Youtube im Unterricht zeigen?

  • Philo: Danke für das Herausarbeiten der interessanten Passage. Zur Zeit meiner Ausbildung haben unsere Schulrechtler darauf hingewiesen, dass die Frage, ob eine Filmvorführung im Klassenverband öffentlich oder nicht öffentlich sei, nicht endgültig geklärt sei.
    Wenn aber das BMJ diese Auffassung vertritt, sind wir insofern abgesichert, dass wir weder vorsätzlich noch fahrlässig gehandelt haben. Sollte also doch jemand auf die Unrechtmäßigkeit der Vorführung kommen und Recht erhalten, muss zivilrechtliche Ansprüche unser Arbeitgeber tragen und strafrechtliche Relevanz kann sich dann wohl auch nicht entfalten.

    Erziehung ist die organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend.

    Einmal editiert, zuletzt von Timm ()

  • Ich hole das Thema nochmal nach vorne und hoffe auf eure Hilfe. Habe mir die Links alle angesehen und verstehe es so, dass ich eine DVD, die ich mir privat gekauft habe, in meiner Klasse (also nicht öffentlich) anschauen darf. Ist das richtig???


    Hintergrund ist der: Ich habe einen tollen Film gefunden, den aber die Medienstellen in meinem Umkreis nicht haben ("nein, diesen speziellen Film haben wir leider nicht"). Meine SL hat mich darauf hingewiesen, dass ich meine eigene DVD in der Schule nicht zeigen darf. Das sei strengstens untersagt und könnte teure Folgen haben. Ich habe einige der oben genannten Links zitiert und sie war sehr verwundert und meinte, dass sei für sie ganz neu. Was stimmt nun? Bin verwirrt ?(


    Kann mir jemand helfen? Wie ist das für uns Hessen? Eigentlich müsste die Info von der BMJ Homepage doch noch gelten, oder?


    Danke, dost

  • Hi,


    da ich letzte Woche erst Prüfung in Schulrecht hatte kann ich vielleicht helfen.


    Also Youtube Videos dürfen als Lifestream im Unterricht angeschaut werden, man darf sie aber nicht (mit speziellen Programmen) runterladen und speichern.


    Privat DVD's darf man im Klassenveraband auf jeden Fall zeigen (aber nicht beim Kinoabend in der Aula oder so). Bei meinen Unterlage gab es den Zusatz, dass man das aber erst 2 Jahre nach Kinostart machen darf. Das habe ich sonst aber nirgends gelesen weshalb ich mir nicht sicher bin ob das jetzt stimmt oder nicht.

  • Zitat

    Original von freckle
    Also Youtube Videos dürfen als Lifestream im Unterricht angeschaut werden, man darf sie aber nicht (mit speziellen Programmen) runterladen und speichern.


    Also, man darf das schon, aber die Kopien darf man in der regel nicht im Unterricht zeigen. Ich tu's natürlich trotzdem.


    Zitat

    Privat DVD's darf man im Klassenveraband auf jeden Fall zeigen (aber nicht beim Kinoabend in der Aula oder so). Bei meinen Unterlage gab es den Zusatz, dass man das aber erst 2 Jahre nach Kinostart machen darf. Das habe ich sonst aber nirgends gelesen weshalb ich mir nicht sicher bin ob das jetzt stimmt oder nicht.


    So sehe ich die Rechtslage auch. Das mit den zwei Jahren steht in §52a UrhG: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__52a.html

    Seit 2004 unter dem gleichen Namen im Forum, weitgehend ohne ad hominem.

  • Zitat

    Original von Herr Rau


    Also, man darf das schon, aber die Kopien darf man in der regel nicht im Unterricht zeigen. Ich tu's natürlich trotzdem.


    Na was man zu Hause im stillen Kämmerlein macht ist ja jedem seine Sache. :) Ich meinte runterladen, speichern und dann in der Klasse zeigen.

  • Kurze Zwischenfrage:
    Wer könnte Anzeige erstatten oder Klage erheben?


    Wohl nur der Rechteinhaber, dessen Rechte verletzt wurden. Ob sich ein Filmemacher des WDR herablässt zu klagen, weil eine Oberprima in Hinterkleckersorf einen YouTube-Ausschnitt seines Filmes im Unterricht angeschaut hat, wage ich zu bezweifeln. Und selbst wenn er Klage einreichen würde - es könnte nur auf eine Zivilklage herauslaufen. Wie hoch wäre wohl der Streitwert?


    Wer keine Sorgen hat, macht sich welche.... man hat ja sonst nichts zu tun.


    Es ist eine Grauzone - und für unterrichtliche Zwecke gilt das Zitatrecht.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Die Bayrische Justizministerin(!) Beate Merk (CSU) sagte bezüglich der Steuersünder CD: "Da Daten anders als Autos oder Handys keine Sachen sind, kann man sie nicht stehlen".
    Damit dürfte wohl auch Filesharing Legalisiert sein ;)
    http://www.heise.de/newsticker…nicht-stehlen-929990.html

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    Einmal editiert, zuletzt von alias ()

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