Bekommen LAA im zweiten Ausbildungsjahr noch Weihnachtsgeld?
Auf den Seiten des LBV stehen folgende Bedingungen zu lesen:
ZitatSie stehen am ersten allgemeinen Arbeitstag des Monats Dezember als Beamtin bzw. Beamter im Landesdienst.
Sie stehen seit dem ersten nicht allgemein freien Tag des Monats Oktober ununterbrochen oder im laufenden Kalenderjahr insgesamt 6 Monate im öffentlichen Dienst.
Sie verbleiben bis mindestens 31. März des Folgejahres im öffentlichen Dienst.
So, den letzten Punkt erfüllt man als LAA ja nicht, der Vorbereitungsdienst ja am 31.1. endet. Andererseits besteht ja Aussicht, dass es am 1.2. direkt weitergeht mit der Beschäftigung, entweder auf einer festen Stelle oder als EZU-Kraft.
Daher meine Frage: Bekommt man im Dezember nochmal den warmen Geldregen bzw. besteht die Möglichkeit, dass man das "nachgezahlt" bekommt, wenn sich im Januar herausstellt, dass man durchgehend beschäftigt wird?