist das Recht jedes Schülers auf individuelle Förderung aus. Wer eine 5 in einem Fach erhält ohne die Chance auf Förderung erhalten hat, bekommt im Falle eines Widerspruchs Recht.


    Was jetzt die aktuelle Situation des Schüler angeht, so wäre zunächst wichtig, ein wenig klarer zu kriegen, wo die Ursachen für seine LRS liegen, damit man eine zielgerichtete Förderung ewrmöglichen kann. Es gibt ausm AOL Verlag auch Materialien für die SEK. I, leider habe ich das Heft, das ich besitze, ner Kollegin ausgeliehen, die den Förderkurs LRS an unserer Schule betreut.

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