Vorgehensweise bei Abschreibern

  • Mal eine Frage an das Forum:


    ich korrigiere gerade eine Mathe-Arbeit bei dem ein (sonst ganz guter Schüler) zwei Teilaufgaben vom Nachbarn abgeschrieben hat. Das erkenne ich, da ich zwei verschiedene Versionen mit unterschiedlichen Zahlen ausgeteilt hatte. (Das musste ich zum ersten Mal machen, deswegen habe ich das Problem auch zum ersten Mal)


    Ich habe natürlich die beiden abgeschriebenen Teilaufgaben mit 0 Punkten bewertet, das "Ärgerliche" daran ist aber, dass er trotzdem noch eine 2 hat. Eigentlich darf er damit nicht durchkommen.


    Wie würdet ihr nun vorgehen? Bei 2 belassen, da er den Rest ja alleine und richtig gemacht hat oder eine gnadenlose 6 wegen Betrugsversuchs? Zweite Maßnahme müsste eigentlich vom SchulG gedeckt sein.


    Für ein Stimmungsbild wäre ich dankbar.
    Grüße
    MN

    »...Aus Mettwurst machste kein Marzipan! «
    Bernd Stromberg

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,
    ich weiß nicht, wie es in BW ist, in Bayern darf ein Abschreibeversuch nachträglich "bestraft" werden, in anderen Bundesländern nicht, nur dann wenn du den Schüler "in flagranti" erwischt hat.


    Deine Anfrage hört sich ein bisschen nach persönlichem Ärger an ("Eigentlich darf er damit nicht durchkommen")- ich würde es an deiner Stelle nicht persönlich nehmen, zumal du ja auch nur bei den beiden Teilaufgaben sicher bist, dass abgeschrieben wurde.
    Gib ihm seine 2 und frag ihn möglichst spontan über genau das Gebiet mit anderen Zahlen ab. Kann er's, hat er seine gute Note verdient. Kann er es nicht, gleicht die Note die Mathe-Arbeit aus.
    Und ein persönliches Gespräch bei dem deutlich rauskommt, dass der nächste Versuch gleich mit 6 endet, solltet natürlich auch stattfinden.
    Liebe Grüße
    Hermine

    • Offizieller Beitrag

    manche Mogelversuche sind eindeutig, auch wenn nicht inflagranti, so z.B. wenn du beim Korrigieren einen Pfuschzettel im heft eines Schülers findest.


    Nicht aus persönlichem Ärger, sondern auch, um den Anderen ein Beispiel zu geben, wäre diese hier bei mir eine 6 wegen Täuschungsversuches.
    Allerdings kündige das auch zu Beginn einer jeden KA an....

  • Hier direkt eine 6 zu geben ist in meinen Augen überzogen und wäre auch nach niedersächsischem Recht nicht zulässig. Schau zunächst mal in euer Landesschulgesetz, dort müsste eigentlich stehen, wie ein Täuschungsversuch zu ahnden ist.
    Wenn ein Täuschungsversuch eindeutig ist, kann er aber meines Erachtens immer geahndet werden.
    Ich persönlich würde eine Bewertung der betreffenden Aufgabenteile mit 0 Punkten als angemessen ansehen, wenn der Schüler dann trotzdem noch eine 2 hat wird er ja wohl sonst eine sehr gute Arbeit abgeliefert haben.



    Grüße,
    Moebius

  • Zitat

    Original von Modal Nodes
    Ich habe natürlich die beiden abgeschriebenen Teilaufgaben mit 0 Punkten bewertet, das "Ärgerliche" daran ist aber, dass er trotzdem noch eine 2 hat. Eigentlich darf er damit nicht durchkommen.


    Ein "Stimmungsbild" brauchst du nicht - wie bei Täuschungsversuchen vorzugehen ist, steht in den gültigen Rechtsvorschriften deines Landes und daran musst du dich halten. In NRW wird das in der APO der jeweiligen Schulform geregelt. Für die Sek II (APO-GOSt §13(6) ) gilt, dass bei einer Täuschung bei einem der Teil der Prüfungsleistung diese Teile mit "ungenügend" zu bewerten sind. Bei einer umfangreichen Täuschung ist die gesamte Prüfungsleistung als "ungenügend" zu werten. Wenn der Umfang der Täuschung nicht feststellbar ist, kann dem Schüler die Gelegenheit zur Wiederholung der gesamten Prüfungsleitung gegeben werden. In NRW wäre die Konsequenz in deinem Fall ganz klar - zwei Aufgaben sind 0 Punkte, das Gesamtergebnis "gut" steht.


    Ich meine übrigens auch, dass es wenig sinnvoll ist, wenn du Täuschungsversuche persönlich nimmst, und wenn du jetzt "aus Prinzip" nach Wegen suchst, den Schüler möglichst schlecht zu bewerten. Es ist wahrscheinlich besser, wenn man pädagogische Wege findet, dass der Schüler begreift, dass er eigentlich besser ist und wahrscheinlich ein besseres Ergebnis gehabt hätte, wenn er nicht gemogelt hätte; sinnvoll wäre wahrscheinlich auch eine pädagogische Maßnahme, die außerhalb der Bewertung liegt, aber den Schüler trotzdem dazu zwingt, sich mit den ethischen Implikationen des Täuschens auseinander zu setzen.


    Nele

  • Meines Wissens steht im Schulgesetz, dass man nur bei groben Täuschungsversuchen eine 6 geben sollte - wobei das ja nun auch Ermessenssache ist. In diesem Fall fände ich eine glatte 6 schon krass, ich habe in ähnlichen Fällen bisher eine Note Abzug gegeben.

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