Verheimlichung bei der Verbeamtung???

  • Hallo ihr Lieben,


    bei mir steht die Verbeamtung zwar noch nicht an, aber ich frage mich trotzdem, ob ich z.B. meine Pollenallergie angeben muss, oder ob ich das auch mal schön lassen kann. Zudem hab ich zwei miteinander verwachsene Rückenwirbel... Kann es rauskommen, wenn ich so etwas verschweige??? Und ist das mit den Wirbeln überhaupt relevant???


    Gruß,
    Steffi

  • Du musst natürlich alles angeben, zumindest, wenn danach gefragt wird. Eine Pollenallergie nicht anzugeben wäre wahrscheinlich auch nicht besonders clever, denn ich glaube nicht, dass Dir aus der Allergie Nachteile erwachsen, während eine Nicht-Angabe eventuell zum Argument gegen Dich werden könnte (wenn ein Argument gebraucht wird, was ja keiner hofft.) Mit Wirbeln kenne ich mich nicht aus ;). Aber natürlich muss das angegeben werden.

    • naja, ich hoffe halt ein wenig, dass keiner fragt und von selber muss ich es ja nicht sagen, oder???


    Keine Ahnung... Aber ich würde auch nur auf das antworten, was gefragt wird. Vermutlich wird aber bei den entsprechenden Untersuchungen schon gefragt...

  • Du bekommst einen Bogen, in dem du ausfüllen musst, ob du in den letzten Jahren in ärztlicher Behandlung warst (ausgenommen Dinge, die jeden treffen wie z.B. Erkältungen), ob bei dir Diagnosen zu 1000 Themen gestellt wurden. Knochenbau gehört meiner Erfahrung nach (Nds.) auch dazu und dann muss man sowas natürlich angeben, ganz klar.


    Wenn du es nicht machst und später dann längere Zeit krank oder gar berufsunfähig wirst wegen der verschwiegenen Geschichte kann dir deine Verbeamtung und Pension aberkannt werden, da du diese ja nur durch Betrug erlangt hast.

  • Naja, ich hab ja keine Probleme wegen dem Rücken... das word schon alles gut gehen und wenn ich nicht verbeamtet werde ist das auch kein Beinbruch hauptsache ich arbeite in dem Job den ich mir ausgesucht hab!!!

  • Zitat

    Original von steffi710
    ..... Zudem hab ich zwei miteinander verwachsene Rückenwirbel... Kann es rauskommen, wenn ich so etwas verschweige??? Und ist das mit den Wirbeln überhaupt relevant???


    Es ist auch relevant, ob man schief stehende Zähne hat!


    Aber nur für den, der sie hat.... Im Ernst: Bei der amtsärztlichen Untersuchung wird festgestellt, ob du ein bereits vorhandenes Krankheitsbild hast, das erwarten lässt, dass du das dir zu übertragende Amt aus gesundheitlichen Gründen nicht auf Dauer ausüben kannst.


    Wenn du wegen der Schnupfennase mit Taschentüchern herumläufst, hindert das dich ja nicht daran, zu unterrichten.
    Problematisch werden deine verwachsenen Wirbel nur, wenn es absehbar ist, dass diese zusammenbrechen könnten und du somit zu einem Pflege- und Invaliditätsfall würdest. Nachdem der Staat dich als Beamter lebenslang alimentiert, ist es sein Recht als Arbeitgeber, derartige - bereits vorneweg als arbeitsunfähig abzusehende - Arbeitnehmer nicht einzustellen.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    Einmal editiert, zuletzt von alias ()

  • Also zusammenbrechen werden die wohl eher nicht, aber mein Arzt sagt es könnte zu Rückenschmerzen kommen. Ich meine ja, dass mich das nicht vom Unterrichten abhalten kann, aber wer weiß wie der Amtsarzt das sieht :(


    Es ist halt so, dass meine Wirbelsäule dadurch nicht so beweglich ist... aber mal schauen was so kommt. Wäre schon schade wenn das mit der Verbeamtung nicht klappen würde... aber dann kann ich ja immer noch mit ner Angestelltenstelle arbeiten!

  • Also bei uns war auch Panik im Referendariat bezüglich des Amtsarztes. es hängt wohl auch vom Amtsarzt ab, aber die meisten sind dann durchgekommen. Egal ob sie einen Bandscheibenvorfall, Bluthochdruck oder andere Dinge hatten. Lediglich beim Gewicht sind die Vorgaben wohl sehr streng. Meines Erachtens sollte deine Wirbelgeschichte einer Verbeamtung nicht im Wege stehen. Meine persönliche Theorie dazu ist übrigens folgende:


    Wenn ein Amtsarzt sich bei einem Lehrer gegen eine Verbeamtung ausspricht, weil dieser z.B. einen Bandscheibenvorfall hatte, dann unterstellt er damit, dass man damit u.U. nicht als Lehrer arbeiten kann. Im Prinzip müsste dann auch ein schon auf Lebenszeit verbeamteter Lehrer sagen können, dass er auf Grund eines erst nachträglich aufgetretenen Bandscheibenvorfalls nicht arbeiten könne. Wird aber von vorn herein unterstellt, dass ein BSV kein Hinderungsgrund ist, kann sich auch der voll verbeamtete Lehrer nicht rausreden und muss arbeiten gehen.

  • Zitat

    Original von steffi170
    ...Wäre schon schade wenn das mit der Verbeamtung nicht klappen würde... aber dann kann ich ja immer noch mit ner Angestelltenstelle arbeiten!


    hört sich so an, also ob dir das mit der Verbeamtung gar nicht so wichtig ist. Dann kannst du die Sache mit den Wirbeln doch auch angeben. Dadurch bist du bei einer Verbeamtung (sollte sie klappen) auf der sicheren Seite.

  • Naja, es wäre schon wirklich toll... schon allein wegen der Rente und den ganzen anderen Vorteilen, aber manchmal kommt es halt eben nicht wie man sich das wünscht und dann muss man daraus eben das Beste machen.

  • Du musst es angeben, sonst kann es später Probleme geben.
    Stell Dir vor, Du musst mal doch behandelt werden und dann kommt raus das ist schon vor Jahren so gewesen mit Deinen Wirbeln, dann hast Du wirklich ein Problem. Ich könnte mir vorstellen, dass so was dann wie ein Betrug gewertet wird. Du musst ja unterschreiben, dass Du wirklich alles angegeben hast.
    Mich haben die sogar über eine OP ausgefragt und da noch Unterlage angefordert die schon über 10 Jahre her ist und absolut nicht relevant für mein Lehrerdasein!


    Und wenn Du im Angestelltenverhältnis arbeitest hast Du schon viele Nachteile- Du bist gesetzlich versichert, hast viele Abgaben... Im Vergleich mit den anderen Lehrern bekommst Du viel weniger Geld ausgezahlt und machst den gleichen Job.


    LG

  • Gib auf jeden Fall alles an, was später auffallen könnte.
    Verwachsene Wirbelkörper werden vermutlich zu Rüchenschmerzen führen (die haben aber 65% aller "gesunden" Beamte auch :D) .
    Ich hatte weder wegen meinen 8kg Übergewicht, noch wegen meinem Diabetis bei der Verbeamtung Probleme.
    Allso - ersmal keine Panik!

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