Das Kreuz mit der Steuererklärung

  • Hallöchen, diese Frage ist komplett off-topic, aber vielleicht antwortet trotzdem jemand drauf - wär toll!
    Ich habe letztes Jahr im September (2003) mit dem Ref angefangen. Jetzt stehe ich vor dem Problem die Steuererklärung für 2003 machen zu müssen und habe von Tuten und Blasen leider überhaupt keine Ahnung. (Auch muss ich gestehen, dass ich dieses Thema nicht gerade besonders prickelnd finde)
    Deshalb meine Frage: Könntet ihr mir vielleicht kurz und knapp erzählen, wie ihr das angestellt habt? Hab sowas noch nie gemacht, als Studentin.
    Ich nehme an, ich brauche meine Lohnsteuerkarte und muss Vordrucke beim Amt ausfüllen. Was habt ihr denn noch eingereicht beim Amt? Wie habt ihr z.B. die Fahrtkosten, Bücherkosten etc. nachgewiesen? Einfach auf einen Zettel geschrieben?
    Ich hoffe eh, ich bin für 2003 noch nicht zu spät dran. Gibt es irgendwelche Fristen? (Mein Freund macht jetzt gerade seine Erklärung für 2003. Aber er ist kein Lehrer. Weiß nicht, ob es bei uns vielleicht Fristen gibt? Hoffe nicht, sonst ist meine Kohle weg.... :( ) Sonst noch etwas sehr Wichtiges zu beachten?
    Also, wer weiß was über dieses für mich sehr unliebsame Thema? Wie konkret habt ihr das gemacht? Bin am Verzweifeln mit diesem Mist X(


    Liebe Grüße und danke! Jenny

  • Für 2003 bist du relativ spät dran. Abgabetermin ist normalerweise 30.Mai.
    Zur Beruhigung: Ich hab' meine Erklärung vorletzte Woche abgegeben...... Da hatten mich meine Steuermannen aber schon zweimal angemahnt. :D


    Eigentlich ist das Ausfüllen für jemand, der als Ref arbeitet nicht übermäßig kompliziert. Du hast noch keine Kinder, keine Hausbauprämie oder sonstige Dinge zu berücksichtigen, sondern nur dein Einkommen und deine Ausgaben, die für deinen Beruf angefallen sind. Und bei dem Riesen-Einkommen als Ref liegst du nahe am steuerfreien Grundfreibetrag von 7235 € (ledig/alleinstehend) für den keinerlei Steuern zu zahlen sind. Durch eingearbeitete Freibeträge kannst du sogar bis zu 10367€ verdienen. Wenn du dann noch satt Werbungskosten geltend machst, (wie in meinem Beispiel unten z.B. 4000 € zusätzlich zum Freibetrag), kann dein Einkommen 14000 € betragen, ohne dass du Steuern bezahlen musst..... das verdient man als Ref nicht....


    Was du also benötigst sind nur der Mantelbogen und die Anlage N. In die Vorderseite der Anlage N überträgst du das, was auf der Lohnsteuerkarte steht. In die Rückseite schreibst du deine Arbeitsstelle(n)=Schule und Seminar und die dazugehörigen Entfernungen von deiner Wohnung. Du darfst auf ganze Kilometer aufrunden.
    Angerechnet werden für die ersten 10 Kilometer (einfach) 0,36€, ab dem 11.Kilometer 0,40€. Es ist egal, ob du dazu ein Auto, ein Moped, eine Fähre, ein Flugzeug oder ein Fahrrad benutzt....
    Ausrechnen musst du hier nichts, das macht das Finanzamt. Die Kilometerangaben und die Anschrift reichen.


    Da drunter kommen die Werbungskosten. Die passen da natürlich nicht rein, sondern müssen auf einer extra Liste aufgeschlüsselt sein.. Belege sind nötig. Ohne Belege wird auch einiges anerkannt (siehe Konz:Der große Konz 2004, Knaur, Randziffer 1131 ... gutes, flott geschriebenes, sehr umfangreiches Buch)


    Falls deine Fahrtkosten zur Arbeit und deine Ausgaben für Schreibmaterial, Computer, Fachliterartur weniger als 2000 € betragen haben, musst du keine Zusammenstellung auflisten. So hoch ist der eingearbeitete Freibetrag. Falls deine Kosten jedoch höher sind, wird's interessant - und lukrativ.


    Ich sammle z.B. jeden Beleg, auch wenn ich nur einen Bleistift gekauft habe. Du glaubst nicht, was dieser Kleinkleckerkram am Jahresende für Summen ergibt.


    Auch deine Reisekosten (das sind nicht die normalen Fahrten zur Schule, sondern zu besonderen Veranstaltungen) ergeben erkleckliche Summen. Manchmal hospitiert man ja an einer anderen Schule, fährt zwecks Literaturrecherche an seinen alten Studienort in die Hochschulbibliothek, oder trifft sich zu einem Prüfungsvorbereitungskreis mit anderen Seminarteilnehmern am Wochenende in der 3 Kilometer entfernten Wohnung , fährt zur Kreisbildstelle..... usw. Das nennt sich Dienstreisekosten.....
    Falls vom Dienstherrn Reisekosten erstattet wurden, musst du diese abziehen.


