Aufsichtspflicht bei offenem Unterricht - rechtliche Grundlagen

  • Hallo,
    das ist bei uns gängige Praxis, auch bei Examensstunden. Du musst natürlich pendeln und auch sehen, ob und was da im Flur gearbeitet wird.
    (Was alles aber nicht zweifelsfrei bedeutet, dass es rechtlich 100% in Ordnung ist - aber wie soll man es sonst machen???)


    Gruß venti :)

  • Hallo,


    in Ba-Wü gilt der Grundsatz der "kontrollierenden Nachdrücklichkeit".


    Der Lehrer muss sich demnach immer so verhalten, dass sich die Schüler stets beaufsichtigt fühlen.


    Die auf dem Flur arbeitenden Kinder sollten also immer damit rechnen können, dass der Lehrer in jedem Moment nach ihnen schauen könnte.


    Sofern dies gewährleistet ist, wird die Aufsichtspflicht nicht verletzt.


    Gruß


    Mila

  • Sonst gäbe es auch überhaupt keine SOL-Möglichkeit. Da arbeiten die Schüler teilweise alleine im Klassenzimmer oder im gesamten Schulhaus verteilt in Arbeitsgruppen. Auch hier gilt der Grundsatz der "kontrollierenden Nachdrücklichkeit", der Lehrer macht immer wieder seine Runde von Arbeitsgruppe zu Arbeitsgruppe.

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