Hallo,
ist es rechtlich erlaubt, Kinder in offenen Unterrichtszeiten vor dem Klassenraum auf dem Flur arbeiten zu lassen (wenn die Tür auf ist)?
Danke!
Hallo,
ist es rechtlich erlaubt, Kinder in offenen Unterrichtszeiten vor dem Klassenraum auf dem Flur arbeiten zu lassen (wenn die Tür auf ist)?
Danke!
Hallo,
das ist bei uns gängige Praxis, auch bei Examensstunden. Du musst natürlich pendeln und auch sehen, ob und was da im Flur gearbeitet wird.
(Was alles aber nicht zweifelsfrei bedeutet, dass es rechtlich 100% in Ordnung ist - aber wie soll man es sonst machen???)
Gruß venti
Hallo,
in Ba-Wü gilt der Grundsatz der "kontrollierenden Nachdrücklichkeit".
Der Lehrer muss sich demnach immer so verhalten, dass sich die Schüler stets beaufsichtigt fühlen.
Die auf dem Flur arbeitenden Kinder sollten also immer damit rechnen können, dass der Lehrer in jedem Moment nach ihnen schauen könnte.
Sofern dies gewährleistet ist, wird die Aufsichtspflicht nicht verletzt.
Gruß
Mila
aus dem Bauch würde ich sagen:
Bei usn ist es ganuso, zumindest machen wir es genauso
Sonst gäbe es auch überhaupt keine SOL-Möglichkeit. Da arbeiten die Schüler teilweise alleine im Klassenzimmer oder im gesamten Schulhaus verteilt in Arbeitsgruppen. Auch hier gilt der Grundsatz der "kontrollierenden Nachdrücklichkeit", der Lehrer macht immer wieder seine Runde von Arbeitsgruppe zu Arbeitsgruppe.
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