    Jede dieser Fahrten kannst du mit 0,30 € pro gefahrenen Kilometer ansetzen. Dazu führst du ein Fahrtenbuch - das z.B. aus einer Excel-Tabelle besteht, die Datum, Ziel, Entfernung und Kosten auflistet. Da kommen 300 € wie nix zusammen.


    Bist du in der glücklichen Lage, dass deine Wohnung ein separates Arbeitszimmer enthält, kannst du die anteiligen Miet- , Heizungs-, Strom- und Reinigungskosten angeben.


    Telefonkosten kannst du pauschal mit 10%-20% deiner Telefonkosten als Diensttelefonate geltend machen. Je nach Begründung.... Setzt du hier mehr an, machst du deinem Finanzbeamten eine freude, weril er was zu streichen hat ... dafür streicht er dann woanders vielleicht weniger ;)


    Wer seine Werbungskosten detailliert sammelt, sollte es eigentlich schaffen, dass er als Referendar so gut wie keine Steuern zahlt - bzw. so gut wie alles zurückbekommt......
    Wer in einem Jahr nicht das volle Jahr gearbeitet hat, sowieso. Da brauchst du dir gar keinen Kopf um Werbungskosten zu machen, es genügt, wenn du die Angaben aus der Lohnsteuerkarte in die Anlage N abschreibst, weil du dann sowieso unterhalb der Steuerpflicht liegst. ;)


    Ich hatte letztes Jahr 6300 € Werbungskosten.....
    (Ich geb' jedoch zu, dass ich mit meinen alten Büchern mal auf den Flohmarkt muss um Platz für die neuen zu schaffen..... außerdem pendle ich ein ziemliches Stück: Fahrtkosten zur Arbeit 3000€, Arbeitszimmer 1250€, Arbeitsmittel und Bücher 1500€, Reisekosten 330€, GEWerkschaft 250€). Mit 2000€ Freibetrag bleiben 4300 € absetzbar, davon 30%-40% Erstattung, je nach Steuerprogression. Meinen Gewerkschaftsbeitrag zahlt fast zur Hälfte Herr Eichel... :D


    Falls du Probleme mit der Steuererklärung hast, geh' mit deiner Steuererklärung zum kostenlosen Steuerberater: Zum Beamten am Finanzamt. Der muss dir nämlich sachlich richtige Auskunft erteilen und dir sagen, was du wo eintragen musst......

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    Einmal editiert, zuletzt von alias ()

  • Hey, Alias, vielen lieben Dank! Das hilft mir schon mal sehr weiter! Hört sich so mittel kompliziert an.... Aber super, dass ich jetzt mal so ein bisschen weiß, was ich machen muss. Jetzt muss ich mich nur noch dazu durchringen... ächz.


    Liebe Grüße und ein herzliches schöööööön!!!!
    Jenny

  • Steuererklärung ist das einzige PC-Spiel, bei dem ich immer Geld gewinne... :D

    Die Wälder wären sehr still, wenn nur die begabtesten Vögel sängen - HEnRy vAn dyKe

  • Mache seit Jahren meine Steuererklärung mit dem PC-Programm "Steuertipps für Lehrer" von der Akademischen Arbeitsgemeinschaft. Uneingeschränkt empfehlenswert - wenn man alle Belege aufgehoben hat.
    Solange man unter der Werbungskostenpauschale bleibt, reicht m. E. das sorgfältige Ausfüllen der Vordrucke.

  • Hallo,
    ich habe im Mai 03 mein Ref angefangen und für 2003 meine erste Steuererklärung abgegeben. Ich habe das mit dem Online-Programm (Elster; die CD-Rom gibt es kostenlos im FA) des Finaznamtes gemacht, kostet nichts und man bekommt seine Erstattung super schnell, weil die Daten nicht mehr vom handschriftlichen Bogen übertragen werden müssen. Als Ref liegt man mit den Anwärterbezügen unter dem Mindesteinkommen, dass zur Versteuerung verpflichtet, so dass nach Abgabe der Steuererklärung die gesamten Steuern (Lohnsteuer und Kirchensteuer) erstattet werden, ohne dass man sich auch nur ansatzweise die Mühe machen muss, irgendwelche Quittungen oder sonstige Nachweise zu sammeln, zu kopieren, zu sortieren, aufzukleben, zu nummerieren usw. machen muss. Ich lebe in Niedersachsen und gehe davon aus, dass die Anwärterbezüge so unterschiedlich gar nicht sein können, so dass ihr in den anderen Ländern keinen größeren Aufwand betreiben müsst, um etwas erstattet zu bekommen. Deswegen: nur Lohnsteuerkarte, den sogenannten Mantelbogen und das Formular "N" ans FA schicken.
    *grins* Ich habe zunächst auch nicht geglaubt, dass das Nachweisen von Werbungskosten unnötig ist, aber mehr als die gezahlten Steuern gibt es nicht und ich habe ohne Werbungskosten alles erstattet bekommen. Gebt eure Daten mal bei jemandem ein, der ein Steuerprogramm hat, dann seht ihr, ob Werbungskosten was ausmachen oder nicht.
    Liebe Grüße
    ohlin

  • ich habe die anderen threads jetzt nicht mehr vor augen,..
    aber hat nicht irgendjemand gepostet, dass man auch soundsoviel prozent der telefonrechnung, bzw internetverbindungen absetzen kann? ?(


    das wär doch lohnenswert ;)


    sabi

  • Auch auf die Gefahr, mich zu wiederholen, aber gerade wenn man alles wieder bekommt, sollte man eine Steuererklärung machen, denn einige Werbungskosten kann man auch über viele Jahre verteilen - was als Berufsanfänger sicher Sinn macht.


    Ich nehm seit 10 Jahren die Steuertipps für Lehrer, und bin damit sehr zufrieden. Mehr als drauf hinweisen kann man nicht.


    Edit: Ja, man kann Telefon und Internet absetzen. Man muss nur wissen wie.

    Die Wälder wären sehr still, wenn nur die begabtesten Vögel sängen - HEnRy vAn dyKe

    Einmal editiert, zuletzt von Remus Lupin ()

  • Ich setze über die Hälfte meiner Telekom-Rechnung ab. Wie man das machen kann, steht in den Steuertipps. :D

    Die Wälder wären sehr still, wenn nur die begabtesten Vögel sängen - HEnRy vAn dyKe

  • Zitat

    ich habe die anderen threads jetzt nicht mehr vor augen,..
    aber hat nicht irgendjemand gepostet, dass man auch soundsoviel prozent der telefonrechnung, bzw internetverbindungen absetzen kann? ?(


    das wär doch lohnenswert ;)


    sabi


    ich setze 100€ pauschal für internet und tel an. letzes jahr hat es funktioniert.

  • Ich hab ca 100 Euro Rechnung im Monat. Ich hab im letzten Jahr über 750 Euro abgesetzt. Hat auch funktioniert...
    War auch lohnenswert... ;)

    Die Wälder wären sehr still, wenn nur die begabtesten Vögel sängen - HEnRy vAn dyKe

  • Noch ein Steuertipp:

    Zitat

    Nach der Verfügung der OFD Münster v. 27.6.1990 - S. 2334-61-St 12-31 - ist die Berufschule keine Arbeitstätte im Sinne des Lohnsteuerrechts. Das hat zur Folge, daß Du als Auszubildender am berufschultag eine Dienstreise unternimmst, wenn du zur Berufschule fährst. Bist du also Berufschüler, dann steht dir der Pauschbetrag für Verpflegungsmehraufwand für Dienstreisen zu, wenn du mindestens 8 Stunden von zu Hause und deiner Firma abwesend warst. Bei Fahrten mit eigenen PKW der Fahrtkostenpauschalsatz von 0,30 € je km. Dieser Tipp gilt auch für Referendare und Teilnehmer an Seminaren


    Konz: Der große Konz, 1000 ganz legale Steuertricks, Knaur, Randziffer 344


    Und für alle, die Werbungskosten haben, die sich bei der Steuererklärung durch zu geringes Einkommen nicht auswirken:

    Zitat

    Wenn du in den Jahren, in denen dein Lehrgang läuft, keine anderen Einkünfte hast, gehen die Werbungskosten in diesen Jahren zwar ins Leere, trotzdem sind sie für dich nicht endgültig verloren. Da du ja keine Einnahmen hattest, ergibt sich durch die Werbungskosten für dich ein Verlust. Diesen Verlust kannst du dir als Verlustrücktrag von deinem Einkommen im Vorjahr abziehen lassen. Hattest du dort keine Einkünfte, besteht die Möglichkeit, den Verlust so lange in die nächsten Jahre vorzutragen, bis sich eine Verrechnungsmöglichkeit ergibt. In diesem Jahr drückst du durch den Verlustabzug dein Einkommen uns sparst einen Batzen Steuern.
    Gib zu diesem Zweck einen Einkommensteuererklärungsvordruck bei deinem Finanzamt ab und kreuze auf der 1.Seite des Mantelbogens (zusätzlich) das Kästchen "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" an. Das Finanzamt stellt daraufhin deinen Verlust verbindlich fest.


    ebenda, RZ 343


    Also: Belege sammeln, Belege sammeln, Fahrten notieren...... :D

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    Einmal editiert, zuletzt von alias ()

  • Ab und an.... warum nicht. Davon mal abgesehen: Hier auch.
    Solange es der Bildung dient...
    Zudem lässt sich dort über den Nick schon im Header eine Meinung kundtun.


    Ist doch ein anonymes Forum


    Nebenbei: Was tut das zur Sache, Severus? :D

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    Einmal editiert, zuletzt von alias ()

  • Hallo,
    weiß jemand, ob sich die "Steuertipps für Lehrer" sehr von "normalen" Steuererklärungsprogrammen unterscheiden?
    Ich vermute mal, dass ich bei "SfL" mehr Hinweise zum Steuern bekomme als bei anderen Programmen?


    Und noch eine Frage zu den Telefonkosten:
    Muss ich alle Rechnungen aufbewahren?


    LG Leila

Werbung